hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht. Insbesondere interessiert es mich da ich privat Krankenversichert bin und ih gehört habe das man da einiges an Geld zurückbekommt.
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#2
MagicMike
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MagicMike
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AW: Steuererklärung als Student?
Hallo Michael,
wenn du etwas verdient hast, kannst du deine PKV Beiträge sowie angefallene Werbungskosten geltend machen. Lohnsteuer würdest du dann evtl. auch zurückbekommen.
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#3
Oliver_Hidral
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Oliver_Hidral
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AW: Steuererklärung als Student?
Hallo Michael,
eigentlich sollte jeder Studierender eine Steuererklärung abgeben auch wenn momentan keine Einkünfte vorhanden sind. So können die jährlichen Ausgaben als Werbungskosten auf das erste Arbeitsjahr, in den man regulär Steuer zahlen muss, angerechnet werden. Als Werbungskosten gelten Beispielsweise:
-Zinsen bei Aufnahme eines Studienkredits
-Sozialbeitrag an die Uni + Semesterticket für ÖPNV
-Kosten für Repetitorien
-Auslandssemester
-Computeranschaffung
-Lernmittel und Fachbücher
-Kopien, Drucken und Binden von Haus- beziehungsweise Abschlussarbeiten
-Fahrtkosten zur Uni, zum Praktikum oder Repetitorium
-Miete für die Wohnung/das WG-Zimmer am Studienort.
-Kosten der Krankenversicherung (wenn nicht mehr Familien-versichert)
-Zinsen bei Aufnahme eines Studienkredits
-Sozialbeitrag an die Uni + Semesterticket für ÖPNV
-Kosten für Repetitorien
-Auslandssemester
-Computeranschaffung
-Lernmittel und Fachbücher
-Kopien, Drucken und Binden von Haus- beziehungsweise Abschlussarbeiten
-Fahrtkosten zur Uni, zum Praktikum oder Repetitorium
-Miete für die Wohnung/das WG-Zimmer am Studienort.
-Kosten der Krankenversicherung (wenn nicht mehr Familien-versichert)
Gruß Oliver
Danke für deine Hilfe Oliver aber habe noch einige Fragen die Ihr mir hier im Forum hoffentlich beantworten könnt.
Gibt es eine Liste bzw. eine Definition von Werbungskosten, ich verstehe echt nicht was dazu gehört und was nicht. Außerdem habe ich einige Investitionen gemacht auf Crowdinvestment Internetseiten wie gebe ich die denn an?
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#5
Andrea
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Andrea
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AW: Steuererklärung als Student?
Hallo Michael,
eine vollständige Liste von Werbungskosten gibt es meines Wissens nach nicht - das würde den Rahmen wohl auch sprengen, da sich unzählige Posten als Werbungskosten anrechnen lassen.
Laut Definition nach § 9 EStG zählen zu den Werbungskosten alle "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Die Defintion lässt sich durch Beispiele verständlicher machen: Arbeitsmittel, Fortbildungen, Arbeits- und Dienstkleidung oder Fahrten zur Arbeitsstätte machen dir den Erwerb erst möglich - daher lassen sich Positionen wie diese als Werbungskosten absetzen.
Ähnlich verhält es sich mit deinem Studium. Alle Ausgaben, die mit deinem Studium in Zusammenhang stehen und dir das Studium ermöglichen, erleichtern oder es fördern, lassen sich als Werbungskosten absetzen. Darunter fallen eben die bereits genannten Fahrtkosten, Fachbücher, Mietkosten für die Wohnung am Studienort etc.
