Finanzierungszusage für Widerrufer

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  1. Avatar von Cornucupia
    Cornucupia ist offline
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    Standard Finanzierungszusage für Widerrufer

    Hallo,

    ich verfolge schon seit geraumer Zeit das Thema Widerruf-Erfahrung. Meine Darlehensvertäge bei der IngDiBa (2009) und DSL(2010) habe ich von meinem Anwalt prüfen lassen und will diese auch widerrufen. Es gestaltet sich nur etwas schwierig, da ich auf anraten erst mal eine Finanzierungszusage haben möchte. Bis jetzt habe ich noch keine Bank bzw. Finanzmakler gefunden, der mir die gibt.An meinen "Daten" kann es nicht liegen. Keine Schufa-Probleme, Beleihung bei ca. 30%. Habt ihr Erfahrungen bei welcher Bank Aussicht auf Erfolg besteht?

  2. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Bei mir geb es soweit keine Probleme. (Deutsche Bank) . Auch Dr. Klein würde was haben.
    Es gibt aber laut Mitarbeiter eines Finanzierungsunternehmens eine List mit Banken die "Wiederrufler" nicht nehmen.


    PS: Viel Spaß mit der DSL ,ich habe nach 1,5 Jahren nächsten Monat Termin vor Gericht.Kannst deinen Anwalt gleich sagen das die absolut nicht entgegen kommen.

    Trabbi

  3. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Die Finanzinstitute unterscheiden nochmals zwischen Widerruflern und getroffenen Aufhebungsvereinbarungen (so meine Beraterin).Bei Aufhebungen bekommst Du lt. ihrer Auskunft eher eine Umschuldung. Glücklicherweise wurde mein Angebot zur Zahlung einer kleinen VFE (ca.10 % der ursprünglichen Summe) mit Auflösung des Vertrages anerkannt, und das ohne Anwalt und ungewissen langen Prozess.

    Hatte danach ohne Probleme Angebote von Axa, Ergo, Allianz (Angebote liefen jedoch über größere Baufinanzvermittlerfirma). Bin nun bei einem dieser Konzerne seit Januar 2016 (nun zu 1,84 anstatt ursprünglich 4,7 %). VFE wurde sogar mitfinanziert.

    Anmerkung: Mehrere Berater hatten sich nach meiner Anfrage wegen Umfinanzierung gar nicht mehr gemeldet (u.a. Berater von Dr. Klein!!!). Ein Finanzmakler sagte mir, dass eine sogenannte Clearingstelle diese Umschuldungsanträge (von Widerruflern und Aufhebungen) nicht mehr annimmt (Ausnahme: DSL Bank hat er mir als einzigste Bank angeboten ....aber war zu teuer). Also es gibt Unterschiede, man muss sich nur an die richtigen wenden.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Ja, es gibt selbstverständlich Unterschiede zwischen Widerruflern und Aufhebungsvereinbarungen.
    Ein Kunde von mir hat nach ewig langer Zeit von sich aus gegen die DSL geklagt und hat etwa EUR 15.000 an den Anwalt gezahlt. Nun hatte er Termin in Bonn und die DSL Bank hat nicht klein beigegeben und er hat nun aufgegeben und will umschulden mit VFE.
    Wie gesagt ich mache keine Rechtsberatung und habe mit dem Widerruf überhaupt nichts zu tun.
    Er meldet sich nur bei mir und teilt das Scheitern vor Gericht mit und bittet nun um die Umschuldung.
    Es gibt jedoch einige Banken die bei Umschuldungen gegen Aufhebung mitmachen.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Keine Bank wird ohne eine Ablösebestätigung mit Nennung der Ablösesumme der abzulösenden Bank eine Finanzierungszusage für ein noch laufendes Darlehen abgeben, keine. Sie hat doch überhaupt keine Gewähr, dass das Darlehen abgenommen wird, abgenommen werden kann. Die abzulösende Bank verweigert aufgrund gültiger und laufender Verträge den Treuhandauftrag, warum oder worauf (auch welche Summe??????) soll jetzt ein Kreditinstitut eine verbindliche Finanzierungszusage geben, derer die Prüfung der Finanzierungsunterlagen hervorsteht und zu dieser die Einreichung der Darlehensverträge der abzulösenden Darlehen gehört, des Weiteren die schon erwähnte Ablösebestätigung mit Nennung der Ablösevaluta, diese aber nicht erfolgen werden? Wie soll sich die ablösende Bank für das Verbindliche rechtlich absichern? Annahmefrist 4-9 Tage, ja und? Selbst wenn der Kunde das Angebot annimmt, es wird ja voraussichtlich gar nicht zur Auszahlung kommen und dann ? Nichtabnahmeentschädigung? Klage? Wer bekommt Recht? Der Verbraucher, die Bank hätte sehen müssen dass das Darlehen gar nicht abgenommen werden kann. Ok, jetzt also alle 3 Wochen ein neues verbindliches Angebot, bis es dann abgenommen werden kann? Ja? Ein verbindliches Finanzierungszusage ist immer nur für eine gewisse Zeit verbindlich, danach muss neu beantragt und beschieden werden, die Zusage von vor 2 Monaten ist dann nur noch wenig wert, einer verbindlichen Zusage kommt das dann nicht mehr gleich.

