Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

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  1. Avatar von glamau
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

    Hallo,
    ich hoffe nochmals auf Eure Unterstützung.

    Die Bausparkasse verlangte in 2009 trotz eingeleitetem Zwangsversteigerungsverfahren - nur ausgesetzt um das Haus freihändig zu verkaufen - bei -nicht gekündigtem Darlehen- erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung - durfte sie dies?

    Mit dem Hausverkauf wurde dann das Zwangsversteigerungsverfahren augehoben, die Bank welche die Zwangsversteigerung beantragt hatte erhielt trotz nachrangiger Grundbucheintragung die gesamte Forderung,

    die Bausparkasse erhielt Teilbeträge der Darlehen zurück und verlangte hierauf die erwähnten Vorfälligkeitsentschädigungen.

    Die Aufteilung nachrangige Bank/Bausparkasse ist zwar unverständlich, allerdings hatte ich keinen Einfluß hierauf, ich war damals froh als das Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben wurde.

    Nun teilt die Bausparkasse mir, der Vertrag sei damals ihrerseits gekündigt worden, mir liegt hierzu nichts vor, ich habe nur ein Schreiben dass nach der Teilrückzahlung mit neuen Raten fortgeführt wird

    Kann noch mal jemand einen Rat geben?

    Vielen Dank.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

    Ungeachtet dessen ob man hier noch etwas wegen Widerrufsklausel machen kann ist es doch ein leichtes für die Bank Ihnen eine Kopie des Schriftwechsel aus 2009 zu liefern.
    Eine Bank muss eine Kündigung eines Darlehensverhältnisses auf jeden Fall schriftlich mitteilen.
    Eher ist doch zu vermuten dass Sie den Schriftwechsel entsorgt haben oder?
    Jedoch rufen Sie doch an un verlangen den Schriftwechsel aus 2009.

  3. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

    Hallo,
    ich bewahre noch alle Unterlagen auf.
    Wie gesagt, in einem Schreiben aus 2009 teilt die Bausparkasse mit wie hoch die mtl.Raten weiterhin sind und wann mit einer Zuteilung zu rechnen ist.
    Hieraus schließe ich, trotz eingeleitem Zwangsversteigerungsverfahren wurde nicht gekündigt - die Raten hatte die Bausparkasse stets erhalten.

    War die Vorfälligkeitsentschädigung trotz eingeleiteter aber ausgesetzter Zwangsversteigerung zulässig?

    War die Zwangsversteigerung zulässig wenn nicht gekündigt wurde?

    Mit dem Hausverkauf wurden -wie gesagt- Teile des Bauspardarlehens getilgt, man könnte dies auch Sondertilgungen nennen.
    Waren trotz der Sondertilgungen Vorfälligkeitsentschädigungen zulässig?

    Eine verzwickte Sache, ich hoffe, es kann mir jemand diese Fragen beantworten.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

    Hallo Glamau,

    ich habe ihnen das doch in dem anderen Thread immer verdeutlichen wollen, natürlich musste das Darlehen gekündigt gewesen sein, zu dem ist ihre Darstellung mit Bank A und B nicht richtig gewesen, zumindest nicht bezüglich der Rangfolge. Ich vermute auch hier haben sie etwas verwechselt, bzw, missgedeutet, denn erst wird aus der Masse (Steigpreis) der Erstranggläubiger befriedigt, dann der Nachrang, da gibt es kein vertun. Acuh wenn A der Zwangsversteigerung von B als Betreiber nur beitritt (weil sie das muss), als erstes bekommt A sein Geld dann der Rangfolge entsprechend.

    Eines aber kann für sie jetzt zum Vorteil werden, denn bei Kündigung des Darlehens wegen Zahlungsverzugs darf die Bank nach einem aktuellen BGH Urteil eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht beanspruchen.

  5. Avatar von glamau
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

    Hallo,
    danke für Eure Antworten.

    Es tut mir leid, da ist offensichtlich in 2009 einiges falsch gelaufen. Wir wußten es nicht, waren durch die eingeleitete Zwangsversteigerung ohne so ziemlich am Ende, vermutlich ist aber heute nichts mehr zu machen.

    Es handelte sich um einen vorfinanzierten Bausparvertrag mit Festschreibung bis September 2015.

    Nun hat die Bausparkasse mitgeteilt, gekündigt zu haben, schreibt aber nicht ob es ihrer Meinung nach im Rahmen der Zwangsversteigerung gewesen sein soll oder ob sie 2013 meinen, was richtig ist da umgeschuldet wurde.

    In keinem Schreiben der Bausparkasse aus 2009 steht etwas zu Kündigung.
    Es wird wohl darauf hingewiesen welche Raten zukünftig zu zahlen waren und wann zugeteilt werden sollte.

    Dies bedeutete für mich, es wurde in 2009 nicht gekündigt, vielleicht liege ich aber auch falsch damit.

    Die Bausparkasse hat jetzt weiter mitgeteilt es gäbe kein Sondertilgungsrecht (steht aber in den Bausparbedingungen) und
    "Zahlungen auf gekündigte und somit fällige Verbindlichkeiten keine Form der Sondertilgung dastellen".

    Vielen Dank.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht gekündigtem Bauspardarlehen

    Vorfinanzierte Bausparverträge die noch nicht zugeteilt sind haben keine Sondertilgungsrechte. Das daraus resultierende Bauspardarlehen nach Zuteilung - was sie ja gar nicht erreicht hatten 2009 - hätte diese bis hin zum Recht der vollständigen Tilgung gehabt. Da sie aber Vorfälligkeitszinsen zahlen mussten, zeigt dass, das der BSV noch nicht zugeteilt war.

    Wenn ein Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird - wie bei ihnen 2013 - dann kündigt i.d.R. nicht die Bank, sondern der Darlehensnehmer. Wenn sie aber sagen, die schreiben ihnen dass die Bank gekündigt hat, dann ist anzunehmen dass sie dies 2009 im Zuge der Zwangsversteigerung getan hat, denn im Zuge dessen muss sie es, auch wenn sie ggf. der Zwangsversteigerung als Erstranggläubiger nur beigetreten ist.

    Eines aber steht fest, eine Bank die ein Darlehen aufgrund Zahlungsrückstand gekündigt hat, darf nach aktuller Rechtssprechung des BGH keine Vorfälligkeitszinsen beanspruchen.

    Wie haben sie denn dann 2012 die Umschuldung hin bekommen, wenn sie 2009 durch Verkauf die Zwangsversteigerung abgewiesen haben? Sie meinen hier sicherlich die Ablösung des nach Verkauf 2009 übrig gebliebenen Darlehen, weil die Bank aus der Masse nicht befriedigt wurde. Warum allerdings der Erstranggläubiger dem Zweitranggläubiger der Befriedigung den Vorrang eingeräumt (wie sie es in einem der zahlreich anderen Threads beschrieben haben) hat verstehe ich nach wie vor nicht.

    Fakt ist, bei der gezahlten Vorfälligkeit auf das gekündigte Vorausdarlehens gibt es ggf. noch was zu holen!

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