Finanzierungszusage für Widerrufer

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  1. Avatar von Cornucupia
    Cornucupia ist offline
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    Standard Finanzierungszusage für Widerrufer

    Hallo,

    ich verfolge schon seit geraumer Zeit das Thema Widerruf-Erfahrung. Meine Darlehensvertäge bei der IngDiBa (2009) und DSL(2010) habe ich von meinem Anwalt prüfen lassen und will diese auch widerrufen. Es gestaltet sich nur etwas schwierig, da ich auf anraten erst mal eine Finanzierungszusage haben möchte. Bis jetzt habe ich noch keine Bank bzw. Finanzmakler gefunden, der mir die gibt.An meinen "Daten" kann es nicht liegen. Keine Schufa-Probleme, Beleihung bei ca. 30%. Habt ihr Erfahrungen bei welcher Bank Aussicht auf Erfolg besteht?

  2. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Zitat Zitat von Hanomag
    Dennoch die Frage: Was mache ich mit einem Forwarddarlehen, wenn die RAW früher an die Tür klopft?
    So manche Bankmitarbeiter haben Handlungsspielräume. Ich stehe auch mit einer Bank in Kontakt, die ein Forward anbietet, das man vorher abrufen kann. Die hohen Aufschläge bleiben aber bestehen. Sobald die Zinsen hochgehen werde ich zuschlagen. Bis dahin werden sie jeden Monat um 0,015 % runtergehen.

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Ich habe nochmal in die "Angebote" eines Vermittlers geschaut. Daraus geht hervor - gleichbleibende Bonität und Zinsniveau vorausgesetzt - dass das dann folgende Angebot der Bank tatsächlich verbindlich sei (bis zum Ablauf der Annahmefrist), auch für einen Widerrufer, also mit der Konstellation eines noch laufenden DV, zu dem die Restvaluta abgelöst werden soll. Des weiteren war zu erfahren, dass es Banken gibt, welche innerhalb von 24-48h nach Erhalt der vollständigen Unterlagen bei ihnen die Zusage geben können. Von der Bedingung, dass die GS frei sein oder eine Ablösebescheinigung vorhanden sein muss, war nichts zu lesen. Diesbzgl. werde ich nochmal konkret nachfragen...

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    ......Ich habe nochmal in die "Angebote" eines Vermittlers geschaut. Daraus geht hervor - gleichbleibende Bonität und Zinsniveau vorausgesetzt - dass das dann folgende Angebot der Bank tatsächlich verbindlich sei (bis zum Ablauf der Annahmefrist).....

    Bitte immer anmerken worüber wir reden. Ein Zinsangebot oder ein Vertragsangebot? Erst wenn die Bank alle Unterlagen, wirklich alle Unterlagen vorätig hat, wird sie verbindlich sein können. Nehmen wir mal ein verbindliches Zinsangebot. Selbst dieses bleibt nur verbindlich, wenn sich die zugrunde gelegten Werte für das Zinsangebot bestätigen lassen. Das wird bei jedem verbindlichen Zinsangebot (das geht es doch auch erst mal nur um die Zinsen), welches ich aus dem System generieren kann und auf meine Eingaben basiert, so auch angemerkt.
    Nehmen wir nun mal an ich erstelle ein Konditonsangebot und gebe dabei den avisierten Kaufpreis an. Zu diesem setze ich nun den Finanzierungsbedarf ins Verhältnis, das ergibt dann den Beleihungsauslauf und eben nach diesem bemisst sich die Kondition. Wenn nun aber der Kaufpreis völlig überteuert ist, dann kann die Bank doch die Kondition nicht halten, ergo muss sie das Objekt (und die Bonität sowieso) erst mal geprüft haben, um selbst nur bei einem Konditonsangebot die Kondition auch tatsächlich halten zu können. Bei einem verbindlichen Vertragsangebot - kommt einer Zusage gleich, wobei man noch Zusageverfahren vom Antragsverfahren unterscheiden sollte will man über das Gleiche sprechen - muss das ja noch mehr einleuchten, denn da geht es ja nicht nur um die Kondition, sondern auch um die Bonität, das Beleihungsobjekt und der Situation als Ganzes. Folglich, immer erst wenn alle Bonitäts-, und Beleihungsunterlagen vorgelegen haben, kann und wird eine Bank etwas verbindlich machen. Solange das nicht geschieht habe ich nichts in der Hand.