    Niemand hat eine verbindliche Zusage für die Ablösung eines Darlehens was noch läuft und nicht ablösbar ist, niemand, denn das stellt eine Bank gar nicht aus!!! Rechtlich nicht möglich und mit dem Refinanzierungsgrundsätzen überhaupt nicht in Einklang zu bringen/vereinbar, geht einfach nicht.

    Erst wenn mit der abzulösenden Bank eine Einigung erzielt oder es ein rechtskräftiges Urteil gibt, aus dem die abzulösende Bank in beiden Fällen die Ablösevaluta benennt, ist eine verbindliche Finanzierungssicherstellung erst möglich. Vorher kann es keine Verbindlichkeiten geben, das muss jedem Widerrufer klar sein. Auch sollte jedem klar sein, dass die abzulösende Bank sich noch einige leckere Dinge einfallen lassen kann, die zu einer bösen Überraschung werden kann und das die Banken sich anfangen zu wehren muss jedem ebefalls klar sein. Alles kann hervorragend und ohne Komplikationen ablaufen, auch sind wir nicht im Wilden Westen, aber eine Gewähr und eine Sicherheit dafür hat niemand, wie beschrieben die Sicherheit dass das Geld zur Ablösung dann bereit steht auch nicht. Kaum vorzustellen wenn nach festgestelltem Widerruf die Ablösung in 4 Wochen zu erfolgen hat und bei der ersten Bank nach 2 Wochen Prüfung die Ablehnung folgt. Denkt auch immer daran, die Bank die jetzt ein Darlehen ausgeben soll, ist auch die Bank die ebenfalls von Widerrufern betroffen und darüber beileibe nicht erfreut ist, zum Glück denken da einige Banken wenn mir hinten schon was runter fällt, muss ich vorne neu aufbauen, sonst überholt mich auch da der Markt.

    Den Widerruf auszusprechen, sich den Widerrufsjoker zu Nutzen zu machen halte ich für legitim und angebracht, aber jeder sollte sich genau über die Konsequenzen und Unwegbarkeiten die folgen können im Klaren sein, der WRJ und die darauf zu erfolgende Ablösung der Altvaluta ist kein Selbstläufer und es mag auch 9 mal gutgehen, aber irgendwann ist auch mal einer der 10., das sollte man bei dieser komplexen Thematik, besser Problematik und dem Unverständnis der Banken mit dem Glücksfall WRJ für die Verbraucher immer bedenken. Wären die Zinsen jetzt bei 7 % hätten die Banken den Joker wohl nicht gezogen, der Verbraucher schon gar nicht, das gilt es ebenfalls zu bedenken, will man verstehen dass da einige Fallstricke sich noch verbergen können.

    Die einzige und sichere Option in all diese Verhandlungen mit einer verbindlich zugesagten Anschlussfinanzierung, sei es nun Vergleich oder Klage, zu gehen ist das Forwarddarlehen. Hier wird ein Darlehen gezeichnet, was die noch laufenden Darlehen zum regulär auslaufenden Termin ablösen soll. Dieses Darlehen wird trotz laufender Verträge geprüft und verbindlich zugesagt, entsprechend liegt das Geld bereit. Kann dieses Forwarddarlehen nun jederzeit vorher abgerufen werden und löst auch Widerrufer ab, hat man seine Sicherheit, in all diese Verhandlungen mit einer zugesagten Anschlussfinanzierung zu gehen. Da ist aus meiner Sicht die Lösung drin zu sehen, mit der Sicherheit einer zugesagten Anschlussfinanzierung in die Widerrufe zu gehen. Ein Zinsaufschlag von 0,6 % (0,02 pro Forwardmonat, wobei 6 Monate frei sind) für ein Forward in 3 Jahren bei einer Basiskondition von derzeit nom. 1,29 % (ab 150.000 Euro Summe, darunter 1,39%) für 10 Jahre fest kann kein Argument dagegen sein, sich diese Sicherheit zu kaufen. Man muss das nicht in Erwägung ziehen, aber ohne dem muss man die anderen negativen Folgen die einen ereilen können zumindest in Erwägung ziehen und aus beiden möglichen Konsequenzen sich seine Strategie zurecht legen!

    Schnell wird vergessen, dass es sich um eine Lebensinvestition handelt, wir über immense Summen reden, auf verärgerte Banken (die zugegeben selber Schuld sind) und/oder wilkürrlich urteilende Richter treffen, man mal schnell was übersehen kann und die Zeit manchmal schneller läuft als man geglaubt hat.

    Was man hat, hat man, und mit dem wäre man auch ohne Komplikationen bis zum letzten Cent der Rückzahlung - trotz der 4%-5% die man vorläufig noch ein paar Jahre hat - klar gekommen. Will man sich das jetzt mit dem Glücksgriff Widerrufsjoker aber alles etwas versilbern, dann sollte man alles bedenken und mit allem rechnen, aus meiner Sicht am besten absichern, denn Gier hat bekanntlich schon häufig Hirn gefressen.

    Passen sie also auf, wenn sie am Ende zu den Gewinnern zählen wollen, dann lässt sich auch hervorragend von dem WRJ profitieren.