Bei sowas kann dir sicherlich ein Steuerberater weiterhelfen. Und es kommt darauf an, was du für ein Job ausübst. Ein Ferienjob kann bei einer geringfügigen Beschäftigung angegangen werden, wenn du weniger als 450 Euro im Monat verdienst, dann brauchst du glaube ich keine Steuern zu zahlen. In diesem Artikel kann man zum Beispiel gute Informationen diesbezüglich bekommen. Wenn du mehr verdienst, dann musst du mit der Lohnsteuer rechnen. Aber wenn du darunter bleibst, kannst du eben bis zu 450 euro verdienen. Bei der Steuererklärung würde ich aber dennoch lieber jemanden vom Fach bei Seite nehmen.
als Steuerberater aus Köln mit Mandantenschwerpunkt auf Studenten habe ich neben einem Ratgeberartikel zum Thema Studenten Steuererklärung auch eine Interaktive Checkliste entwickelt, die es Studenten erlaubt zu prüfen, ob es sich lohnt Steuererklärungen abzugeben.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
als Steuerberater aus Köln mit Mandantenschwerpunkt auf Studenten habe ich neben einem Ratgeberartikel zum Thema Studenten Steuererklärung auch eine Interaktive Checkliste entwickelt, die es Studenten erlaubt zu prüfen, ob es sich lohnt Steuererklärungen abzugeben.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Zitat von Ratgeberartikel
Minijob
Bei einem Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinsichtlich der Lohnsteuer zahlt der Arbeitgeber für Euch 2% Lohnsteuer und damit ist die Lohnsteuer abgegolten, d.h. in Eurer Lohnsteuerkarte taucht kein Betrag auf. Somit könnt ihr hier auch auf keine Steuererstattung hoffen. Der Minijob hat aber einen entscheidenden Vorteil des Verlustvortrags.
Du übersiehst, dass clevere Arbeitgeber auch den Minijob über die Steuerklasse abrechnen. Dadurch sparen sie sich die 2 % und der Student muss - auch bei Hinzuzählung weiterer Jahreseinkünfte bis dann insgesamt ca. 11.000 € - dennoch keine Steuern zahlen.
Zitat von Ratgeberartikel
Verlustvortrag
Für gewöhnlich hat ein Student während seines Studiums nicht sehr hohe Einnahmen. Diesen Einnahmen stehen jedoch häufig hohe Ausgaben gegenüber, wie z.B. Studiengebühren oder ein Auslandssemester, um nur einige zu nennen (weitere ansetzbare Ausgaben in unserem Spot: hier). Übersteigen nun in einem Jahr die Ausgaben Eure Einnahmen kommt es unweigerlich zu einem Verlust. Dieser Verlust wird durch uns in einer Steuererklärung geltend gemacht. Er wird so lange in zukünftige Jahre vorgetragen bis er gegen Einnahmen verrechnet werden kann. Daher kommt der Begriff Verlustvortrag. Der entscheidende Vorteil beim Minijob ist, dass der Verlust sich durch diese Einnahmen nicht reduziert.
Zum einen dürfen die für den pauschalversteuerten Minijob angefallenen Werbungskosten nicht den Werbungskosten des Studiums zuaddiert werden. Zum anderen treffen die vorzutragenden Verluste aufgrund der nicht sehr hohe Einnahmen der Studenten oftmals auf den ohnehin steuerfreien Grundfreibetrag (je Jahr ca. 8.600 €) und werden von diesem so weit aufgezehrt, dass vom Verlustvortrag oftmals nichts zählbares übrig bleibt.
@Minijob
Dabei handelt es sich nicht um "clevere Arbeitgeber" sondern vielmehr hat jeder Arbeitgeber das Wahlrecht die Minijobs auf Steuerkarte oder mit der Pauschalversteuerung zu behandeln. Aus meiner Praxis sehe ich oft, dass die Pauschalversteuerung mit 2% in Anspruch genommen wird. Folglich ist die Lohnsteuer damit abgegolten und die EInnhamen sind in der Steuererklärung nicht zu deklarieren. Die im Zusammenhang mit dem Minijob stehenden Werbungskosten sind im Fall des Verlustvortrags eher sekundär, da Hauptaugenmerk auf den Werbungskosten mit direkten Bezug zum Studium liegt z.B. Studiengebühren etc.
@Grundfreibetrag
Ebenfalls aus meiner Praxis kann ich nur berichten, dass die Werbungskosten in den meisten Fällen so hoch und die Einnahmen so niedrig, dass es in 90% der Fälle zur gesonderten Feststellung eines nicht unerheblichen Verlustvortrags kommt. Als Schlagworte nenne ich hier nur doppelte Haushaltsführung in allen Facetten wie z.B. Praktikum in einer anderen Stadt, Auslandssemester oder Privat-FH.