    Wie schon erwähnt stellte es keine Probleme mehr da, unter den günstigsten Banken genügend zu finden, die Widerrufer finanzieren, also auch abgehakt.

    Innerhalb von 48 Stunden kein Problem, wobei das nichts über das Angebot als Solches aussagt, lediglich die Schnelligkeit wäre da erst einmal löblich. Das zeichnet für mich aber noch kein gutes Angebot aus. Sicherheit - so es denn zu einer Zusage kommt - bietet diese Schnelligkeit dann wieder sehr wohl.

    Grundschulden müssen ja noch nicht frei sein - frei sowieso nicht, wenn abzutreten - aber für die ablösende Bank muss erkenntlich sein, dass die Abtretung auch möglich ist und das ist es bei einem noch in der Zinsfestschreibung befindlichen Darlehen nicht. Erst nach Auslauf dieser Frist oder nach Kündigungsmöglichkeit BGB §489 und eben das kontrolliert die ablösende Bank anhand der Darlehensverträge, die als unverzichtbare Mindestunterlage bei einem Abschlussfinanzierungsgesuchs einzureichen ist! Soll nun eine Finanzierungszusage für ein noch laufendes Darlehen bewilligt werden, muss es ein Ablöseschreiben der abzulösenden Bank geben und mit eingereicht werden, dass die Bank überhaupt weiter prüft. Eine Zusage kann und wird ohne diese weitere Mindestunterlage Ablösebestätigung nicht erfolgen, schon alleine aus haftungstechnischen Gründen seitens der Bank nicht!!! Lösen könnte man das dann noch - bei Ablösung bis in einem Jahr - über eine bereitstellungsfreie Zeit bis zum frühstmöglichen Ablösetermin, was aber in etwa einem Forwarddarlehen gleich kommt. Das enstscheidet dann ja der gescheite Finanzierungsmakler/Banker was günstiger ist, Forwardaufschlag oder ggf. Verlängerung der bereitstellungsfreien Zeit.

    Bei einem Forwarddarlehen wird die Finanzierung zu dem ersichtlichen Auslauftermin der Zinsfestschreibung zugesagt, da dann ja die Grundschuld abgetreten werden kann. Sollte nun vor diesem Termin aufgrund gewonnener Klage oder einer Einigung mit der Bank vorzeitig ausgezahlt werden - was ja bei den besten Forwarddarlehen möglich ist und worauf unbedingt zu achten ist, dass es eben möglich ist - muss die abzulösende Bank dass mit einer Ablösebestätigung mit Nennung der Restvaluta/Ablösevaluta bescheinigen, dann kann das Forward auch früher ausgezahlt werden. Im Vorfeld bei Beantragung und Bewilligung des Darlehens ist diese Bescheinigung der abzulösenden Bank bei einem Forward nicht einzureichen, eben erst bei Auszahlung, egal wann diese stattzufinden hat!

    Allem aber geht doch eins vorweg, die verbindliche Finanzierungszusage und eben diese gibt es nicht auf Zuruf und eine Konditionszusage oder Zusage auf die Kondition - ob nun verbindlich oder unverbindlich - ist doch grundlegend das Papier nicht wert. Es ist eine Richtschnur, ein Gradmesser, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn ich keine Ablösebestätigung des noch länger laufenden Darlehens von der abzulösenden Bank bekomme - wovon sie zu 100 % ausgehen können diese nicht zu bekommen - dann bekomme ich auch keine Zusage der ablösenden Bank, eben meiner Sicherheit!! Geht nicht, gibt es nicht, Fakt!