  6. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Zitat Zitat von Cornucupia
    Hallo,

    ich verfolge schon seit geraumer Zeit das Thema Widerruf-Erfahrung. Meine Darlehensvertäge bei der IngDiBa (2009) und DSL(2010) habe ich von meinem Anwalt prüfen lassen und will diese auch widerrufen. Es gestaltet sich nur etwas schwierig, da ich auf anraten erst mal eine Finanzierungszusage haben möchte. Bis jetzt habe ich noch keine Bank bzw. Finanzmakler gefunden, der mir die gibt.An meinen "Daten" kann es nicht liegen. Keine Schufa-Probleme, Beleihung bei ca. 30%. Habt ihr Erfahrungen bei welcher Bank Aussicht auf Erfolg besteht?

    Schau mal, hier ist eine Liste welche Banken Widerrufler finanzieren.

    https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4764951/

    Ich habe mir aus dieser Liste 2 Banken ausgesucht und problemlos 2 Angebote erhalten, auch wenn die Angebote natürlich nur 2 Wochen gültig sind.

    Auch aus meiner Erstfinanzierung vor 8 Jahren kenne ich es so, dass man zuerst nur Finanzierungsangebote bekommt, (von manchen Banken verbindlich und von manchen unverbindlich) und man dann dieses Angebot zustimmt oder ablehnt, in Schritt 2 gibt es dann den Vertrag zum unterschreiben. Vielleicht machen es manche Institute anders, aber so war meine Erfahrung vor 8 Jahren und vor einem 3/4 Jahr.

    Vor einem 3/4 Jahr hatte ich mir 2 x Angebote geholt (und bekommen), einmal vor meinem Widerruf (in diesem Gespräch mit den Banken habe ich offen auf den bevorstehenden Widerruf hingewiesen) und dann noch mal 4 Wochen später direkt mit meinem Widerruf (das hatte ich dann zuvor besprochen).

    Mir war ist es sicherer direkt mit der Bank im Kontakt zu stehen, weil sie es sind die entscheiden. Ebenfalls finde ich es wichtig auf mehreren Hochzeiten zu tanzen. Konkurrenz belebt das Geschäft.
    Finanzierungsdienstleister wie Interhyp und DrKlein sind manchmal jedoch günstiger als Banken, weil sie extra Konditionen haben. Insofern lohnt es sich auch sich von diesen Beratern Angebote zu holen.

  7. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Zitat Zitat von Cornucupia
    Hallo,

    ich verfolge schon seit geraumer Zeit das Thema Widerruf-Erfahrung. Meine Darlehensvertäge bei der IngDiBa (2009) und DSL(2010) habe ich von meinem Anwalt prüfen lassen und will diese auch widerrufen. Es gestaltet sich nur etwas schwierig, da ich auf anraten erst mal eine Finanzierungszusage haben möchte. Bis jetzt habe ich noch keine Bank bzw. Finanzmakler gefunden, der mir die gibt.An meinen "Daten" kann es nicht liegen. Keine Schufa-Probleme, Beleihung bei ca. 30%. Habt ihr Erfahrungen bei welcher Bank Aussicht auf Erfolg besteht?
    Hallo,
    meine Erfahrung war so, das wenn man etwas in der Tasche hat, z.b. Vergleich, haben folgende Banken/Versicherungen Angebote gemacht:
    Hypo-Vereinsbank, HUK, DSL und die Commerzbank.

    Ich denke wenn Dein Widerruf akzeptiert wird und Deine Bonität stimmt, kann man in 30 Tagen eine Bank finden, die einen weiterfinanziert.
    Und bis es mal zu einer Versteigerung oder sonstiges kommt, weil man die 30 Tage nicht einhält, vergeht auch noch mal ein Jahr.
    Bei meinem Widerruf damals, hat die Sparda Bank-Südwest gleich ein Angebot gemacht, ohne zu wissen, ob der Widerruf akzeptiert wurde.

    VG Tinkerbell

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    @Aikido

    Höre bitte endlich auf bei laufenden Verträgen die abgelöst werden sollen von Verbindlichkeiten zu sprechen, bzw. definiere diese. Verbindlich ist lediglich die Kondition, aber kein Stück die entscheidende Zusage und nur diese bietet dem Kunden die Sicherheit! Eine Zusage wird es nicht geben!

    Im laufenden Verfahren würde diese einem auch überhaupt nichts nützen, da das Angebot nach Prüfung erst verbindlich wird und keine Bank prüft die Ablösung eines Darlehens welches nicht abzulösen ist vernbindlich und wo die Summe und der Zeitpunkt überhaupt nicht feststeht. Was ist da verbindlich? Was? Ich kann prüfen lassen, ob eine Ablösung in Frage kommt, auch wie die Zusagewahrscheinlichkeit ist, aber mehr nicht, nichts verbindliches und was eine Bank heute verlauten lässt, zu dem muss sie einen Monat später kein Stück mehr dazu stehen und das tut sie auch nicht, wenn sie das nicht will!

    Wenn ein Kunde nach der Sicherheit einer Finanzierungszusage fragt, um in den Widerruf/Verhandlungen/den Prozeß gehen zu können, dann ist deine Antwort überhaupt nicht hilfreich, denn die Antwort lautet dass man dann ein Forwarddarlehen zeichnen sollte/kann. Nur dieses beinhaltet die Verbindlichkeit! Nichts anderes.