Insbesondere aufgrund des bevorstehenden BVerfG-Urteils sollten alle Studenten eine Steuererklärung abgeben.
@Grundfreibetrag
Ebenfalls aus meiner Praxis kann ich nur berichten, dass die Werbungskosten in den meisten Fällen so hoch und die Einnahmen so niedrig, dass es in 90% der Fälle zur gesonderten Feststellung eines nicht unerheblichen Verlustvortrags kommt. Als Schlagworte nenne ich hier nur doppelte Haushaltsführung in allen Facetten wie z.B. Praktikum in einer anderen Stadt, Auslandssemester oder Privat-FH.
Das mag vielleicht für Dein Klientel zutreffen. Für die großen Masse wird es eher nicht zutreffen.
Zitat von Sepp1233
Ich muss ja für das Jahr 2016 zwingend eine Steuererklärung wegen meines Gewerbes machen. in diesem Jahr wurde kein Gewinn erwirtschaftet. Muss ich aber bei dieser Steuererklärung dann alle meine Kosten seit Studienbeginn irgendwie anmelden? (Kredit, Gebühren, usw.)
Um Verluste aus zurückliegenden Jahren vortragen zu können, müssen diese Jahre lückenlos erklärt werden. Bei der Antragsveranlagung muss man spätestens nach vier Jahren tätig werden.
als Steuerberater bitte ich Dich hier keine pauschalen und falschen Aussagen zu verbreiten. Momentan ist es möglich durch ein BFH Urteil die Steuererklärungen für Studenten 7 (!) Jahre rückwirkend abzugeben. Hierzu mein Blogartikel (https://www.stb-weide.de/steuerwelt/...irkend-abgeben) falls Du Näheres dazu erfahren möchtest. Auch die Aussage, dass sich für 90% oder die große Masse (wie hast DU diese Zahl ermittelt?) der Studenten die Abgabe einer Steuererklärung nicht rechnen würde, ist leider falsch.
als Steuerberater bitte ich Dich hier keine pauschalen und falschen Aussagen zu verbreiten. Momentan ist es möglich durch ein BFH Urteil die Steuererklärungen für Studenten 7 (!) Jahre rückwirkend abzugeben. Hierzu mein Blogartikel (https://www.stb-weide.de/steuerwelt/...irkend-abgeben) falls Du Näheres dazu erfahren möchtest.
Lieber Steuerberater Weide,
die Info zur 7-Jahresfrist habe ich meinem Steuerratgeber "Steuertipps der Akad. Arbeitsgemeinschaft" entnommen, dort steht:
2.1.3 Abgabefrist sieben Jahre? Nein!
Um häufigen Missverständnissen vorzubeugen: Es gibt keine siebenjährige Abgabefrist für Steuererklärungen! Die Abgabefrist beträgt fünf Monate – ggf. etwas länger bei einer Fristverlängerung.
Die Sieben-Jahres-Frist hat einen ganz anderen Ursprung. Der Fiskus vermutet in einigen Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und Vorauszahlungen zu wenig Steuern bekommen hat. Deshalb sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Geben Sie keine Steuererklärung ab, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, vergeht meist einige Zeit, bevor das Finanzamt tätig wird und Sie zur Abgabe auffordert. Normalerweise verjähren die Ansprüche des Fiskus nach vier Jahren (Festsetzungsfrist). Damit die Finanzämter möglichst viel Zeit haben und die vermutete Steuernachzahlung eintreiben können, hat der Gesetzgeber die Festsetzungsfrist um drei auf sieben Jahre verlängert (Anlaufhemmung, § 171 Abs. 2 AO).
Ich denke nicht, dass das Finanzamt vermutet bei Studenten Steuernachzahlungen eintreiben zu können und daher bleibt es wohl bei der Vierjahresfirst. Außerdem lässt selbst der nachfolgenden Beitrag Deines Blogartikels vermuten, dass es - wenn auch nunmehr nur noch - vier Jahres sind.
