Erstwagen-Zweitwagen - Fragen

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  1. Avatar von joshia
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    Standard Erstwagen-Zweitwagen - Fragen

    Hallo,

    ich habe mal einige Fragen, aber zuvor mal einige Informationen:

    1. Wir haben einen Opel als Erstwagen bei Versicherung xy angemeldet auf meinen Namen. Durch diverse unglücklich Unfälle (Nachts-Zeitungsasträger), z.B. Handbremse löste sich plötzlich und Wagen rollte gegen ein anderes Auto, als ich Zeitung steckte und weitere so unglückliche Sachen, bin ich jetzt in SF1/60%.

    2. Ausserdem haben wir noch ein Familienauto bei Versicherung z als Zweitwagen laufen. Darf ich hier die Versicherung (Dir.L.) nennen ?
    Hier bin ich in SF27/20%, werde dann mitte des Jahres auf SF28 kommen.

    Nun war es damals,als wir den Zweitwagen versicherten ja so, das die SF Klasse und Prozente von denen des Erstwagens abhingen.Wie genau weiß ich nicht mehr.

    Nun möchte ich eventuell den Erstwagen abmelden und auf meine Frau anmelden. Da meine Frau bestimmt schon 20 Jahre keine eigene Versicherung hat, sondern alles ja über meinen Namen lief, möchte ich eine Versicherung suchen, die nach der Führerscheinregelung geht und bei der ich für meine Frau dann eventuell einen etwas günstigeren Tarif für den Erstwagen (jetzt noch Erstwagen) bekomme.
    Wie gesagt, ich hoffe, die Versicherung könnte dann etwas günstiger werden. Da ich nicht mehr der gesündeste bin, möchte ich meine Frau, falls mir mal etwas passiert, nicht als Fahranfänger einsteigen muß und ich möchte es in der Versicherung so günstig wie möglich, damit ihr nicht zu hohe kosten entstehen.


    Nun meine Fragen:

    a) Wenn ich den Erstwagen abmelde bzw. auf meine Frau anmelde, was passiert dann mit der Einstufung des Zweitwagens ?
    Im Internet lese ich verschiedene Sachen.Einmal heisst es, es sind 2 verschiedene Verträge und da passiert nichts. Woanders
    steht wieder, die Einstunfung hängt ja vom Erstwagen ab.
    Also der Vertrag bei der Zweitwagenversicherung besteht bestimmt schon 15 Jahre.

    Nach den ganzen Unfällen mit dem Erstwagen wurde ich bei der anderen Versicherung mit dem Zweitwagen nie höher eingestuft.
    Ich hatte natürlich auch nie etwas gesagt.Aber die tuaschen sich ja wohl untereinander aus. Hätte ich dort dann eigentlich höher
    eingestuft werden müssen ?

    b) Würde das mit dem Anmelden des jetzigen Erstwagens auf meine Frau funktionieren ?

    c) Was würde passieren, wenn ich nun den Erstwagen auf meine Frau versichere und mit dem Zweitwagen (der dann ja wohl als Erstfahrzeug gilt oder wie ich das nennen soll) zu einer anderen Versicherung wechseln möchte. Diesen müßte ich dann ja normal dort versichern (nicht als Zweitfahrzeug). Welche Einstufung würde ich da bekommen ?

    Ich hoffe, ihr habt mich einigermaßen verstanden.Ich will nichts illegales machen.Aber es gibt ja Kniffe und Tricks, die man so als Laie nicht kennt.

    Ja, liebe Leute, ich hoffe, ihr zerreißt mich hier nicht. Muß auf jeden Cent schauen und möchte nur etwas vorsorgen.Man weiß ja nie (bin schon ein Ü50).

    Danke und LG

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Erstwagen-Zweitwagen - Fragen

    Hallo,
    es gibt Versicherer, die subvetioniern die Zweitwagenversicherung über einen Sonderrabatt. Dieser entfällt in Abhängigkeit von bestimmten Ereignisse, wie z. B. Abmeldung des Erstfahrzeugs, Wechsel des Versicherers usw. Unabhängig davon erwirtschaftet man mit dem Zweitwagen einen eigenen Rabatt. Jedes Jahr, welches schadenfrei überstanden wird erhöht den echten (im Hintergrund geführten) Schadenfreiheitsrabatt, in Beispielsfall auf SF15.

    Wenn jetzt also der Rabatt des Zweitwagensauf eine andere Person z. B. Ehefrau übergehen soll, dann bekommt diese den echten Rabatt (SF15) übertragen, aber maximal so viele Jahre, wie sie im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Das heißt, wenn die Ehefrau nur 10 Jahre den Führerschein hat, kann sie nur maximal 10 von den 15 Jahren übernehmen. Die restlichen 5 Jahre würden dann verfallen. Die Rabattübertragung ist auch noch nach dem Tode des ursprünglichen Rabattinhabers möglich.

    Die Ehefrau könnte auch den schadenbehafteten Vertrag übernehmen. Wenn sie seit 15 Jahren mit dem auch Vorgänger-Fahrezeug/en gefahren ist, könnte sie sich diese Jahre unter Berücksichtigung der Schäden anrechnen lassen. Sie bekäme dann maximal die SF1.

    Die Ehefrau könnte aber auch nach drei Jahren Führerscheinbesitz mit einer relativ geringen Vergünstigung (SF1/2) neu starten.

  3. Avatar von Logrono
    Logrono ist offline

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    Standard AW: Erstwagen-Zweitwagen - Fragen

    Das ist von Gesellschaft zu gesellschaft abhängig und zwar je nach dem ob der 2. Wagen dann ein Sonderrabatt ist oder ob dieser die eigene Schadenfreiheitsklasse hatt. Erfahren kannst du das lediglich, wenn du mal deine KFZ Versicherung anrufst und nachfragst, wie sie deine Fahrzeuge einstufen. Sonst wäre das einfach eine übliche Rabattübertragung - Mehr Infos dazu https://kfz.versicherungsrechner.info...bertragung.php

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