    Zitat Zitat von Aikido
    Auch aus meiner Erstfinanzierung vor 8 Jahren kenne ich es so, dass man zuerst nur Finanzierungsangebote bekommt, (von manchen Banken verbindlich und von manchen unverbindlich) und man dann dieses Angebot zustimmt oder ablehnt, in Schritt 2 gibt es dann den Vertrag zum unterschreiben. Vielleicht machen es manche Institute anders, aber so war meine Erfahrung vor 8 Jahren und vor einem 3/4 Jahr.

    Vor einem 3/4 Jahr hatte ich mir 2 x Angebote geholt (und bekommen), einmal vor meinem Widerruf (in diesem Gespräch mit den Banken habe ich offen auf den bevorstehenden Widerruf hingewiesen) und dann noch mal 4 Wochen später direkt mit meinem Widerruf (das hatte ich dann zuvor besprochen).
    Wo ist denn da die Prüfung des Darlehens gewesen, bzw. wo erwähnst du die??? Angebot zustimmt, dann kommt der Vertrag? Bei einem verbindlichen Angebot bezieht sich das Verbindlich auf die Kondition, auf nichts anderes. Erst wenn innerhalb dieser Frist alle Unterlagen zur Prüfung eingegangen sind, ist die Kondition fest, aber null die Zusage und noch mal, keine Bank prüft solch einen Finanzeirungsantrag bis zur Zusage, keine, darf sie nicht und macht sie nicht, da es ein Ablöseschreiben mit Ablösevaluta nicht geben wird! Dass das Darlehen noch läuft, erkennt die Bank ruck zuck und zack wird gar nicht mehr weiter bearbeitet!

    Warum schreibe ich mir einen Wolf, wenn du das nicht liest, um dann falsche Infornationen weiter gibst! Verstehe ich nicht, echt nicht!

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Im wesentlichen wird dieses Problem auch bei test.de angedeutet, d.h. keine Bank wird einem Kunden eine verbindliche Zusage geben können, wenn die Sicherheiten (Grundschuld etc.) noch bei der alten Bank sind. Man bekommt auf Anfrage zu einer Anschlussfinanzierung (z.B. in Höhe der Restvaluta, wenn man kein Eigenkapital einbringen kann/will - wobei die Aufrechnung der gegenseitigen Nutzungen/des Gebraucsvorteils nach dem Widerruf diese Restvaluta üblicherweise noch etwas reduzieren - aber etwas "Luft" ist meist nicht verkehrt) ein unverbindliches Angebot. Immerhin ist es gut, ein solches zu haben, denn man kann der alten Bank gerichtlich nachweisen lassen, dass man zum WR (+30 Tage) zu etwa(!) diesen Konditionen eine Anschlussfinanzierung hätte bekommen können. Aufgrund der Ablehnung des Widerrufs durch die alte Bank könnte einem ein Zinsschaden bei inzwischen steigenden Zinssätzen entstehen. Diesen Schaden müsste die Bank dann ggf. ersetzen. Aber dazu muss man eben nachweisen können, wie hoch der persönliche Zinssatz in etwa(!) gewesen wäre (wie gesagt: unverbindlich). So betrachtet macht ein unverbindliches Angebot durchaus Sinn.

    Wenn ich noelmaxim richtig verstanden habe (bitte korrigiere mich ggf.), hätte man im Gegensatz dazu die Möglichkeit, mit einem Forward-Darlehen etwas Verbindliches in der Hand zu haben? Allerdings wird man doch bei noch gebundenen Sicherheiten keine verbindlichen Angebote für ein FW-Darlehen bekommen - warum sollte das da anders sein, oder irre ich mich?

    Schließlich stellt sich bei einer Anschlussfinanzierung sowohl beim "normalen" DV als auch beim FW-DV die Frage der Höhe des neuen Darlehens (s.o.): Man weiß nicht exakt, wieviel Geld man zum Zeitpunkt x (kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen u.U. Jahre später liegen) tatsächlich benötigt. Urteilt das Gericht mit 2.5% über Basiszinssatz als Nutzungen der Bank, wird die Restschuld nach Aufrechnung weniger stark verringert als bei 5% über dem Basiszinssatz. Da die Rückabwicklung noch einige weitere Unwägbarkeiten/Variablen beinhaltet, sind hier durchaus relevante Differenzen zu erwarten. Mit etwas "Luft" meinte ich zuvor, dass man schon zur Sicherheit auch ein Darlehen oder FW-Darlehen (Freigabe der Grundschuld muss gewährleistet sein, klar) in Höhe der auf dem Kontoauszügen stehenden Restschuld abschließen kann (also ohne Berücksichtigung der Rückabwicklung). Ggf. gegen es die DV-Konditionen dann her, dass man den Überschuss in eine Sondertilgung steckt (noelmaxim weiß sicherlich mehr dazu) oder anderweitig sinnvoll einsetzt.

    Sorry, falls mein Beitrag ggf. am Thema vorbei gegangen ist. Dieser Thread ist ja noch recht neu, und ich wollte mal verstehen, worauf Ihr Beiden (aikido und noelmaxim) hinaus wolltet.

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Bei einem Forwarddarelehen zeichne ich ein Darlehen für einen Zeitpunkt, wo klar ist, dass die Grundschulden dann abgetreten werden können, eben nach Auslauf der regulären Zinsfestschreibung oder einem Kündigungszeitpunkt nach BGB § 489. Das ist der wesentliche Unterschied zu einem Darlehen, wo ein Termin für die Ablösung eines noch laufenden Darlehens nicht feststehen kann und somit auch nicht verbindlich zugesagt wird/werden kann. Da das Forwarddarlehen aber bei einigen wenigen, aber den flexiblen Banken vorzeitig abgerufen werden kann, habe ich eine Zusage auf eine festgelegte Summe, auf die ich jederzeit zugreifen kann. Hier ging es mir lediglich darum, dass nur so eine verbindliche Zusage eingeholt werden kann, will man während des Widerrufs die Sicherheit haben, die Ablösefinanzierung auch zu bekommen.

