Änderung der AGB bei Kredit - Sonderkündigungsrecht - Vorfälligkeitsentschädigung?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Bau-Kredit zu noch relativ schlechten Konditionen laufen. (Darunter 1 Bank-Kredit und 2 verschiedene KFW-Kredite).
Jetzt habe ich eine Frage - vielleicht ein wenig frech - aber mir wurde eine AGB-Änderung zukommen lassen:
"Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen) zum 15. April 2016 und Informationsbogen zur Einlagensicherung gemäß § 23a Abs. 1 KWG"
[...]
"Die Änderungen sollen mit Wirkung zum 15. April 2016 in Kraft treten. Gemäß Nr. 2 Abs. 2 AGB-Sparkassen gilt Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem 15. April 2016 angezeigt haben. Die geänderten AGB-Sparkassen werden dann Grundlage der bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie können gemäß Nr. 2 Abs. 3 AGBSparkassen den von den Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem 15. April 2016 fristlos und kostenfrei kündigen."
Wäre es theoretisch möglich, mit Sonderküdigung bis 15.04.16 um eine Vorfälligkeitsentschädigung herum zu kommen und das Ganze umzuschulden?
Oder sind die Banken gegen dieses Vorgehen abgesichert?
AW: Änderung der AGB bei Kredit - Sonderkündigungsrecht - Vorfälligkeitsentschädigung
Hallo kathi,
natürlich nicht, ihr Vertrag ist in den AGB's nicht berücksichtigt, vielmehr die Zahlungsverkehrleistungen, es sind ja allgemeine Geschäftsbedingungen.
Der richtige Ansatz wäre die Widerrufsbelehrung auf Fehlerhaftigkeit überprüfen zu lassen und wenn der Vertrag aus dem Zeitraum bis 2010, aber auch teilweise noch danach, stammt, dann haben sie große Chancen den Vertrag heute noch zu widerrufen.