Nehmen wir an Person A verkauft Person B einen Artikel über Ebay-Kleinanzeige, aus logistischen Gründen müssen die Waren versendet werden. Nun muss Person B von Person A die enstprechenden Kontodaten bekommen, damit der vereinbarte Betrag überwiesen werden kann. Was muss Person A beachten? Welche Bankdaten sollte Person A preisgeben? Was sind pot. Gefahren für Person A?
Wenn Sie einen Betrag überweisen müssen Sie vom Verkäufer lediglich die IBAN Nummer haben. Mittels Iban Rechner kann man dann die BIC herausfinden und fertig.
Wo sind potentielle Gefahren generell bei einem Kauf mit BLZ und Kontonummer? Sind doch die gleichen oder?
die BIC brauchst du für inländische Zahlungen natürlich nicht mehr.
Gefahr besteht darin, dass wenn in der Anzeige Bilder von Rechnungen abgebildet sind, aus denen deine weiteren Daten wie Anschrift und bestenfalls eine Unterschrift erkennbar sind kann dies von Betrügern genutzt werden (und wird es auch gerne) gibt da verschiedene Maschen die ich hier nicht weiter ausführe.
Ansonsten ist es i.d.R. unproblematisch wenn dem Überweisenden ansonsten nichts Bekannt ist außer ihrem Namen.
Wenn Sie einen Betrag überweisen müssen Sie vom Verkäufer lediglich die IBAN Nummer haben.
Ich glaube einige (alle?) Banken verlangen auch noch den Namen des Kontobesitzers bei der Überweisung. Jedenfalls habe ich schon von Überweisungen gehört, die von der Bank nicht weitergeleitet wurden, weil der bei der Überweisung angegebene Kontobesitzer nicht mit dem tatsächlichen übereingestimmt hat.
Ich glaube einige (alle?) Banken verlangen auch noch den Namen des Kontobesitzers bei der Überweisung. Jedenfalls habe ich schon von Überweisungen gehört, die von der Bank nicht weitergeleitet wurden, weil der bei der Überweisung angegebene Kontobesitzer nicht mit dem tatsächlichen übereingestimmt hat.
Ich habe zuletzt am 30.03.2016 meinen Stempel unter eine Anfrage des Zahlungsverkehrs gesetzt nach der Anfrage ob die Gutschrift trotz Abweichung Konto Nummer / Namensabgleich erfolgen soll.
Sage ich hier "Nein" wird die Gutschrift abgewiesen. Das ist Fakt ;-)
Ich habe zuletzt am 30.03.2016 meinen Stempel unter eine Anfrage des Zahlungsverkehrs gesetzt nach der Anfrage ob die Gutschrift trotz Abweichung Konto Nummer / Namensabgleich erfolgen soll.
Sage ich hier "Nein" wird die Gutschrift abgewiesen. Das ist Fakt ;-)
Dem will ich nicht widersprechen, es entsprecht aber nicht den Richtlinien des Sepa Abkommens.