    Im Kern habe ich aber darauf aufmerksam machen wollen, dass es anders eine verbindliche Zusage nicht geben kann, geben darf. Vom Grundsatz her benötigt man diese ja auch gar nicht, kann man seine Bonität und Ausgangslage bezüglich des Beleihungsauslaufs einschätzen. Da ich aber Wert drauf lege, dass sich jeder mit seiner Risikomentalität in den Aussagen hier wiederfindet und sich hier - gemäß den anderen Threads im Bezug auf den WRJ - qualifiziert informieren kann, auch um sich dann erst wiederzufinden und die Risiken überhaupt erst abschätzen kann, sollte man schon alle Punkte aufzeigen, alle Risiken ansprechen und diskutieren.

    Zu dem geht es ja auch nicht immer - das verwechseln leider einige - nur um die Klage. Es gibt Kunden, die haben schon Bauchschmerzen, wenn sie widerrufen und wissen, sie haben die Ablösung gar nicht gesichert. Lassen wir den mal auf einen schnellen Vergleich aus sein, den der Anwalt auch unterstützt, ggf. empfiehlt, kann der sich mit solch einem Forward, wo die Ablösung zugesagt ist, nicht wohler fühlen? Kann das ggf. eine Art Sicherheit darstellen?

    Zugegeben, das Forward ist bei einer Klage etwas detaillierter zu betrachten, da gilt es genauer hinzuschauen, aber wo ist das Problem die Szenarien mit den unterschiedlichen Summen auf zu zeichnen und zu schauen was man mit evtl. zu viel oder zu wenig (geht ja eher nicht) aufgenommen Geld nun anfängt, wie man das sinnvoll gestaltet ggf. auch mit der Nichtabnahme und händelt?

    Das Forward kann, muss aber nicht die Lösung sein und auch hier muss man genau hinschauen, individuell die Ausgangslage betrachten und die Eventualitäten berücksichtigen, aber muss man diese Individualität in der Thematik WRJ nicht so oder so berücksichtigen? Ist das nicht die zentrale Frage, die Individualität? Eben dieses kann man über das Forum gar nicht abdecken, es gibt dieses Forward, es wird gewünscht und gezeichnet, es bietet eine Sicherheit - die einzige - ist aber weder ein Muss und schon gar nicht mal so eben verteilt.

  11. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @Aikido

    Höre bitte endlich auf bei laufenden Verträgen die abgelöst werden sollen von Verbindlichkeiten zu sprechen, bzw. definiere diese. Verbindlich ist lediglich die Kondition, aber kein Stück die entscheidende Zusage und nur diese bietet dem Kunden die Sicherheit! Eine Zusage wird es nicht geben!

    Im laufenden Verfahren würde diese einem auch überhaupt nichts nützen, da das Angebot nach Prüfung erst verbindlich wird und keine Bank prüft die Ablösung eines Darlehens welches nicht abzulösen ist vernbindlich und wo die Summe und der Zeitpunkt überhaupt nicht feststeht. Was ist da verbindlich? Was? Ich kann prüfen lassen, ob eine Ablösung in Frage kommt, auch wie die Zusagewahrscheinlichkeit ist, aber mehr nicht, nichts verbindliches und was eine Bank heute verlauten lässt, zu dem muss sie einen Monat später kein Stück mehr dazu stehen und das tut sie auch nicht, wenn sie das nicht will!

    Wenn ein Kunde nach der Sicherheit einer Finanzierungszusage fragt, um in den Widerruf/Verhandlungen/den Prozeß gehen zu können, dann ist deine Antwort überhaupt nicht hilfreich, denn die Antwort lautet dass man dann ein Forwarddarlehen zeichnen sollte/kann. Nur dieses beinhaltet die Verbindlichkeit! Nichts anderes.



    Wo ist denn da die Prüfung des Darlehens gewesen, bzw. wo erwähnst du die??? Angebot zustimmt, dann kommt der Vertrag? Bei einem verbindlichen Angebot bezieht sich das Verbindlich auf die Kondition, auf nichts anderes. Erst wenn innerhalb dieser Frist alle Unterlagen zur Prüfung eingegangen sind, ist die Kondition fest, aber null die Zusage und noch mal, keine Bank prüft solch einen Finanzeirungsantrag bis zur Zusage, keine, darf sie nicht und macht sie nicht, da es ein Ablöseschreiben mit Ablösevaluta nicht geben wird! Dass das Darlehen noch läuft, erkennt die Bank ruck zuck und zack wird gar nicht mehr weiter bearbeitet!

    Warum schreibe ich mir einen Wolf, wenn du das nicht liest, um dann falsche Infornationen weiter gibst! Verstehe ich nicht, echt nicht!

    Bitte richtig lesen! Das ist besser als den Wolf zu machen.