    Um mehr ging es nicht, und eben darum, dass man mit einem Forwarddarlehen eine verbindliche Zusage zu einem festen Termin erwirken kann. Der Charme für Widerrufer kann bei dem Forwarddarlehen darin liegen, dass die Zusage die Sicherheit ist die Anschlussfinanzierung und die Auszahlung schnell bereit stellen zu können, sollte es schneller gehen als erwaret um nicht zu widerrufen, in die Instanzen zu gehen, ohnen die Sicherheit zu haben, die Finanzierung auch zu bekommen. Mag sein, dass von 100 Kunden, 98 keine Probleme bekommen werden, aber schon die fehlende 2 geben Anlass dazu, die Risiken zumindest aufzuzeigen und eine Lösung zu präsentieren, sich dieser potentiellen Gefahr nicht auszusetzen. Sollte jemand für sich ausschließen können/wollen, nicht zu den 2 zu gehören, braucht er das alles/diese Sicherheit nicht, aber als Vermittler mit der entsprechenden Haftung muss ich diese Risiken anmerken. Hier im Forum - will ich alle erreichen - erst Recht! Ein zwingendes Muss ist ein Forward nicht, das ist ganz klar.

    Die Unwegbarkeiten die auftreten können, ja schon aufgetreten sind, kann ich nicht alle abschätzen, alleine schon deswegen nicht weil ich nicht weiß, wer sich noch was einfallen lässt. Was ich aber aus der Erfahrung heraus gewiss weiß ist die Tatsache, das Finanzierungen nicht genehmigt worden sind, wo ich es niemals für möglich gehalten habe, dass dies so kommt! Jeder sollte sich der Willkür die er ausgesetzt sein kann bewusst sein/werden, sei es nur die Schufa die einen mitbekommen hat, die Ehefrau/der Ehemann die/der unbewusst ne Zicke gemacht hat, der Arbeitsplatz der just in dem Moment wo die Bank einwilligt (und auf die Ablösung dann besteht!!) verloren geht. Dies kann vorrübergehend kompensiert werden, deswegen muss ein Haus nicht in die Drittverwertbarkeit gehen, aber welche Bank soll dann eine Ablösefinanzierung bereit stellen?
    Vergessen wir auch nicht die Kunden, die widerrufen - und hier ja auch lesen und ggf. posten - die klamm sind, in dem Widerruf eine Chance sehen ihre Liquidität zu verbessern, ja es vielleicht sogar müssen. Sollten die nicht auch die Gefahren kennen und nach einer Alternative als den Widerruf schauen, da sie sich ggf. in große Schwierígkeiten bringen, die vielleicht noch größer werden als sie ohnehin schon sind da sie nicht finanzierbar sind, sie das aber gar nicht wissen??

    Geht es hier um den Kauf eines Fahrzeugs für 8.000 Euro oder um den Erhalt der Lebensinvestition? Streitet man hier alleine oder sind da noch andere beteiligt, bin ich nicht doch irgendwie auch abhängig von Dingen die ich heute noch gar nicht vorhersehen kann?

    Bewusst, sachlich und gut überlegt den WRJ angegangen, sich Profis wie Anwälte und Finanzierungsmakler/Banker (die Kombination ist aus meiner Sicht ganz wichtig) an die Seite geholt, bietet er eine große Chance sich wirtschaftlich besser zu stellen, keine Frage. Aber weder ist er ein Selbstläufer - dabei meine ich nicht nur die Anschlussfinanzierung und die Abwicklung, sondern auch den Widerruf und den Fallen die da warten können - noch ein Vorhaben was man mal eben so auf Zuruf im Vornbeigehen durchzieht. Auch ein Anwalt alleine genügt da aus meiner Sicht nicht, da habe ich schon die abenteuerlichsten Aussagen und Einstellungen zu dem was dann kommen kann gehört, aber natürlich ein Finanzierungsmakler oder Banker alleine auch nicht, jeder mit seinem gefährlichen Halbwissen auf dem anderen Tätigkeitssektor kann, so er sich überschätzt oder gar böse Absichten beabsichtigt eine Gefahr sein. Darum, wohl dem der sich informiert, Profis an seiner Seite hat und den WRJ mit dem nötigen Respekt entgegentritt. Erreicht werden sollten und müssen aber alle und da nimmt das Forum hier ja eine Vorreiterrolle ein, entsprechend gehört auch das Mahnen und Aufzeigen von Gefahren dazu und die lauern - bei allen Chancen - immer und überall.

