BHW D maxx 3,75
Bausparsumme: 10.000€
Vertragsbeginn: 9.8.2006
Bewertungszahl 99.81
Kontostand: 5.226
aktueller Zins bei 1% (noch nicht bonusverzinst)
wird aktuell mit den ca. 40 € vermögenswirksamen Leistungen bespart
Heute wurde ich angerufen, um einen Beratungstermin auszumachen bzgl. des Bonuszinses, da dieser nur 8 Jahre lang gelten würde (die wären ja schon vorüber!), es aber eine Möglichkeit gäbe, wie ich auch darüberhinaus den Bonuszins bekommen könne.
Da man eher selten angerufen wird, wenn es nicht auch ein Vorteil für die Bausparkasse bedeutet, bin ich skeptisch und etwas verunsichert...
Verstehe ich das richtig: Der Vertrag müsste ja mit Bonuszinsen nachverzinst werden können, da er genügend bespart und älter als 7 Jahre ist.
D.h. ich lasse ihn zuteilen und verzichte auf das Darlehen...
Was müsste ich dann beachten? Kann ich den Vertrag nachverzinsen lassen und weiter mit vermögenswirksamen Leistungen besparen? Muss ich den Vertrag nach der Bonusverzinsung auszahlen lassen und für die vermögenswirksamen Leistungen einen neuen eröffnen.
Muss ich bei der Abschlussgebühr etwas beachten? Was bedeuten diese 8 Jahre genau?
Vielleicht kann mich jemand auf möglich Fallstricke hinweisen
Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, die Ausage 8J ist Quatsch. Der Bonus wird bei Darlehensverzicht bis max. 15J gewährt.
d.h. wenn Sie die 40 Euro VL noch weiterlaufen lassen möchten, dann sollten Sie auf den Termin verzichten und
einfach nichts machen.
Sobald Sie ihr Guthaben rausnehmen möchten, dann einfach die Zuteilungsannahmeerklärung an die Bausparkasse zusenden.
Spätestens kurz vor Bausparsumme sollten Sie das auf jeden Fall machen.
bei mir liegt Fall im Prinzip gleich, - gleiches Abschlussjahr, gleiche Bausparsumme, knapp 40€ monatl. Einzahlung, zuteilungsreif seit März 2014. Ich habe mit der Zuteilungsreife-Benachrichtigung ein Formular bekommen, das ich zurücksenden soll, wenn ich mein Guthaben ausgezahlt bekommen will - mit Hinweis auf die Möglichkeit eines Antrags auf Bonus-Verzinsung u.a. mit der Auflage, dass mein Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens erfolgt ist. Wenn ich also diese rückwirkende Bonus-Verzinsung bekommen möchte, müsste ich die Zuteilung demnächst z.B. zum 01.01.2021 annehmen und damit den Bonus beantragen - ist das korrekt? Oder müssen die Bonuszinsen auch ohne diesen Antrag ausgezahlt werden? Immerhin muss man sich mit so einem Antrag ja auf ein Jahr Verzicht festlegen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Was mich zudem verwirrt ist, dass man beim Zahlungsauftrag nur folgende Ankreuz-Optionen hat: -"so bald wie möglich" oder: -"erst auf meine besondere Anforderung". Denn falls ich die Zuteilung nun zu einem bestimmten Datum 'wünsche' (welches ich auf dem Formular angeben muss), was soll ich dann beim Zahlungsauftrag ankreuzen? Ich will da einfach nichts falsch machen, denn sonst kann die BHW sich das womöglich hindrehen, wie sie es will...
bei mir liegt Fall im Prinzip gleich, - gleiches Abschlussjahr, gleiche Bausparsumme, knapp 40€ monatl. Einzahlung, zuteilungsreif seit März 2014. Ich habe mit der Zuteilungsreife-Benachrichtigung ein Formular bekommen, das ich zurücksenden soll, wenn ich mein Guthaben ausgezahlt bekommen will - mit Hinweis auf die Möglichkeit eines Antrags auf Bonus-Verzinsung u.a. mit der Auflage, dass mein Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens erfolgt ist. Wenn ich also diese rückwirkende Bonus-Verzinsung bekommen möchte, müsste ich die Zuteilung demnächst z.B. zum 01.01.2021 annehmen und damit den Bonus beantragen - ist das korrekt? Oder müssen die Bonuszinsen auch ohne diesen Antrag ausgezahlt werden? Immerhin muss man sich mit so einem Antrag ja auf ein Jahr Verzicht festlegen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Was mich zudem verwirrt ist, dass man beim Zahlungsauftrag nur folgende Ankreuz-Optionen hat: -"so bald wie möglich" oder: -"erst auf meine besondere Anforderung". Denn falls ich die Zuteilung nun zu einem bestimmten Datum 'wünsche' (welches ich auf dem Formular angeben muss), was soll ich dann beim Zahlungsauftrag ankreuzen? Ich will da einfach nichts falsch machen, denn sonst kann die BHW sich das womöglich hindrehen, wie sie es will...
danke für die Antwort und den Link. Werde ich mal reinschauen.
Ich will das Guthaben nicht unbedingt jetzt ausbezahlt bekommen; aber es wurde so oft vermerkt, dass man bei Erreichen von ca. 85% der Bausparsumme die Zuteilung annehmen sollte, damit die Bausparkasse nicht kündigen kann, weil dann ein Darlehensverzicht nicht mehr nötig bzw. möglich ist.
Und wenn ich nun diese 12-Monats-Frist einhalten müsste, dann kann ich ja nicht mehr allzu lange warten mit der Annahme der Zuteilung (die ja 12 Monate vor Zuteilungstermin liegen soll).
das stimmt so nicht.
Die können nicht so einfach behalten, was Dir zusteht.
Man hat Dir doch versprochen, dass Du das Geld bekommst. (www.test.de/Top-Ten-Bausparvertraege-als-reine-Geldanlage-1069207-0/). Hole Dir Hilfe von den Verbraucherschützern (https://www.verbraucherzentrale.de/w...igzinsen-11929) - aber erwarte das nicht von der "Schlichtungsstelle" der Bausparbranche. Die hat mit der sogenannten BSQ ("Beratung-Service-Qualität") ein Monster erschaffen, um reingefallene Kunden vollends auszusaugen und anschließend zu begraben.
Versuche, sie zu exhuminieren, scheitern bisher noch an dem aus Juristen bestehenden Personal.
Besser ist, sich da gleich an die Bafin zu wenden.
Oder Du schreibst an einen Politiker, den Du schätzt (falls es so einen gibt)
nein, das trifft bei mir noch nicht zu. Aber: ich soll laut Zuteilungsformular den Bonuszins beantragen, indem ich die Zuteilung mindetsens 12 Monate vor gewünschtem Zuteilungtermin auf dem Zuteilungsformular festschreibe und an die BHW sende. So wird das auf dem Formular verlangt; das impliziert, dass ich überhaupt keinen Bonus erhalte, wenn ich den nicht (auf diese Weise) beantrage.
Ich war mir immer sicher, dass der Bonus automatisch gutgeschrieben wird und nicht erst auf Antrag mit 12 Monaten Vorlaufzeit.
Wenn das aber nun doch so ist, muss ich überschlagen, wann ich ungefähr der Bausparsumme nahe komme und dann rechtzeitig die Zuteilung beantragen.
Ich weiß nicht, wie ich das sonst erklären soll.
@fipsi: noch behält die BHW ja nichts. Also die Sache mit Schlichtungsstelle/BSQ und Bafin ist eher noch eine zusätzliche Verwirrung für mich. Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist eine Überprüfung durch die Verbraucherzentrale.