Ich hatte bislang mein Fahrzeug bei der Versicherung A in Coburg HPfl SF 20, mit VK SF 20 versichert. Meine Tochter (süße 18) hatte vor einigen Wochen von Bekannten ein Auto geschenkt bekommen. Das Auto sollte eigentlich erstmal nicht angemeldet werden.
Letzte Woch habe ich jedoch mein Auto verkauft und abgemeldet und zur Überbrückung, bis ich was neues finden würde, das Auto meiner Tochter auf mich angemeldet und bei der Versicherung B als Erstwagen HPfl SF 20 (ohne VK weil Auto 18 Jahre alt) versichert. Meine Tochter hatte ich als Mitnutzerin (unter 23 J.) mit aufgenommen.
Nun hatte es sich jedoch kurzfristig ergeben, das ich vergangenen Freitag ein neues Auto für mich gefunden und gekauft habe. Auslieferung ist in 2 Wochen. Jetzt wollte ich schauen, wie ich das neue Auto versichere, bin jedoch dabei darüber gestolpert, dass die Versicherung B (die das Übergangsauto) versichert hat, zwar vergünstigte Einstufungen für einen Zweitwagen bietet, jedoch dieses ausgeschlossen ist, wenn ein Fahrer unter 23 Jahren für eines der beiden Fahrzeuge als Nutzer eingetragen ist.
Ich habe darauf hin ein wenig im I-Net gewühlt und habe die Versicherung C gefunden, die einen Neuvertrag für einen Zweitwagen, wie den Erstwagen der bei Versicherung B mit SF 20 einstuft.
Für mich hört sich das erstmal gut an, oder habe ich da einen gedanklichen Fehler?????
Ich kenne diese Regelung (z.B. von einer Versicherung aus Teltow) nur wenn bereits das Erstfahrzeug dort versichert ist. Und dann kommt es immer noch darauf an wie hoch der Zweitwagenzuschlag ist, denn der SF 20-Beitrag beim Zweitwagen ist indentisch mit dem SF 20-Beitrag eines typgleichen Erstfahrzeuges (bei gleichen Fahrern natürlich).
Entscheidend ist der Beitrag, und, Du bindest Dich an die Versicherung da es sich um eine Sondereinstufung handelt.
Nunja, bislang war ich auch viele Jahre bei der Versicherung in Coburg und bin nicht hin und her gesprungen. Ich frage mich nur, wie es aussieht, wenn ich wirklich mal wechseln wollen sollte, oder wie es sich verhält, wenn Töchterlein mal einen eigenen Vertrag haben will.
Auch in einem solchen Link ist nicht immer alles so, wie es es erst einmal geschrieben steht:
Bei der Direct Line müssen Sie dafür folgende Bedingungen erfüllen:
Sie sind innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren.
Alle Nutzer des Fahrzeugs sind mindestens 24 Jahre alt.
Sie als Versicherter, Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner sind der Fahrzeughalter.
Hier kommt nämlich noch folgender Nachsatz:
Unserem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde, so dass sich bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifierungsmerkmalen beider Fahrzeuge wie z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz für Ihr Zweitfahrzeug ein höherer Versicherungsbeitrag errechnet.
Die Direct-Line geht hier nämlich erst einmal mit einem Werbegag auf den Markt. Im Endeffekt erfolgt die Einstfufung Erstfahrzeug wie Zweitfahrzeug zwar mit gleichem Beitragssatz, aber falls nicht nur der VN mit beiden Fahrzeugen fährt, wird der Beitrag, je nach Nutzerkreis, über Zuschläge so hoch getrieben, dass optisch zwar die SF-Klasse gleich ist, der Beitrag aber einer viel höheren SF-Klasse entspricht. Aber hört sich ja erst einmal gut an.
Für den Fragesteller aber aufgrund der jungen Nutzerin trotzdem wertlos.