Forderungsanerkennung

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  1. Avatar von elly
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    Standard Forderungsanerkennung

    Liebes Forum,

    wir haben vor kurzen ein Haus gekauft. Der Verkäufer hat ebenfalls eine neue Immobilie und nimmt dafür einen Kredit auf. Nun hat und der Verkäufer ein Schreiben seiner Bank zukommen lassen mit der Bitte um unterschrift, und zwar eine "Forderungsanerkennung". Wir sollen es schnellstmöglich unterschreiben und ihm wieder zukommen lassen.

    In dem Schreiben steht Folgendes drin:
    "Verkäufer hat seine Forderung gegen mich/uns über EUR xxx aus Kaufvertrag Objekt xxx, fällig mit Nebenansprüchen an Sie abgetreten. Ich/wir nahmen davon Kenntnis, dass die Zahlung nunmehr an Sie zu leisten ist und dass Sie den Betrag bis zum xxx auf Konto xxx erwarten.

    Höhe und Forderung erkenne(n) ich/wir an, ihre Bezahlung ist von keiner Gegenleistung abhängig, zur Anfechtung geeignete Gegenforderungen bestehen nicht. Rechte Dritter an der Forderung sind nicht geltend gemacht."

    Ich habe keine Erfahrungen mit solchen Sachen. Forderungsanerkennung hört sich schon ziemlich heavy an.

    Insbesondere der letzte Satz macht mir zu schaffen ("... ist von keiner Gegenleistung abhängig"). Ist das normal? Das hört sich danach an, als wenn wir dann gar keine Forderung auf Übereignung des Eigentums hätten, wenn ich das so unterschreibe.

    Welche Erfahrungen habt Ihr mit solchen Dokumenten? Kommen Forderungsanerkennungen oft vor?

    Vielen Danke für Eure Hilfe vorab & liebe Grüße
    Elly

  2. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Forderungsanerkennung

    Also ich würde nichts unterschreiben, was ich nicht verstehe - würde den zuständigen Notar fragen, was es damit auf sich hat - der bekommt für die Beurkundung schließlich genug Geld und sollte sich auskennen.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Forderungsanerkennung

    Notar fragen, bzw. im Kaufvertrag schauen wie die Kaufpreiszahlung von statten geht. So wie es im Kaufvertrag vereinbart ist so zahlt Ihre finanzierende Bank dann auch nur aus.

  4. Avatar von elly
    elly ist offline
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    Standard AW: Forderungsanerkennung

    In dem Kaufvertrag ist geregelt, dass an den Verkäufer bzw. seine Bank überwiesen wird. Der Notar schickt uns dann noch eine Info, wie viel wir wohin überweisen müssen. Die Info über die Forderungsanerkennung hat der Notar bisher aber nicht.

    Welche Konsequenzen hat eine Forderungsanerkennung, wenn sie nicht über den Notar läuft?