Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen

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  1. Avatar von glamau
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    Standard Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen

    Hallo,.
    es geht um ein Vorausdarlehen, Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Darlehen zur Vorfinanzierung der Bausparsumme.

    Es wurde seit Jahren angespart, dann konnte in 2009 eine Teilrückzahlung (wie es die Bausparkasse nannte) oder Sonderzahlung geleistet werden wodurch die Zuteilung beschleunigt wurde.

    Die Bausparkasse verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Lt.Bausparbedingungen sind Sonderzahlungen möglich um die Zuteilung schneller zu erreichen

    War die Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt?
    Lohnt sich die Einschaltung eines Anwaltes (habe keine Rechtsschutzversicherung).

    Ist die Sache verjährt oder gibt es noch eine Möglichkeit hinsichtlich der 10-jährigen Verjährungsfrist?

    Vielen Dank.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksicht

    Hallo, es steht eigentlich im Darlehensvertragsangebot ob Sonderzahlungen zulässig sind oder nicht. Sind sie zulässig, dann selbstverständlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
    Haben Sie jedoch in 2009 eine Sonderzahlung geleistet und haben dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen wurden Sie doch in 2009 bereits darauf hingewiesen oder?
    Wurden Sie 2009 schriftlich auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hingewiesen?
    Was steht im Vertrag drin?

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksicht

    Wovon die Teilrückzahlung? Was meinen sie mit Teilrückzahlung? Wissen sie wie viele Vorfinanzierungsmodelle es gibt? Bei dem einen kann das Vorfinanzierungsdarlehen durch frühere Zuteilung wegen Sonderzahlungen in den BSV eher abgelöst werden (bei den wenigsten ist das so), bei vielen anderen bewirkt das nichts! Wie sollen wir ohne Kenntnis der Verträge und der Bausparkasse wissen was möglich war und was nicht??? Vor allem ist ja bei ihnen immer noch nicht geklärt, ob das Darlehen seinerzeit gekündigt wurde oder nicht? Dann wäre z.B. eine Vorfälligkeitsentschädigung eh nicht rechtens! Ich habe auch das Gefühl sie verwechseln oder bringen Begrifflichkeiten und Definitionen durcheinander, dadruch weiß man nie was sie tatsächlich meinen oder worum es faktisch geht.

    Glamau, dass ist dein 73 Thread, den gesamten Sachverhalt konnte niemand (ausser ich in Teilen) nachvollziehen. Niemand konnte dir bei den anderen Threads helfen, warum wendest du dich nicht an einen Anwalt?

  4. Avatar von glamau
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    Standard AW: Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksicht

    Hallo,
    danke für die Antworten.

    Es ist für mich als Laie mitunter schwer zu verstehen - tut mir leid.

    Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, habe auch keine Rechtsschutzversicherung, zudem weis ich nicht ob die Sache nicht doch verjährt ist oder ob die 10-jährige Verjährung noch greift.

    Das Darlehen wurde in 2009 nicht gekündigt.

    Sonderzahlungen waren zulässig, die Zahlungen erfolgten damals im Rahmen des Hausverkaufes.

    Die Bausparkasse schrieb damals u.a.
    "wir stimmen der Freigabe des Objektes unter der Voraussetzung zu dass die nachfolgenden Beträge an uns überwiesen werden

    Vorausdarlehen X
    Teilrückzahlungsbetrag
    zuzüglich Vorfälligkeitsentschädigung
    zuzüglich Notargebühren und Kosten der Pfandfreigabe.

    Es wurde damals noch angespart.

    Vielen Dank.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksicht

    Sie haben keine Sonderzahlung gemacht, sie haben im Zuge des Verkaufs die Verpflichtung gehabt, den Verkaufserlös den Grundbuchgläubigern zu geben. Diese haben selbstverständlich die Darlehensverträge gekkündigt, mussten sie ja auch, da es kein Sicherheitenobjket mehr gab. Wenn nun diese Erlöse nicht ausgereicht haben um alle Gläubiger zu befriedigen - ich meine mich zu erinnern dass sie mal schrieben B als 2. Rangstelle wurde berfriedigt, A als erste Rangstelle nur teilweise - dann müssen sie das die Restschuld trotzdem bezahlen. Dies aber nicht mehr über den ursprünglichen Vertrag. Dieser besteht nicht mehr und deswegen war die Vorfälligkeitsentschädigung - wegen Auflösung des ganzen Vertrages - erst einmal gerechtfertigt. Damit sage ich nicht dass alles rechtens gelaufen ist, die Frage ist ja auch wer die Zwangsversteigerung eingeleitet hat, denn diese darf nach der Kündigung - auch wenn es vor dem Zwang verkauft wurde - die Vorfälligkeit nicht verlangen.

  6. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard AW: Muss Bausparkasse Sonderzahlungen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksicht

    Hallo,
    danke für die weitere Antwort.

    Wie ich bereits einmal darlegte wurde die Zwangsversteigerung für einen nachrangigen Kontokorrentkredit für unseren Sohn, für den wir gebürgt hatten, von einer nachrangig eingetragenen Bank beantragt und vom AG stattgegeben.

    Die Bausparkasse war natürlich hierüber informiert hat aber nicht gekündigt da die mtl.Raten stets gezahlt wurden.

    Dann konnten wir in einem Gespräch mit der die Zwangsversteigerung betreibenden Bank erreichen dass die Zwangsversteigerung für mehrere Monate ausgesetzt wurde und wir in diesen Monaten die Möglichkeit hatten, das Haus selbst zu verkaufen.
    Unter dem enormen Druck, die Zeit lief uns weg, wir konnten alles verlieren und auf "der Straße stehen" konnten wir letztlich, aber mit enormen Einbußen (44.000 Euro unter Schätzwert) das Haus doch noch verkaufen.

    Der Käufer hat dann einen Notar bestimmt, dieser hat den Erlös aufgeteilt;
    die Bank, die die Zwangsversteigerung betrieben hatte, bekam ihre gesamte Forderung,

    bei der Bausparkasse (an 1.Stelle im Grundbuch) wurde ein kleiner Vertrag vollständig abgelöst,
    der 2.vorfinanzierte Bausparvertrag erhielt eine -wie die Bausparkasse es nannte - Teilrückzahlung,
    für den abgelösten und reduzierten Vertrag wurden jeweils Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt,
    von der Höhe nach dürften beide o.k. sein.

    Vielleicht war ja alles richtig abgelaufen.

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