Der Gesetzgeber hat zwar bereits mehrmals angedeutet, dass die Frist von 7 Jahren in absehbarer Zeit auf nur noch 4 Jahre reduziert werden soll. Bis heute ist dies zwar noch nicht geschehen. Aber es deutet momentan Vieles daraufhin, dass im Zuge des Steuerrecht-Modernisierungsgesetzes, welches im Herbst 2016 verkündet werden soll, auch die Friständerung vollzogen wird und sich damit die rückwirkende Abgabefrist auf 4 Jahre reduziert.
Was steht nun im Steuerrecht-Modernisierungsgesetz? Vielleicht solltest Deinen diesbezüglichen Beitrag aktualisieren.
Zitat von Dweide
Auch die Aussage, dass sich für 90% oder die große Masse (wie hast DU diese Zahl ermittelt?) der Studenten die Abgabe einer Steuererklärung nicht rechnen würde, ist leider falsch.
Die 90 % hast Du in den Raum geworfen, nach Deiner Aussage, rühren sie aus Deiner Erfahrung. Ich habe deshalb nur vermuten können, dass sie vielleicht für Dein spezielles Klientel zutreffen. Mein Einwand mit der "großen Masse" rührt aus der Vermutung dass Erststudiengänger nur Sonderausgaben geltend machen können (ja ich weis, hier steht noch ein höchstrichterliches Urteil aus). Aber hauptsächlich auch aus der Überlegung, dass große Werbekostenerzeuger wie die doppelte Haushaltsführung mangels eigenem Ersthaushalt nicht in Frage kommen. Bei meinen drei Kindern, die studiert haben, hätte es sich nicht gelohnt. Bei allen wurde der Werkstudentenlohn - auch für Minijobs - über Lohnsteuerklasse abgerechnet und stand somit als aufrechenbare Größe zur Verfügung. Auch erhaltene Stipendien, die spezielle Werbungskosten ersetzen sollen, kürzen diese. Weiter muss man wissen, dass vorgetragene Verluste im Verlauf oder zum Ende des Studiums auf relativ geringe Einkünfte stoßen, die zur wirkungslosen Aufzehrung der vorgetragenen Verluste führen. Einer meiner Söhne hat z. B. im Verlauf des Studiums seinen Riester-Sparfonds förderschädlich aufgelöst. Der dadurch entstandene steuerpflichtiger Gewinn (ca. 4.500 €) wäre - weil innerhalb Grundfreibetrags - wirkungslos aufgezehrt worden. Interessant mag es für diejenigen Studenten sein, die nur studieren müssen und Papa für das finanzielle zuständig ist oder solche, die tatsächlich hohe Werbungskosten nachweisen können. Aber sind das 90 % ??
Ich bin auch aktuell in der Situation, dass ich noch nachträglich meine Steuererklärung abgeben muss. Hat da jemand spezielle Tipps, an wen ich mich da wenden kann? Ich hab nämlich keine Lust, dass ich am Ende meine Steuern nicht zurückbekomme. Das geht doch auch fünf Jahre im Nachhinein noch, oder?
Ich bin auch aktuell in der Situation, dass ich noch nachträglich meine Steuererklärung abgeben muss. Hat da jemand spezielle Tipps, an wen ich mich da wenden kann?
Die Person, die du suchst nennt sich Steuerberater
Das ist den steuerberatenden Berufen (Steuerberater/Lohnsteuerhilfevereine/Rechtsanwälte mit Fachrichtung Steuerrecht) vorbehalten.
Lohnsteuerhilfevereine sind vermutlich etwas preiswerter als die Leistungen von Steuerberatern und dessen Angestellten. Allerdings dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur für bestimmte Einkunftsarten Einkommensteuererklärungen anfertigen.
Ich bin auch aktuell in der Situation, dass ich noch nachträglich meine Steuererklärung abgeben muss. Hat da jemand spezielle Tipps, an wen ich mich da wenden kann? Ich hab nämlich keine Lust, dass ich am Ende meine Steuern nicht zurückbekomme. Das geht doch auch fünf Jahre im Nachhinein noch, oder?
Ich habe das Werk von diesem Herausgeber und bin damit sehr zufrieden. Man muss sich am Anfang allerdings viel Zeit nehmen, um sich einzulesen.