Guten Morgen,
die Finanzierung ist durch, der Notar ist soweit durch. Die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit liegen auch vor. Was fehlt ist nur noch die Räumung des Eigentümers, die Eigentumsumschreibung und die Zahlung. Die Frage die wir uns stellen: Wo soll nun unser Eigenkapital hin wenn es soweit ist? Bekommen wir eine Info vom Notar oder von der Bank? Wie ist es bei euch gelaufen? Danke vorab für Rückmeldungen.
AW: DSL Bank, wann und wohin mit dem Eigenkapital?
@cnc, wie ist denn die Zahlung des Kaufpreises geregelt? Im Kaufvertrag steht ja wohin ein anteiliges Eigenkapital von Ihnen gezahlt werden soll.
Zur Not einfach den Notar kurz fragen.
Und wenn es im Kaufpreisvertrag nicht steht, dann in der Kaufpreisfälligkeit.
Noch Fragen offen?
AW: DSL Bank, wann und wohin mit dem Eigenkapital?
Kaufvertrag ist schlussendlich völlig egal, entschiedend ist die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars. Entweder bezieht er sich auf den im Kaufvertrag genannten Daten oder teilt die Empfängerdaten in der Fälligkeitsmitteilung mit. Eigenkapital muss vorrangig eingestzt werden.
Erklärt bzw. verdeutlicht ihnen so etwas ihre Bank bzw. der Vermittler nicht??
AW: DSL Bank, wann und wohin mit dem Eigenkapital?
Heutige Aussage der Bank war, dass wir das EK jetzt schon an den Eigentümer überweisen können, wenn das Vertrauensverhältnis stimmt. Und das stimmt. Danach sollen wir den Nachweis der Zahlung an die Bank senden. Beides heute erledigt. Unfreundliche Antwort von der Notar Vorzimmerdame war letzte Woche: Wir kümmern uns um alles. Heute: Das müssen Sie mit ihrer Bank klären. Naja...
AW: DSL Bank, wann und wohin mit dem Eigenkapital?
Vertrauensverhältnis war ja völlig egal! Grundsätzlich habe ich mich darauf bezogen wo das Geld hingehört, eben dahin wo es im Kaufverttrag oder der Fälligkeitsmitteilung steht. Habe ihr Anliegen gar nicht richtig deuten können.
Wenn die Fälligkeitsmitteilung vom Notar gestellt ist, müssen sie ja sogar überweisen, denn der Kaufpreis ist fällig unjd können es auch, denn die Voraussetzungen dazu - und dazu gehört die Sicherheitenbestellung seitens des Notars - sind erfüllt und eben das bestätigt der Notar mit der Fälligstellung.