Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

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  1. Avatar von Snoop
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    Standard Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    Hallo,

    ich habe zu folgendem Fall hier bislang nichts gefunden, gestehe aber das ich nur oberflächig gesucht habe. Falls das Thema schon diskutiert wurde, dann verweist bitte auf den Thread.

    Folgender Fall:


    • Ich war in 2014 in der Schadensfreikeitsklasse 10
    • Hatte dann einen Unfall in dem Jahr und wurde gemäß der Rückstufungstabelle der Versicherung in 2015 zurück auf SF 4 eingestuft.
    • Für 2016 hätte ich bei der Versicherung SF 5 bekommen.
    • Habe aber zum Jahreswechsel gewechselt und bei der neuen Versicherung SF 5 angegeben - da ich diese bei der alten Versicherung ja bekommen hätte (also unwissend ).
    • Nun schreibt die neue Versicherung mir heute das sie mich für 2016 in SF 1 einstufen (faktisch passt es wohl, da ich seit 2015 wieder komplett unfallfrei bin).


    Ist das "normal"? Ich hatte bislang primär in Schadensfreiheitsklassen gedacht und die tatsächlichen Jahre nicht beachtet. Ich hab bislang häufiger die Versicherung gewechselt, das kann ja beliebig komplex werden (sollte ich auf einmal mehr Unfälle bauen)...

    Danke für eure Antworten!

    Snoop

  2. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    Der neue Versicherer müsste die SF 5 übernehmen, wenn der alte Versicherer die SF 4 und schadenfreien Verlauf in 2015 bestätigt.

    Hast Du vielleicht bei dem alten Versicherer eine Sondereinstufung gehabt? Das würde so einen Ablauf erklären. Ansonsten musst Du wohl beim Vorversicherer anfragen, was die dem neuen VU bestätigt haben.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    Kann es sein, dass die beiden Versicherungen unterschiedliche Rückstufungsvarianten haben?
    Deine alte Versicherung stuft bei einem Schaden von SF10 nach SF4 zurück,
    deine neue Versicherung stuft bei einem Schaden von SF10 nach SF1 zurück.

    Oder du hast zum einen angegeben 1 Schaden im letzten Jahr und die Versicherung hat SF4 weitergegeben. SF4 und ein Schaden gibt SF1.

  4. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    Das kann der Grund nicht sein. Der Vorversicherer hat ja die Rückstufung zum 1.1.2015 durchgeführt. Hier geht es jedoch um die SF-Klasse per 1.1.2016.

    Die Versicherer wickeln ja die Rückstufung nicht neu ab. Sie übernehmen die SF-Klasse, die der Vorsicherer angibt. Wie kommst Du darauf, dass der Versicherer von SF 4 im Schadenfall auf SF 1 zurückstuft?

  5. Avatar von Snoop
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    Standard AW: Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    Servus!

    Sondereinstufung ist leider das richtige Stichwort. Hatte für den zweitwagen SF 8 bekomme (=Erstwagen) und dann zwei Monate später den Erstwagen abgemeldet. Die Sondereinstufung ist aber geblieben und gerade die wird beim Versicherungswechsel nicht bestätigt.

    Jetzt muss ich mal schauen wie ich die SF-Klasse vom Erstwagen wieder aktiviert bekomme.

    Danke und Gruß
    Snoop

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    Kannst du dann nicht vom Erstwagen sogar die SF8 bis SF10 übernehmen? Oder war der zuletzt 2013 versichert, sodass diese SF zunichte ist?

  7. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Schadensfreiheit bei Versicherungswechsel

    @BenniG: Nun halte Dich mal raus hier. Mach den Fragesteller nicht verrückt. Sorry, aber Du hast wirklich keine Ahnung.

    Erzähle mal bitte, warum ein SFR zunichte sein soll, weil ein Vertrag seit 2013 nicht mehr in Kraft war?

    Und die weitere Frage zur Rückstufung hast Du auch nicht beantwortet.

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