Widerrufsbelehrung weicht von de gesetzlichen Belehrung ab
Hallo,
in einem Autokredit habe ich festgestellt dass die Widerrufsbelehrung in mehreren Passagen von der gesetzlichen Musterbelehrung abweicht.
Ich habe alsdann den Widerruf erklärt und um Rückabwicklung gebeten.
Dies wurde abgelehnt, der Widerruf käme nicht in Betracht da der Vertrag bereits vollständig abgewickelt sei ohne dass ich mir den Widerruf vorbehalten habe
Da würde es auch keine Rolle spielen ob bei der Widerrufsbelehrung auf die Rechtsfolgen bei verbundenen Geschäften hingewiesen wurde.
Habe ich etwas felach gemacht, etwas versäumt, wenn ja, kann ich dies nachholen?
AW: Widerrufsbelehrung weicht von de gesetzlichen Belehrung ab
Hi,
diese Argumentation meint, dass das Widerrufsrecht wegen Zeitablaufs seit vollständiger Ablösung nicht mehr ausgeübt werden kann (Verwirkung). Hierzu gibt es eine Vielzahl von Landgericht und OLG Rechtsprechung, aber noch keine eindeutige BGH Rechtsprechung.
Für eine Verwirkung kommt es darauf an, wie viel Zeit seit der Ablösung vergangen ist und ob der Vertragspartner darauf vertrauen konnte, der andere Vertragspartner werde den Widerruf nicht mehr ausüben. Je nachdem wo man klagt hat man erfolgt oder auch nicht.
In Frankfurt hätte man mit dieser Konstellation definitiv derzeit keine Chance.