  5. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Mann, hier ging ja die Post ab. Ich bin ja gerade in der Situation, dass ich letzten Freitag einen Vergleich angenommen habe und gerade eine neue Finanzierung klarmache. Es ist i.d.R. so, dass man Angebote erhält und die Bank die Zinskonditionen für ca. 1 Woche verbindlich erklärt, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle von ihr getroffenen Annahmen sich anhand der von mir zuzuschickenden Unterlagen bestätigen. Ich musste erst einen Berg von Unterlagen beibringen, und diese werden jetzt geprüft. Eine dieser Unterlagen ist die sogenannte Restschuldbestätigung der Bank. Diese habe ich automatisch durch den schriftlich festgehaltenen getroffenen Vergleich. Der Vergleich wird bei der neuen Bank vorgelegt. Das funktioniert i.d.R. auch, wenn Stillschweigen vereinbart wurde, da dürfte ein entsprechender Passus stehen.

    Wie es ist, wenn man einen Prozess gewonnen hat, weiß ich leider (noch) nicht.

    Kleiner Tip: sich eine Schufa-Auskunft besorgen. Wenn die ok ist, dürfte man i.d.R. die Konditionen auch erhalten. Und sich vorab ein Angebot einzuholen, ist insofern sinnvoll, dass man weiß, welche Unterlagen man benötigen wird. Wenn du die Wohnfläche berechnen, Gehaltsabrechnungen kopieren, Baubeschreibung erstellen, Fotos machen, Teilungserklärung suchen musst, gerätst du schnell in Stress.

    Ein Forward-Darlehen ist insofern nachteilig, weil man nicht weiß, ob und wann man gewinnt. Wenn man 2 Jahre vor dem LG hängt und dann ein negatives Urteil bekommt und in Berufung muss, wird das knapp mit dem Forward....

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Also wenn man ein FWD abschliesst, das nicht vorzeitig abrufbar ist, dann setzt man den Zeitpunkt natürlich auf den (bei mehreren Verträgen letzten) Zeitpunkt einer ordentlich möglichen Kündigung. Die Kündigung erfolgt "hilfsweise".

    Sollte der Rechtsstreit länger dauern, als über diesen Zeitpunkt hinaus, sollte dies kein Problem darstellen, da man ja ordentlich, hilfsweise kündigen kann. Die Bank kann sich dem nicht verwehren, da sie ja i.d.R. die Rechtsauffassung hat, dass der WR verfristet und damit der Vertrag Rechtsgültigkeit besitzt.

    Wenn ein FWD nicht vorzeitig abrufbar wäre, dies aber notwendig werden würde, da man sich entweder mit der Bank vorher geeinigt oder der Rechtsstreit beendet wurde,
    muss man schauen, dass man eine Zwischenfinanzierung bei seiner Bank bekommt. Also z.B. ein Darlehen mit ggf. variablen Zins...

    Das sollte aber kein Problem darstellen.

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Also habe ich es richtig verstanden, dass die Ablösung nur deshalb beim FW-Darlehen kein Problem darstellt, weil man beim FW-Darlehen üblicherweise die Summe benötigt, wenn die 10 Jahre seit Vollauszahlung des alten Darlehens (zzgl. 6 Monate Kündigungsfrist) vorüber sind?

    Denn wenn dem nicht so wäre, gälte doch auch für ein FW-Darlehen dasselbe wie für ein Darlehen mit einem längeren zinsfreien Bereitstellungszeitraum: Dass als Voraussetzung für ein verbindliches Vertragsangebot der neuen Bank zuerst eine Ablösebescheinigung der alten Bank vorliegen muss. Sonst geht gar nichts, egal, ob mit DV oder FW-DV.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Forwarddarlehen für früher raus nach BGB §489 oder regulär nach Zinsbindungsende. Die Option vorher abrufen zu können und zu dürfen muss natürlich drin sein, dass ist sie beim derzeit besten Forwardanbieter aber auch.

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