ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 489 gebrauch machen und meine Immobilien-Kreditvertrag mit 15-jähriger Zinsbindung nach nun 10 Jahren kündigen.
ich habe nun mehrere Musterbriefe dazu gefunden doch ganz verstehe ich das nicht.
Meist stehen dort Formulierungen wie: ... nach § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB Gebrauch machen...
Ich denke die Bank weiß Bescheid wenn Sie alleine nach BGB 489 kündigen. Wichtiger wäre doch ob das Datum soweit stimmt.
Bezüglich 6 Monatiger Kündigungsfrist gilt das Datum der Vollauszahlung des Darlehens.
Dann 10 Jahre dazu zählen und 6 monatige Kündigungsfrist ebenfalls dazu zählen.
Zu diesem Termin kündigen Sie dann das 15 jährige Darlehen.
Bzgl. der Kündigungsfrist -Anmerkung von Herrn Hillermann-:
Vollauszahlung war am 30.12.2005
+10 Jahre = 30.12.1015
+6 Monate = 30.06.2016
Ich ging davon aus, wenn ich heute kündige, ist die Kündigungsfrist heute + 6 Monate, also 30.09.2016.
Nach dem was Herr Hillerman schreibt wäre es der 30.06.2016.
Zu welchem Termin kann ich den Vertrag nun kündigen?
Frühestens 10 Jahre nach Vollauszahlung, dann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist. Somit wäre der erste Tag der Kündigungsmöglichkeit zum 30.12.2015 gewesen. Ab dann zählt die halbjährliche Kündigungsfrist, natürlich ab dem Tag der Kündigung.
Kündigen sie heute, können sie zum 14.September ablösen.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich leider noch keine Kenntnis von meinem Recht, dies habe ich leider erst kürzlich erfahren. Somit kündige ich als nun zum 30.09.2016 (und habe dann 3 Monate verloren).
@Mathiasd, Sie haben keine 3 Monate verloren. Sofern es keine Verwerfungen am Finanzmarkt gibt können Sie davon ausgehen dass sich nicht wesentlich etwas am Zinsmarkt bis Herbst 2016 ändert.
Insofern können Sie sich ja eher "freuen" für eine gute Umschuldung, Anschlussfinanzierung. Selbstverständlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Ist die Kündigung in dieser Form vorgeschrieben, oder würde es auch ausreichen, der Bank (ohne Hinweis auf die o.g. §§) mitzuteilen, dass man die Restvaluta zum (korrekt berechneten) Datum X ablösen wird? (also ohne das Wort "Kündigung" zu gebrauchen)
@eugh, meines Wissens muss man nach §489 BGB gesetzesgemäss kündigen. Denn wenn man nicht "kündigt" läuft die Sollzinsbindung vereinbarungsgemäß weiter.
Deswegen glaube ich sollte man den Hinweis der Kündigung im Kündigungsbrief mit aufführen.
Hallo,wir haben zwei Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 abgeschlossen,haben diese nach Paragraph 489 nun gekündigt.Das Vollauszahlung Datum des eines war der 16.07.2009 ,wir haben jetzt schon zum 17.07.2019 gekündigt unter Einhaltung der 6 monatigen Kündigungsfrist würde die Kündigung dann zum 17.01.2020 wirksam und im Anschluss binnen 14 Tage soll die Ablöse erfolgen,die Antwort der Bank ,eine fruhstmögliche Kündigung ist zum 16.07.2019 möglich,mit der Fristeinhaltung dann 16.01.2020 wirksam,man wird die Kündigung zu dem 16.01.2020 vormerken,ich bin der Meinung die 10 Jahre sind bis zum 16.07 bis 00.00 Uhr noch am laufen,so daß ich zum 17.07.2019 kündigen kann,einen Tag nach dem die 10 Jahre um sind.Vielleicht können sie mir helfen,was nun richtig ist.Vielen Dank.
Hallo ich hoffe ich mach das jetzt richtig,meine Frage zum ersten Darlehen hab ich schon gestellt,nun zum zweiten,die Zinsbindung ist 15 Jahre, Vollauszahlung war am 15.07.2009,haben es nach Paragraph 489 jetzt schon gekündigt zum 16.07.2019 mit Einhaltung der Kündigungsfrist 6 Monate wäre diese zum 16.01.2020 wirksam,dann folgt Ablösung,die Bank schrieb das eine Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen zum 31.01.2020 möglich ist und haben uns auch die Ablöse Summe genannt,die ist korrekt,aber es ist keine Rede von der 6 monatigen Kündigungsfrist und es ist auch nicht unser Datum,und der Auszahlung Termin ist 31.01.2020 danach fallen Zinsen an,ich hab nachgefragt und man hat mir versichert das es so in Ordnung ist,ich meine laut den Informationen sollte es aber änderst sein,die Bank meint bei ihnen kann man nur zum Monatsende kündigen,ich hab in beiden Fällen Angst ob das so alles auch stimmt damit meine Kündigung nach Paragraph 489 gültig sind,ich wäre mega froh wenn sie mir helfen könnten.Vielen Dank.
Zum einen ist das so richtig, da die Bank die Kündigung nur zum Ende des Monats annimmt und zum anderen können sie das neue Darlehen ja so ausrichten, dass es zu diesem Datum ausgezahlt wird.
Die Bank hat Ihnen die Kündigung schon bestätigt, ebenso dem Ablösetermin bestätigt, lediglich darauf hingewiesen, dass diese formal falsch war.
Hallo hab doch keine Ruhe,wie sieht es im ersten Fall aus,können sie mir das was sagen,da doch das Datum wie ich finde noch in den 10 Jahren liegt.Vielen Dank nochmal
Es gibt eine Kündigungsfrist, die ist ein halbes Jahr und ein Kündigungsdatum, zu dem sie kündigen müssen.
Theoretisch ist eine Kündigung erst möglich, wenn 10 Jahre nach Vollauszahlung rum sind. Formal haben sie falsch gekündigt, da diese Zeit jetzt ja noch nicht rum ist, trotzdem hat man ihrer Kündigung entsprochen und ihnen diese scheinbar auch schon bestätigt.
Das stimmt,aber ich hab zum 17.07.2019 gekündigt,und nicht zum 16.07.2019 wie es die Bank schreibt,das verwirrt mich total,ich hab der Bank geschrieben und den 16.07.2019 abgelehnt,und gebeten sie sollen den 17.07 berücksichtigen,wenn sie mir das so nicht bestätigen können,dann kündige ich erneut,taggenau zum 17.07.2019,weil wie gesagt die Auszahlung auch am 16.07.2009,ist es dann nicht so daß am Tag danach die Laufzeit von 10 Jahren beginnt ,also Auszahlung war am 16.07.2009 ,nach 10 Jahren also zum 17.07.2019 kündige ich,warte Kündigungsfrist zum 17.01.2020 ab,und löse ab.Es ist so einfach aber irgendwie doch schwer.