    Vorweg etwas Grundlegendes:

    Wer mit 100prozentiger Sicherheit heute wissen möchte, wie in 3 Jahren seine Zinsen sind, macht keinen Widerruf, sondern schließt ein Forward-Darlehen ab. Hierbei geht er allerdings auch das Risiko ein, dass diese Konditionen mit den ganzen Forward-Aufschlägen eventuell höher sind, als wenn er später abgeschlossen hätte. Jeder Monat später / weniger sind 0,015 bis 0,025 % Zinsen pro Monat weniger (Auskunft von Dr.Klein). Aber dafür hat man die 100prozentige Sicherheit die Zinsen der Zukunft zu kennen. Für manche der richtige Weg.

    Hier befinden wir uns aber im Forum „Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehen“. Wer sich für einen Widerruf entscheidet ist bereit einen etwas konfrontativeren Weg zu gehen und lässt sich mit der Bank auf eine Auseinandersetzung ein. Es ist also, in kleinen Grenzen, eine gewisse Risikobereitschaft da. Die Fragen für Widerrufler sind: was muss ich tun und beachten, damit das Risiko minimiert wird? Welche Wege gibt es - neben dem Forwarddarlehen - noch?


    Nun zu Ihrem Kommentar:

    Ich spreche ausdrücklich von Finanzierungsangeboten und verweise nochmals auf die Liste von Stiftung Warentest bzgl. der Banken und Finanzdienstleistern die Angebote machen:

    https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4764951/

    Auch Stiftung Warentest berichtet von Finanzierungsangeboten bei laufendem Darlehen.

    Diverse Forenteilnehmer berichten davon, dass sie Finanzierungsangebote erhalten haben, manchmal als verbindliches Angebot, manchmal als unverbindliches Angebot. Insofern verweise ich als Beispiel auf den Erfahrungsbericht von Tinkerbell Beitrag #7 . Auch ich habe wie oben beschrieben ein entsprechendes und schriftliches verbindliches und ein schriftliches unverbindliches Angebot erhalten, bekanntermaßen waren diese natürlich nur begrenzt gültig (auch wenn Sie derartige Aussagen von mir und anderen Forenteilnehmer immer wieder ignorant bestreiten, hier im Forum geht es darum Erfahrungen mitzuteilen und die Erfahrungen sind nun mal so. Bitte lassen Sie den Löwen doch mal im Zoo, oder wollen Sie sagen, dass wir alle Lügner sind?).

    Aus meiner Erfahrung heraus (5 Banken) erhält man erst schriftliche Finanzierungsangebote, wenn man alle Unterlagen vorgelegt hat. Bei mir war es jedenfalls so, sowohl bei meiner Erstfinanzierung als auch bei meinem Widerruf. In der einen Bank hatte der Bankmitarbeiter sogar schon eine Schätzung des Hauses vorgenommen, aufgrund der eingescannten Unterlagen. Mein Finanzierungsantrag hatte ich ebenfalls unterschrieben vorab zugesendet.

    Vielleicht arbeiten die Mitarbeiter in den Banken anders als Sie.

    Dass es bei einem Finanzierungsangebot um ein Konditionsangebot geht ist doch klar, um was sollte es sonst gehen?

    Dass man von einem Finanzierungsangebot alleine nicht die Finanzierung in der Tasche hat ist ebenfalls klar, erstens müssen wir das Angebot ja auch noch mal zustimmen und zweitens unterschreibt ja keiner von uns einen Vetrag, weil wir uns ja zeitgleich nicht an 2 Verträge binden.

    Ihre Beiträge wirken auf mich jedoch zunehmend unseriös und bestärken mich jedenfalls darin, dass man sich lieber an die Banken direkt wenden sollte, als an einen Finanzierungsberater, auch wenn ich damit jetzt so manch einem Berater Unrecht tue.

  12. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Um noch mal etwas Positives zu Finanzdienstleistern zu sagen: bevor der Widerruf für mich zu Diskussion stand, habe ich mich bei Interhyp über ein Forward erkundigt (damals noch ca. 3 Jahre bis Widerruf). Mir wurde vom sofortigen Forward abgeraten, weil es damals aktuell nicht anstand, dass Gefahr bestehe, dass die Zinsen schnell in die Höhe gehen. Aber ich solle den Markt beobachten. Seitdem bekomme ich ca. wöchentlich einen Zinsradar (mit den aktuellen Forwardzinsen) und auch den Zinskommentar bekomme ich regelmäßig zugeschickt.
    Auch wenn ich den Bankkontakt etwas vorziehe, werde ich mich - zum Zeitpunkt X - wieder mit Interhyp in Verbindung setzen und mir von dort ein Angebot einholen.
    Ebenso, wenn die Zinsen wieder in die Höhe schießen.
    Bis dahin verfolge ich die Umlaufrendite.
    https://kurse.boerse.ard.de/ard/kurse....htn?i=2215373
    Geht die Umlaufrendite nach unten, gehen auch die Zinsen nach unten. Das weiß ich mittlerweile dank dem Forum hier.

  13. Avatar von Trader60
    Trader60 ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    es gibt kaum noch Banken die gekündigte Verträge finanzieren, das ist nun das Ergebnis diesen Widerrufskampagne

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    @Aikido

    Ich gebe bei dir auf, du verstehst den Sinn nicht!

    ich beschreibe kein Forwarddarlehen, um einen Zins in der Zukunft zu sichern (dafür ist es eigentlich vorgesehen), sondern um aufzuzeigen, dass man einzig damit eine verbindliche Darlehensszusage für ein noch laufendes - derzeit nicht ablösbares Darlehen - erwirken kann. Der Sinn eines Forwarddarlehens ist eine ganz andere Diskussion und in diesem Zusammenhang habe ich das Forwarddarlehen überhaupt nicht ins Spiel gebracht!!!

