Aushilfsjob als Schüler - Überstunden und Steuern

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  1. Avatar von HabeEineFr
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    Standard Aushilfsjob als Schüler - Überstunden und Steuern

    Hallo,
    ich bin noch bis zum Juli Schüler und habe letzte Woche einen Aushilfsjob angefangen, bei dem ich
    tariflich 390€ pro Monat kriege (Leiharbeiterfirma).

    Nun kann ich jedoch auch Überstunden machen und mir diese ab 150 (entspricht ca. 1400€) in der Anzahl
    auszahlen lassen.

    Würden diese 1400€ dann versteuert werden oder nicht?
    Wenn ja, wieviel?

  2. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Aushilfsjob als Schüler - Überstunden und Steuern

    Viel mehr Gedanken würde ich mir um Krankenversicherungspflicht machen - und ob das Kindergeld wegfällt.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Aushilfsjob als Schüler - Überstunden und Steuern

    Zitat Zitat von HabeEineFr
    ich bin noch bis zum Juli Schüler und habe letzte Woche einen Aushilfsjob angefangen, bei dem ich
    tariflich 390€ pro Monat kriege (Leiharbeiterfirma).
    Das läuft vermutlich als geringfügige Beschäftigung. Dabei könnte es ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung sein. Diese Beschäftigungsformen bieten sich an, weil der Arbeitnehmer dafür keine Sozialabgaben aufwenden muss, bzw. sich davon befreien lassen kann.

    Bei der kurzfristigen Beschäftigung muss nicht einmal der Arbeitgeber Sozialabgaben bezahlen. Sie ist momentan auf drei Monate oder 70 Tage im Jahr befristet und für Schüler und Studenten insofern problemlos möglich, weil für deren Haupttätigkeit (Studium oder Schule) keine Berufsmäßigkeit unterstellt werden muss.
    Zitat Zitat von HabeEineFr
    Nun kann ich jedoch auch Überstunden machen und mir diese ab 150 (entspricht ca. 1400€) in der Anzahl
    auszahlen lassen.
    Wäre beim Minijob problematisch. Es sei denn der Arbeitgeber könnte hier eine Überschreitung der Arbeitsentgeltgrenze infolge einem kurzfristig erhöhten Arbeitsanfall wegen des krankheitsbedingten Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers geltend machen können.

    Bei der kurzfristigen Beschäftigung wäre eine höherer Lohn problemlos möglich.

    Zitat Zitat von HabeEineFr
    Würden diese 1400€ dann versteuert werden oder nicht?
    Wenn ja, wieviel?
    Sicherlich nicht, weil man knappe 10.000 € im Jahr steuerfrei verdienen darf.

    Natürlich könnte das ganze auch als regulär versicherungspflichtige Beschäftigung laufen, was ich aber auf grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ausschließen möchte.

    edit: Zu berücksichtigen wäre noch, was nach dem Schülerdasein im im gleichen Jahr zusätzlich verdient wird.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Aushilfsjob als Schüler - Überstunden und Steuern

    Zitat Zitat von xlarge
    Viel mehr Gedanken würde ich mir um Krankenversicherungspflicht machen
    Daher die Vermutung, dass es als geringfügige Beschäftigung laufen muss.
    Zitat Zitat von xlarge
    und ob das Kindergeld wegfällt.
    Bis 18 Jahre völlig unproblematisch, danach ebenso solange die Schule/Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

  5. Avatar von HabeEineFr
    HabeEineFr ist offline
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    Standard AW: Aushilfsjob als Schüler - Überstunden und Steuern

    Danke!
    Übers Kindergeld habe ich mich bereits informiert, da sollten keine Konflikte auftreten.

    Also bis 10.000€ wird nichts versteuert, oder ist es dann beim Minijob nicht so einfach?

    Falls es iwie relevant ist der Arbeitgeber brauchte auch meine Krankenkassenkarte.

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