wir haben im Jahr 2009 ein Darlehen für unser Einfamilienhaus (Neubau) aufgenommen. Dieser Kredit läuft 2019 aus und da die Zinsen zur Zeit auf Rekordtief sind, würden wir uns gerne jetzt schon die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung sichern.
Ist es möglich, zu den aktuellen Konditionen heute einen Vertrag für 2019 abzuschließen?
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Hy ja kannst du
Je nachdem wie hoch die vor fälligen Zinsen sind die die aktuelle Bank dann zur ablöse verlangt
Aber es gibt voraus Darlehen die bis zu 36 Monate vorher dir ermöglichen können niedrige Zinsen einzukaufen
Wenn du jenseits der 5% finanziert hast ist es ein rechen Beispiel
Neuer Zins 1,35% z .B bei Umschuldung dann hast du meist die zusätzlichen Kosten für die verlangte Vorfälligkeit flott raus und du bist früher fertig und vor allem die Kosten der Bank sind locker 1/3
Weniger als vorher
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Zitat von noelmaxim
Hallo Mr. Speedy,
ja das geht, solch ein Darlehen nennt man Forwarddarlehen. Sind sie nicht "Widerrufer"?
Genau, der Vertrag wurde Ende 2015 widerrufen und läuft noch bis Mai 2019. Wie erwartet, lehnt die Bank natürlich alles ab. Ich habe jetzt mit drei Rechtsanwälten gesprochen und wenn ich die Aussagen mal vergleiche, kostet eine außergerichtliche Einigung (über Rechtsanwalt ) mal schnell 3.000,-€ und eine komplette Rückabwicklung inkl. Gerichtskosten mal ganz schnell das dreifache.
Unter dem Strich bleibt die Frage, ob sich ein weiterer Widerruf überhaupt noch lohnt....?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#7
Bankkaufmann
Erfahrener Benutzer
20.05.2013
6.933
1
Bankkaufmann
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.05.2013
Ort
71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
Beiträge
6.933
Danke
519
1
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
@MrSpeedy. Ja Sie können jetzt schon eine Anschlussfinanzierung plazieren und sich die aktuellen günstigen Konditionen für die Umschuldung sichern.
Jetzt den Zins sichern.
Und in 2019 wird dann technisch auch zwischen den Banken umgeschuldet.
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Ja, ein ganz einfaches Forwarddarlehen. Im Prinzip müssen Sie die Unterlagen zusammensammeln wie wenn jetzt umgeschuldet werden würde. Objekt und Einkommensunterlagen.
Dann prüft die Bank.
Wo wohnen Sie denn in Deutschland? Welche Bank wird umgeschuldet?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#11
eugh
Erfahrener Benutzer
18.01.2015
3.533
1
eugh
Title
Erfahrener Benutzer
seit
18.01.2015
Beiträge
3.533
Danke
1422
1
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Hallo zusammen,
Das mit den FW-Darlehen im Falle eines WR habe ich noch nicht ganz verstanden. Nur soviel: Der Kunde kann heute ein FWD abschließen und sich sagen wir für 2 Jahre (um einmal eine "Hausnummer" zu nennen) den aktuell sehr niedrigen Zinssatz sichern, wobei der Kunde beim FWD (im Vergleich zu einem Nicht-FW-Darlehen) ein paar Prozentpunkte Zinsaufschlag zahlt. Das ist aber ok, wenn die Zinsen (bleiben wir beim Beispiel) in 2 Jahren dann über diesem FW-Zinssatz liegen. Gut, eine Glaskugel hat niemand, es besteht das Risiko, dass die Zinsen dann immer noch nideriger sind als der FW-Zinssatz, aber man kann nicht alles haben. Im Gegenteil würde sich der Kunde dann freuen, wenn er statt dann sagen wir einmal 5% nur den Zinssatz des FWD zahlen muss, der deutlich darunter liegt. So weit, so gut.