    Deine Angebote die du bekommst und da ständig beschreibst haben mit der Diskussion "Sicherheit mit verbindlicher Zusage der Ablösefinanziererung für Widerrufer" überhaupt nichts zu tun und natürlich können diese Angebote verbindlich sein, verbindlich bleiben tun sie es aber erst nach Prüfung aller Unterlagen (auch der Ablösebestätigung mit Nennung der Ablösevaluta und den Darlehensverträgen aus denen eine ersichtlich wird dass nicht abgelöst werden kann) und Zusage der Finanzierung und eben diese wirst du für ein Darlehen was nicht abzulösen ist aber ggf. abzulösen wird nicht bekommen. Verstehst du das nicht? Deine Angebote, ob nun verbindlich oder unverbindlich, sind im Hinblick auf Sicherheit in Bezug auf die Zusage einer verbindlichen Ablösefinanzierung das Papier nicht wert, das ist sinnlose Arbeit für den Vermittler, weil es zu einer Zusage nie kommen wird, das Angebot nie verbindlich wird, nie im Ertrag für die Bank mündet!!!

    Einzig der sehr gute Einwand von Eugh kann solch ein Angebot interessant machen, weil ich damit sehr wohl aufzeigen kann, wo bei Widerruf das Zinsniveau lag, um später ggf. einen Schadensersatz geltend zu machen. Aber auch hier gilt es Regeln einzuhalten, soll das Gericht das später verwerten können. Es muss nämlich ein ausführliches Abgebot mit Nennung der Beleihungswerte und Angabe der Immobilien, sowie der Bonität sein, will man u.a. später sich nicht der Diskussion stellen müssen, dieses Angebot käme für den Kläger gar nicht in Frage.

    Deine ständige Homage auf die Interhyp (sorry, die mich nervt) bringt dir da gar nichts, die werden dir das gleiche sagen was ich hier schreibe.

  15. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Zitat Zitat von eugh
    Im wesentlichen wird dieses Problem auch bei test.de angedeutet, d.h. keine Bank wird einem Kunden eine verbindliche Zusage geben können, wenn die Sicherheiten (Grundschuld etc.) noch bei der alten Bank sind. Man bekommt auf Anfrage zu einer Anschlussfinanzierung (z.B. in Höhe der Restvaluta, wenn man kein Eigenkapital einbringen kann/will - wobei die Aufrechnung der gegenseitigen Nutzungen/des Gebraucsvorteils nach dem Widerruf diese Restvaluta üblicherweise noch etwas reduzieren - aber etwas "Luft" ist meist nicht verkehrt) ein unverbindliches Angebot. Immerhin ist es gut, ein solches zu haben, denn man kann der alten Bank gerichtlich nachweisen lassen, dass man zum WR (+30 Tage) zu etwa(!) diesen Konditionen eine Anschlussfinanzierung hätte bekommen können. Aufgrund der Ablehnung des Widerrufs durch die alte Bank könnte einem ein Zinsschaden bei inzwischen steigenden Zinssätzen entstehen. Diesen Schaden müsste die Bank dann ggf. ersetzen. Aber dazu muss man eben nachweisen können, wie hoch der persönliche Zinssatz in etwa(!) gewesen wäre (wie gesagt: unverbindlich). So betrachtet macht ein unverbindliches Angebot durchaus Sinn.

    Wenn ich noelmaxim richtig verstanden habe (bitte korrigiere mich ggf.), hätte man im Gegensatz dazu die Möglichkeit, mit einem Forward-Darlehen etwas Verbindliches in der Hand zu haben? Allerdings wird man doch bei noch gebundenen Sicherheiten keine verbindlichen Angebote für ein FW-Darlehen bekommen - warum sollte das da anders sein, oder irre ich mich?

    Schließlich stellt sich bei einer Anschlussfinanzierung sowohl beim "normalen" DV als auch beim FW-DV die Frage der Höhe des neuen Darlehens (s.o.): Man weiß nicht exakt, wieviel Geld man zum Zeitpunkt x (kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen u.U. Jahre später liegen) tatsächlich benötigt. Urteilt das Gericht mit 2.5% über Basiszinssatz als Nutzungen der Bank, wird die Restschuld nach Aufrechnung weniger stark verringert als bei 5% über dem Basiszinssatz. Da die Rückabwicklung noch einige weitere Unwägbarkeiten/Variablen beinhaltet, sind hier durchaus relevante Differenzen zu erwarten. Mit etwas "Luft" meinte ich zuvor, dass man schon zur Sicherheit auch ein Darlehen oder FW-Darlehen (Freigabe der Grundschuld muss gewährleistet sein, klar) in Höhe der auf dem Kontoauszügen stehenden Restschuld abschließen kann (also ohne Berücksichtigung der Rückabwicklung). Ggf. gegen es die DV-Konditionen dann her, dass man den Überschuss in eine Sondertilgung steckt (noelmaxim weiß sicherlich mehr dazu) oder anderweitig sinnvoll einsetzt.

