Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsgebühr

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  1. Avatar von glamau
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsgebühr

    Hallo,
    in 2009 wurde das Bauspardarlehen - wie bereits mitgeteilt - nicht gekündigt.

    In 2013 konnten wir eine Umschuldung zu einer anderen Bank erreichen.

    Die Bausparkasse verlangte hierzu in 2013 einmal die Vorfälligkeitsentschädigung und zudem
    aufgrund der kurzfristigen Kündigung (6 Monate wurden nicht eingehalten) eine Kündigungsgebühr in Höhe von 3% der Auszahlungssumme.

    Das Bauspardarlehen wurde alsdann vollständig zurückgezahlt.

    Ist die Bausparkasse berechtigt, neben der Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich eine Kündigungsgebühr zu verlangen?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsgebühr

    3% Kündigungsgebühr? Dies muss ja im Preisverzeichnis bekannt sein dass es eine 3% Kündigungsgebühr gibt. Und wurde Ihnen doch sicherlich schriftlich mitgeteilt oder?
    Welche Bausparkasse ist das?

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsgebühr

    Bei einem Bauspardarlehen fällt zu dem keine Vorfälligkeitsentschädigung an, dann war es eher ein Vorfinanzierungsdarlehen, was mal mit einem Bauspardarlehen bei Zuteilung abgelöst werden sollte!

    Es wird hier ewig was verwechselt und falsch dargestellt, warum auch wieder ein neuer Thread? Sie haben doch schon einen, da lesen wir doch auch und antworten so gut es geht.

  4. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsgebühr

    Hallo,
    danke für die Antworten.
    Die 3% stehen in den Bausparunterlagen, mir ging es ja um die Frage, 3% auf die Auszahlungssumme plus Vorfälligkeitsentschädigung.

    Der Bausparvertrag wurde vorfinanziert und dann mtl.abgetragen. In 2013 war er infolge der Teilrückzahlung aus 2009 zugeteilt.

    Der Rest wurde mit Zustimmung der Bausparkasse auf eine andere Bank zu einem günstigeren Zins umgeschuldet.

    Hierzu dann die 3% und die Vorfälligkeitsentschädigung.

    Heute habe ich nun im Internet gelesen:

    "wird während der Darlehensphase gekündigt weil z.B.umgeschuldet werden soll so handelt es sich eher um eine Ablösung als um eine Kündigung. Wenn Sondertilgungen möglich sind entstehen keine finanziellen Nachteile. Man muss nur noch die Restschuld zahlen und eine evtl.Bearbeitungsgebühr --- so der Vermerk im Internet"

    Sondertilgungen waren lt.Vertrag möglich.

    Es tut mir leid wenn ich mich wieder zu diesen Punkten melde, ich danke Euch für Eure Antworten, ich verliere den Überblick über diese komplexe Sache mit der Zwangsversteigerung wo wir unserem Sohn nur helfen wollten, mit der dubiosen Aufteilung durch den Notar nach dem Hausverkauf, mit erheblichen Vorfälligkeitsentschädigungen etc.

    Nochmals allen vielen Dank.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsgebühr

    3 % Kündigungsgebühr auf das Bausparguthaben (Tilgungsersatz für das Vorausdarlehen) in dem ebenfalls gekündigten Bausparvertrag und Vorfälligkeitszinsen auf das gekündigte Vorausdarlehen. Ist doch alles normal.

    Sie bringen da alles durcheinander! Die Kündigungsgebühr von 3% war für das Bausparguthaben, entsprechend war der Bausparvertrag für die Ablösung der Vorfinanzierung noch nicht zugeteilt. Geht ja auch gar nicht, Vorfälligkeitszinsen werden auf ein Bauspardarlehen aus einem zugeteilten BSV gar nicht fällig.

    Der Bausparvertrag ist im Zuge der Rückzahlung - da noch nicht zugeteilt - gekündigt und abgelöst durch die neue Bank. Möglicherweise hatten sie 2 Darlehen, wovon eins abgelöst wurde von der neuen Bank und eins bestehen geblieben ist. Will ich aber ein noch nicht zugeteiltes Vorausdarlehen vorzeitig ablösen muss ich den BSV - wofür auf das Guthaben (dieses würde es bei bzw. nach Zuteilung ja gar nicht mehr geben!!!) 3% fällig werden und das Vorausdarlehen - wofür die Vorfälligkeitszinsen fällig werden kündigen. Aber zugeteilt war da nichts, dafinitiv nicht und durch eine Ablösung wird schon gar nichts zugeteilt!

    Wa sie da gelesen haben gibt es so nicht, bzw. kann ich nicht nachvollziehen!

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