Absage Bank zum Riestervertrag für Entnahme Wohnzecke
Hallo Freunde im Forum,
wir sind in der Situation das der Neubau teurer wird. (Stützmauer, Grundwasserproblem usw.)
Deshalb habe ich vor einigen Tagen meinen Anbieter gefragt ob ich Guthaben entnehmen kann (förderunschädlich).
Antrag bei der Stelle für Altersvermägen usw.
Mit der Zusage dann zu meinem Anbieter.
AW: Absage Bank zum Riestervertrag für Entnahme Wohnzecke
Ja, Alles korrekt - das muss nicht angeboten werden.
Wenn eine Entnahme gewünscht wird, und in Abhängigkeit ob Alles oder nur ein Teil entnommen werden soll, würde ich ernsthaft über einen Anbieterwechsel nachdenken.
AW: Absage Bank zum Riestervertrag für Entnahme Wohnzecke
Zitat von uwehaensch
Wenn eine Entnahme gewünscht wird, und in Abhängigkeit ob Alles oder nur ein Teil entnommen werden soll, würde ich ernsthaft über einen Anbieterwechsel nachdenken.
Alles zu entnehmen ist sicher nicht so komplex als ein Anbieterwechsel mit anschließender Entnahme. Ich würde auf die Komplettentnahme bestehen. Oder gibt des im Gesetz etwas Ausnahmen?
AW: Absage Bank zum Riestervertrag für Entnahme Wohnzecke
Nachtrag zu unserem Fall/Überlegung.
Ein Anbieterwechsel ist mit Kosten verbunden. (glaub 50€ oder 100€)!
Ich habe mit der Bank die den Fondsparplan Riester verwaltet telefoniert.
Sie können den Vertrag sofort zu einem anderen Anbieter übertragen komplett
allerdings nicht an mich auszahlen. Eine Zusage von der Stelle für Altersvermögen hätte ich innerhalb ca. 1-2 Wochen vorliegen. (alter Fall andere Entnahme Riester im Okt./Nov 2015 genehmigt!)
Laut meiner Information sieht der Gesetzgeber es vor eine Entnahme zur Entschuldung kann vorgenommen
werden wenn Guthaben 3000€ übersteigt. Der Anbieter in meinem Fall hat wohl bisher (nach meiner Einschätzung) noch nie an Kunden direkt (Wohnwirtschaftliche Zwecke) ausbezahlt
und macht es sich somit einfach. (Hat da jemand Gesetzestexte dazu?)
Grund:
Bei einer Auszahlung an den Kunden verwaltet die zuständige Bank das Konto weiter und die Zulagenstelle (Altersvermögen).
Dieser Aufwand ist mit Kosten verbunden und eine Menge Verwaltung.
Lösung:
1) Anbieterwechsel und dann mit einer Frist von 3 Monaten Guthaben entnehmen. Ist gegenüber dem neuen Anbieter unfair! (der hat dann den Aufwand bzgl. der Verwaltung)
2) Weiter mit dem Anbieter/Bank Gespräch suchen es muß eine Lösung geben. Bisher Absage auch bei öfterem nachfragen.
3) Das Guthaben ca. 3500€ bei dem Anbieter weiter liegen lassen und Zulagen für 2015 & 2016 mitnehmen. Im laufe des Jahres einen Anbieterwechsel durchführen und in ca. 9 1/2 Jahren zur Schuldentilgung einsetzen. Dadurch spare ich mir einige Jahre Zinseffekt bzgl. der nachgelagerten Besteuerung im Alter.
Zum Glück komme ich jetzt auf den Trichter das es wohl Anbieter gibt die einer Entnahme (zum entschulden) Steine in den Weg legen.
Ursprünglich wollte ich mich ja erst in 10 Jahren (jetzt 9 1/2 Jahren) mit dem Riester entschulden.
Der Anbieter wird in Zukunft öfters mit solchen Fällen zu kämpfen haben.
Auch ein Riesterprodukt (nicht Wohnriester) muß laut Gesetzgeber ausbezahlt werden.
Zusage von der Förderstelle für Altersvermögen und später Rechnungen belegen! (bei uns kein Thema)