Aber jetzt kommt's: Der Kunde hat also seinen noch laufenden DV widerrufen. Er kann damit rechnen, bereits vor Ablauf von 2 Jahren (siehe Beispiel oben) zu einem außergerichtlichen Vergleich, einem gerichtlichen Vergleich oder einem für ihn positiven, rechtskräftigen Urteil gegen die beklagte Bank gekommen zu sein. Egal, was es ist, der Restsaldo wird dann nicht mehr der Restsaldo in Höhe von "heute" oder zum Zeitpunkt des WR sein, aber auch nicht in Höhe zum Zeitpunkt, wenn das FWD einspringt. Der Restsaldo wird auf jeden Fall niedriger sein. Vor allem bei einer gerichtlich rechtkräftigen Rückabwicklung wird der Restsaldo erheblich niedriger sein. Aber der Kunde hat nun einmal ein FWD in größerer Höhe abzurufen, denn sonst zahlt er (unnötigerweise) eine (Teil-)NAE (ich nenne es mal so). Jedenfalls muss die neue Bank natürlich dafür entschädigt werden, wenn der Kunde sagen wir nicht mehr die ursprünglichen 250.000€ benötigt, sondern nur noch sagen wir 200.000€. Sollte er daher zuvor einen FWD abgeschlossen haben, wo er schadensfrei sofort(!) 50.000€ (bleiben wir bei diesem Beispiel) sondertilgen kann? Oder soll er das Geld etwa anderweitig verwenden? Aber dennoch hätte er - wegen der höheren Darlehenssumme, welche er in der Höhe gar nicht benötigt - auch einen unnötig höheren Zinssatz für das FWD.
Jetzt könnte man noch einwänden, der Kunde könne ja vorher ausrechnen, wieviel er in etwa vom Restsaldo auf dem Papier (Kontoauszug) abziehen muss, wenn die RAW berücksichtigt wird (oder zumindest ein Vergleich mit reduziertem Restsaldo), aber er weiß bei Abschluss des FWD nicht wirklich, ob das, was er da berechnet, nachher auch tatsächlich als Restsaldo für die Finanzierung durch ein FWD verbleibt.
So, wisst Ihr ungefähr, was ich meine? Sehe ich hier Probleme, die es nicht gibt? Oder bin ich zu phantasielos, die Lösungen zu erkennen?
Euch/Ihnen allen wünsche ich frohe und entspannte Osterfeiertage!
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Bleibt eigentlich nur, das "überschüssige" Kapital (im Beispiel hier also 50T€) zur Seite legen und für die vereinbarte Sondertilgung zu verwenden. Halt z.B. als Fest- oder Tagesgeld "parken"
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Danke.
Gibt es von den Profis (die professionellen Vermittler) gar keine Rückmeldungen zu meinem Beitrag? Thema verfehlt, zu kompliziert geschrieben oder wie?
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Zitat von eugh
Danke.
Gibt es von den Profis (die professionellen Vermittler) gar keine Rückmeldungen zu meinem Beitrag? Thema verfehlt, zu kompliziert geschrieben oder wie?
Ich als Laie bin der Meinung, dass Du es ganz gut wiedergegeben hast. Mich würde allerdings zusätzlich interessieren, ob
- die ablösende Bank dem Widerrufer überhaupt die voll vereinbarte Summe auszahlt, wenn dieser einen Teil nicht mehr vertragsgemäß verwenden wird,
- der Kunde im Falle einer überraschend schnell angebotenen RAW das Forwarddarlehen zwischenfinanzieren muss oder ob für diesen Fall mit einer entsprechenden Klausel versehen werden muss?
Ist es korrekt, dass der Zinsaufschlag für jeden Monat der vorzeitigen Festlegung zwischen 0,02 - 0,025 Prozentpunkte beträgt? Bei 36 Monaten demzufolge 0,72 bis 0,9 %.
Jetzt aber noch schnell den Sieg gegen Italien geniesen!
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Ich habe mal eine Frage zur Anschlussfinanzierung, die zu MrSpeedys Ausgangsfrage passt, da ich in einer ähnlichen Situation bin.
Wie funktioniert das mit einem Forwarddarlehen, wenn man zwischenrein Sondertilgungen macht? Sagen wir mal, ich hätte 12/2019 noch 100k Schulden, wenn ich keine weiteren Sondertilgungen mache, aber 80k mit ein bisschen Sondertilgungen.
Muss ich mich jetzt auf den Betrag festlegen und kann dann einfach nicht mehr sondertilgen? Oder gibt es da Möglichkeiten, das variabel zu gestalten?
