ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 489 gebrauch machen und meine Immobilien-Kreditvertrag mit 15-jähriger Zinsbindung nach nun 10 Jahren kündigen.
ich habe nun mehrere Musterbriefe dazu gefunden doch ganz verstehe ich das nicht.
Meist stehen dort Formulierungen wie: ... nach § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB Gebrauch machen...
Meine Sorge ist das ich dann vorfalligkeitsentschädigungzahlen muss,weil zu diesem Darlehen nur die Termine genannt bekam,ich weiss noch nicht genau wieviel es sein wird wie bei dem anderem Darlehen,gar nicht auszudenken wenn ich das machen müsste oder gar noch ein halbes Jahr hinzu warten bis ich neue kündigen kann,da kämmen alte und neue Verpflichtungen auf mich zu,Puuh ich hoffe das geht alles noch gut aus
Ich möchte mich ganz herzlichst bei noelmaxim bedanken das er sehr viel Geduld und Verständnis für mich hatte,ich schreibe grad und denke immer noch ,wie kann ein Mensch das nur, ich habe auch mitbekommen das manch einer nicht so denkt, deshalb sage ich sie urteilen nachdem was für alle sichtbar ist,was aber an Kommunikation unter den User und noelmaxim stattfindet sehen sie nicht,ich hab keine anderen Worte als Danke,und bleiben Sie wie Sie sind,das macht sie einzigartig,ich kann Sie nur weiterempfehlen und wünsche Ihnen weiterhin viel ,viel Erfolg,Gott sei Dank gibt es noch Menschen wie Sie noelmaxim