Hallo
Bin neu hier lese aber Fleißig mit
Da meine Sache Kompliziert ist bin ich aber im richtigen Forum.
Mir wurden am 2.03.2016 meine 2 Darlehen bei der A.......z Versicherung Gekündigt mit der Möglichkeit der Zwangsvollstreckung.
Nach Rücksprache wurde mir gesagt das die A........z in den Nächsten 2-3 Monaten nichts Negatives mir gegenüber unternimmt
damit mir die Möglichkeit einer Umschuldung nicht genommen wird.
Ich kam in die Zwangslage durch meinen damaligen Job. Mittlerweile habe ich einen neuen(1.3.2016) aber nicht lange genug um eine Umschuldung zumachen.
Wie verhält es sich Falls ich den widerruf mache.
Wird dadurch die Zwangsversteigerung gehemmt oder Konsequent durchgezogen obwohl ich die Darlehen Widerrufe.
Die WRBs sind von mehreren Anwälten geprüft und für falsch Beurteilt worden
.
Bitte zerhackt mich nicht falls ich hier Falsch bin
aber mir geht der A.sch auf Grundeis.