    Sorry, falls mein Beitrag ggf. am Thema vorbei gegangen ist. Dieser Thread ist ja noch recht neu, und ich wollte mal verstehen, worauf Ihr Beiden (aikido und noelmaxim) hinaus wolltet.

    Die Problematik mit der genauen Zinssumme (die ich ja noch nicht kenne) habe ich folgendermaßen gelöst:

    Im besten Falle zahle ich ca. 25000 €uro weniger zurück als die Bank es von mir haben will. Für diese 25000 €uro habe ich mir "Puffermöglichkeiten" gesucht.
    Sollten die Zinsen steigen, mache ich ein Forward mit vorzeitiger Ablösemöglichkeit (eine Bank habe ich hierfür schon). Es kann natürlich sein, dass die Mitarbeiterin vorher tot umfällt und ich dann wieder neu suchen muss, weil ich diese Finanzierungsvariante mit ihr nur besprochen habe und nicht vertraglich geregelt habe, aber dieses Risiko gehe ich dann ein. Besprochen ist, dass ich mit Abschluss des Forward-Darlehens eine schriftliche Bestätigung bekomme, dass ich das Darlehen auch vorzeitig einlösen kann.
    Sollten die Zinsen erst im letzten Jahr vor Vertragsende hochgehen werde ich einen Vertrag zu den aktuellen Bedingungen abschließen und dann Bereitstellungszinsen zahlen. Eventuell überlege ich mir diese Zinsschäden als Schadensersatz einzufordern. Bei der obigen Bank sind es 0,25 % Bereitstellungszinsen pro Monat. Nach Auskunft von Dr. Klein sind es dort 0,15 bis 0,25 %. (bei 100000 €uro wäre dieses monatlich 250 für eine befristete Zeit).
    Von einer weiteren Bank warte ich noch auf die Antworten.

    Die Weiterfinanzierung selbst setze ich mit ca. 20000 € weniger an. Sollte die Weiterfinanzierung bei den Bankzahlen bleiben (ungünstigster Fall), entnehme ich die fehlende Summe aus:

    1. Riester: mittlerweile dürfen alle Riestersparer auf einen Teil des angesparten Zurückgreifen, wenn es um Sondertilgungen oder Weiterfinanzierung geht. Ich habe meinen Riesteranbieter und das dazugehörige Amt angeschrieben und die Vorraussetzungen hierfür geschaffen.
    2. Auflösung meiner Baussparverträge
    3. Im Notfall, falls das obige länger dauert, mit Überbrückungskredit.

    Sollte die Summe niedriger sein, als ich aufgenommen habe, werde ich Modernisierungsmaßnahmen machen.

    Solange ich mich noch nicht vertraglich festgelegt habe, überlege ich mir noch, die Summe doch noch 10000 €uro höher anzusetzen und mir "im Falle des besten Falles" eine Küche zu kaufen

  16. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    @ noelmaxim: es ist schön, wenn Sie meine Beiträge zukünftig ignorieren werden, danke!

    Ich werde Ihre Beiträge zukünftig - wie viele andere hier im Forum - ebenso ignorieren.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    So hast du es geplant, so wünschst du es dir und so ist es besprochen.

    Auch wenn ich das überhaupt nicht verstehe, dem Sinn und die Logik nicht verstehe, eines steht fest, verbindlich hast du gar nichts, null!

    Wenn du das einsiehst und so akzeptierst, den Wert auf was Verbindliches nicht legst, es dir - was ja völlig ok ist - es ist das du keine Sicherheit hast, sind wir beieinander.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Aikido, einverstanden, lesen sie einfach nicht, akzeptieren sie bitte das ich ihre Beiträge sehr wohl lesen und kommentieren werde, sollten sie etwas verkünden was niemanden weiter hilft und nicht den Tatsachen bezüglich der Abwicklung von Banken betrifft.

  19. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Aikido, einverstanden, lesen sie einfach nicht, akzeptieren sie bitte das ich ihre Beiträge sehr wohl lesen und kommentieren werde, sollten sie etwas verkünden was niemanden weiter hilft und nicht den Tatsachen bezüglich der Abwicklung von Banken betrifft.
    Dann lesen Sie in Zukunft bitte auch richtig!

    Das ist besser als den Wolf zu machen, ich bin ja nicht die erste die Sie attakieren.

    Es ist schade, dass Sie meine Beiträge nicht einfach ignorieren können. Sie tun Ihrem Ruf auf jeden Fall keinen Gefallen mit Ihren fehlerbehafteten Beiträgen.

    Die Forenteilnehmer können selber entscheiden, welche Beiträge für sie hilfreich sind und welche nicht.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierungszusage für Widerrufer

    @Aikido

    Leider können das nicht alle und suchen auch deswegen hier nach gesicherten Information und Rat. Es muss und wird meine Aufgabe sein, insbsondere in der Thematik Immobilienfinanzierung falsches klar zu stellen und unmissverständliches verständlich zu machen.

    Das haben wir ja jetzt, Angebot ist Angebot und eine verbindliche Zusage ist eine verbindlich Zusage, ebenso wann und wie diese zu Stande kommt und wann oder warum nicht.

    Fachlich unumstößlich, sollte es sich aber um persönliche Meinungen oder Einschätzungen meinerseits handeln, kann man das zurecht und sehr wohl differenziert sehen und anderer Meinung sein.

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