Hallo,
in einem PKW-Kredit hat die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 mehrfach überhöhte Mahngebühren und überhöhte Gebühren für Stundungen verlangt.
Die Bank hat eine Erstattung abgelehnt, auch ein Hinweis auf zwischenzeitliche Entscheidungen verschiedener Gerichte wonach nur noch bis zu 3 Euro verlangt werden dürfen blieb ohne Erfolg.
Sind die überhöhten Gebühren verjährt oder gibt es noch eine Möglichkeit?
Es geht um 300 Euro Gebühren, für mich viel Geld aber das lohnt wohl nicht,einen Anwalt einzuschalten.
Daher meine Frage, gibt es noch eine Möglichkeit?
Da wurde für eine Mahnung zumeist 20 Euro verlangt, ich habe gelesen dass an und für sich bis zu 3 Euro angemessen gewesen wären.
Somit waren die Gebühen unverhältnismäßig, erst 2015 habe ich erfahren dass Gebühren in dieser Höhe überhöht sein sollen.
Bei der 3-jährigen Verjährung gäbe es keine Möglichkeit mehr - was ist mit der 10-jährigen Verjährung?