erbpachtrecht

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  1. Avatar von elasigi
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    Standard erbpachtrecht

    heute war ich wegen der Anschlussfinazierung bei einer bekannten Finanzfirma , Vermittler ,, und bei der Beratung habe ich erfahren, dass die Banken ungern eine Anschlussfinanzierung für ein Haus mit Erbaurecht , privat Eigentümmer des Grundstück, tätigen wollen.. Dadurch ist der Zinsatz höher. Für eine Anschlussfinanzierung , 130 0000. Hauswert 300000 ,
    10 Jahre Laufzeithat ,hat mir die Firma 1, 5% vorgeschlagen Ist das nicht zu viel, wenn man die Angebote im INternet sieht, ist schon ein bischen viel, oder?

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Das nicht jede Bank den Bau auf einem Erbpachtgrundstück finanziert sollte von vornherein klar sein. Das andere deswegen einen höheren Zinssatz verlangen ist der Umkehrschluss.
    Aber ein Zinssatz von 1,5% ist ja grundsätzlich nicht schlecht. Günstiger geht immer.
    Was erwartest du denn nun von uns?

  3. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Zitat Zitat von BenniG
    Was erwartest du denn nun von uns?
    was ich erwarte, nur eine Antwort, was könntest du mir noch anbieten, ?
    ich habe normale Frage gestellt und habe jetzt einen Eindruck ob ich ein Verbrecher wäre, weil ich was Böses geschrieben habe.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: erbpachtrecht

    Letztendlich kann man hier keine pauschale Antwort geben. Vielmehr müsste man das ganze im Detail prüfen.
    Wo liegt denn das Haus mit der PLZ?

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: erbpachtrecht

    1) Sondertilgungsrechte?
    2) Änderung der Tilgungsrate möglich?
    3) Warum kein Volltilgerdarlehen (Zinsabschläge) bei 130.000 Euro und diesem niedrigen Zinssatz?
    4) Gibt es eine Stillhalteerklärung vom Erbbauechtsgeber?

    Darlehenssumme ist kleiner 200.000 Euro und privates Erbbaurrecht (geringere Auswahl an Banken), da kann man eine 1,1 % nicht erwarten und verdienen muss die Vermittlungsgesellschaft auch noch was.

  6. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Das Haus liegt in 90762, Erbaurecht, keine Volltilgung wegen Pflichteile der Erbschaft , priwate Angelegenheit, ,, mehr Schulden weniger Erbschaft.
    So wie ich schon oben gepostet habe:
    1 VERMITTLUNGSFIRMA 1,5% 10 Jahre , 2%Tilgung, 12 MOnate Forward
    Vor 3 Stunden Anruf vom 2 Vermittlungsfirma, bekannte Onlinefirma , 1,1 % 10 Jahre 12 Monate FD
    Komischerweise , 2 Vermittlerfirmen aber die gleiche Bank.
    Weil ich noch genug Zeit habe suche ich weiter, ich habe noch eine Bank in der Nähe, bei der habe ich vor 3 Monaten 1,1% .
    Natürlich werde ich zur meiner Hausbank gehen , um den Berater zu ärgern und ihm meine Meinung zu seinem Angebot sagen.
    Vor 3 MOnaten hat er mir vorgeschlagen 2,4%, obwohl in die Bank damals mit 1.4% geworben hat.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: erbpachtrecht

    @elasigi

    Warum wollen sie die Zeit und Arbeitskraft anderer unnötig In Anspruch nehmen? Warum zeichnen sie die 1,1% nicht? Wo sollen noch günstigere Zinsen herkommen, wenn 10 Banken Arbeit für einen Fall haben oder 20 Vermittler die letzten 0,001 noch irgendwo rausquetschen?

    Die 1,1% sind absolut unterstes Niveau, zumal noch 12 Monate BZ Freiheit drin sind und private Erbpacht ja eh schon zur Sprache kam.

    Benennen sie mir bitte mal die Bank von der sie diese Kondition angeboten bekommen haben.

  8. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    wenn erlaubt, ing diba

  9. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    warum ich zu anderen Banken gehen will,?
    Vllt gibt meine Haus- Bank ähnliche %%%, , man kann Notarkosten sparen.
    Für mich ist einfacher , wenn ich mit den Berater persönlich reden kann,
    und noch was , wegen der Stillhalteerklärung, bis jetzt niemand hat gefragt

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Ok, danke.

    Technisch aber nicht möglich, dass ihnen einer eine 1,1% und ein anderer eine 1,5% der Ing.DiBa weiter geben will. Beide Zinssätze stimmen nicht und die Zinsen bei der Ing.DiBa sind fest und unveränderbar.

    Die Stillhalteerklärung ist zwingend notwendig und danach hätte auch gefragt werden müssen. Wofür benötigen sie die perönliche Betreuung? Wie soll diese Bank dann diese Mindestmargenkonditionen abbilden können?

    Der günstigste Zinssatz liegt bei 1,05 % und die Kosten für die Abtretung der Grundschuld bis 300 Euro werden übernommen. Sind die Abtretungsgebühren geringer - wovon ich ausgehe - kann die Differenz an den Kunden ausgezahlt werden.

  11. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    soll ich Ihnen eine KOPIE des E-Mail schicken?

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Der eine hat ihnen eine 15 jährige Zinsfestschreibung angeboten (1,5%) und der andere eine falsche 10 jährige Zinsfestschreibungszeit (1,1%)!

  13. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Zitat Zitat von noelmaxim



    Die Stillhalteerklärung ist zwingend notwendig und danach hätte auch gefragt werden müssen. Wofür benötigen sie die perönliche Betreuung? Wie soll diese Bank dann diese Mindestmargenkonditionen abbilden können?

    Der günstigste Zinssatz liegt bei 1,05 % und die Kosten für die Abtretung der Grundschuld bis 300 Euro werden übernommen. Sind die Abtretungsgebühren geringer - wovon ich ausgehe - kann die Differenz an den Kunden ausgezahlt werden.
    über die Stillhalteerklärung hat meine Bank nie gefragt,
    wo kriegt man 1,05 % ? ist 1,05 % auch mit Erbaurecht möglich?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Ja, den Zins gibt es bei mir.

    Wie soll ein Haus versteigert werden, das aus einem fremden Grundstück steht? Der Gründstückseigentümer kann alles blockieren. U.a. auch deshalb die Stillhalteerklärung. Die gibt der Erbbaurechtsgeber aber auch meistens ab.

  15. Avatar von elasigi
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    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja, den Zins gibt es bei mir.

    Wie soll ein Haus versteigert werden, das aus einem fremden Grundstück steht? Der Gründstückseigentümer kann alles blockieren. U.a. auch deshalb die Stillhalteerklärung. Die gibt der Erbbaurechtsgeber aber auch meistens ab.
    und was könnte passieren , wenn der Erbbaurechtsgeber keine Still....... abgibt.?
    Keine Finanzierung? Höhere Zinsen,?
    Kann man Sie anrufen ?
    Ist so was nicht im Grundbuch eingetragen?

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: erbpachtrecht

    Innerhalb einer 50% Beleihung kann man ggf. auch ohne diese Erklärung ein positives Kreditvotum erwirken.

    Wie und wo haben Sie das denn vorher finanziert gehabt?

    Sie können mich morgen gerne anrufen.

  17. Avatar von elasigi
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    Standard AW: erbpachtrecht

    morgen ist ein Feiertag, ich will Sie nicht stören, anschlussfinanzierung erst im März 2017.
    Finazierung bei der Sparkasse
    50% müsste kein problem sein,