Berechnung Widerruf nach BGH Beschluss vom 22.09.2015 XI ZR 116/15
Berechnung Widerruf nach BGH Beschluss vom 22.09.2015 XI ZR 116/15
"Insbesondere sind die Rechtsfolgen höchstrichterlich geklärt, die nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen eintreten, in denen § 357a BGB noch keine Anwendung findet. Der Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 19 f.) lässt sich ohne weiteres entnehmen, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta schuldet. Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. Senatsurteil vom 10. März 2009 aaO Rn. 29). Soweit Darlehensgeber oder Darlehensnehmer gegenüber den gemäß § 348 Satz 1 BGB jeweils Zug um Zug zu erfüllenden Leistungen die Aufrechnung erklären, hat dies nicht zur Folge, dass der Anspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Herausgabe von Nutzungsersatz als nicht entstanden zu behandeln wäre."
Ich habe am 31.12.2015 vier Darlehensverträge widerrufen. Die Bank hat den Widerruf vor wenigen Tagen endgültig abgelehnt und ich werde entsprechend klagen müssen.
Habe ich das jetzt wirklich richtig verstanden, die Bank schuldet mir 5 Prozentpunkte über Basiszins für jede geleistete Rate (also Zins und Tilgung) und, soweit erbracht, Sondertilgung bis zum Tag meines Widerrufs?
Auf der anderen Seite schulde ich der Bank die Darlehenssumme verzinst zum Darlehenszins, (es sei denn, ich kann einen günstigeren marktüblichen Zins nachweisen) über die gesamte Laufzeit abzüglich zum jeweiligen Ratentermin die in der Rate enthaltene Tilgung?