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Eugh ruft, Buhmann folgt
Bei einem Forwarddarlehen für Widerrufer ist insbesondere darauf zu achten, dass zum Einen die Bank Widerrufer akzeptiert und zum Anderen das Darlehen jederzeit vorzeitig auszahlt.
Dieses vorzeitig auszahlen zieht Ungewissheiten wie....... wann kommt es zu dem Urteil/dem Vergleich/der Aufhebung........wie hoch wird der Finanzierungsbedarf zu diesem Zeitpunkt x dann sein.........nach sich.
Hier ist es natürlich wichtig ob ich der "Krawallbruder" Widerrufer mit Rückabwicklung oder der "Gutsmensch" Widerrufer mit Ausstieg ohne VFE bin. Auch ist bei dem Gutsmensch entscheidend wie lange die Forwardzeit ist, denn umso kürzer diese ist, umso geringer auch die Differenz zu der Restsschuld. Thema Restschuld, in diesem Fall der vorzeitigen Inanspruchnahme wird diese höher sein, als bei der festgelegten Restschuld am Ende der Zinsfestschreibungszeit, eben weil weniger getilgt.
Bei dem Krawallbruder sieht das schon anders aus, denn da ist so vieles ungewiss. Wie wird der Nutzen der Bank berechnet, wie wird die Prozeßkostenverteilung sein (bei denen ohne RSV), naja und eben auch wann.
Alles ist eine individuelle Betrachtungsweise und muss in die Beratung einfließen, ein Eilheilmittel mal eben so ist das Forward nicht, mit ein wenig bedachter Flexibilität bezogen individuell auf die persönlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers aber kann das Forward Sicherheit bringen, zum einen Sicherheit in punkto Zinssatz in der Zukunft, aber auch das Geld bereit liegen zu haben, gewappnet zu sein auf die Dinge die da seitens der Gerichte, Banken und Kaschuben so kommen kann.
Es kann mal zu wenig sein was man gezeichnet hat, aber auch mal zu viel, bei dem Krawallbruder sogar viel zu viel. Fehlendes Geld kann durch Eigenkapital ersetzt werden, auch kann man vorsichtshalber etwas mehr zeichnen, um der höheren Restschuld bei vorzeitigem Ausstieg in der Gutsmenschenvariante gewappnet zu sein. Man muss das schon ganzheitlich sehen, individuell, die Zeiten kennen, den Menschen, die Flexibilität in Bezug auf die bonitäre Seite. Ebenso habe ich oft die Erfahrung gemacht, dass zu viel finanziertes Geld auch immer sinnvoll investiert werden konnte, sei es weil man damit nur eine weitere Investition getätigt hat, die eigentlich gar nicht geplant war. Eine Verwendung lässt sich bei dem ein oder anderen finden. Klar wenn sie Differenz bzw. die Summe zu groß ist, kann dieses Argument nicht beruhigen, aber auch hier, individuelle Betrachtungsweise, über welche Summe reden wir?!?!
Ein flexibles Forward, welches Widerrufer akzeptiert, jederzeit vorzeitig auszahlbar ist und wo die Summe individuell bei Auszahlungszeitpunkt festgelegt werden kann, kann es nicht geben.
Die Auszahlung überschüssiger, nicht für die Ablösung des bestehenden Darlehens benötigter Gelder ist grundsätzlich möglich, aber auch individuell zu betrachten und zu besprechen.
AW: Ab wann ist eine Anschlussfinanzierung möglich?
Ha, aus der Reserve gelockt! Danke, noelmaxim!
Und wie ist Deine Sicht hierzu?
Zitat von Hanomag
Mich würde allerdings zusätzlich interessieren, ob
- die ablösende Bank dem Widerrufer überhaupt die voll vereinbarte Summe auszahlt, wenn dieser einen Teil nicht mehr vertragsgemäß verwenden wird,
- der Kunde im Falle einer überraschend schnell angebotenen RAW das Forwarddarlehen zwischenfinanzieren muss oder ob für diesen Fall mit einer entsprechenden Klausel versehen werden muss?
Ist es korrekt, dass der Zinsaufschlag für jeden Monat der vorzeitigen Festlegung zwischen 0,02 - 0,025 Prozentpunkte beträgt? Bei 36 Monaten demzufolge 0,72 bis 0,9 %.