Im wesentlichen wird dieses Problem auch bei test.de angedeutet, d.h. keine Bank wird einem Kunden eine verbindliche Zusage geben können, wenn die Sicherheiten (Grundschuld etc.) noch bei der alten Bank sind. Man bekommt auf Anfrage zu einer Anschlussfinanzierung (z.B. in Höhe der Restvaluta, wenn man kein Eigenkapital einbringen kann/will - wobei die Aufrechnung der gegenseitigen Nutzungen/des Gebraucsvorteils nach dem Widerruf diese Restvaluta üblicherweise noch etwas reduzieren - aber etwas "Luft" ist meist nicht verkehrt) ein unverbindliches Angebot. Immerhin ist es gut, ein solches zu haben, denn man kann der alten Bank gerichtlich nachweisen lassen, dass man zum WR (+30 Tage) zu etwa(!) diesen Konditionen eine Anschlussfinanzierung hätte bekommen können. Aufgrund der Ablehnung des Widerrufs durch die alte Bank könnte einem ein Zinsschaden bei inzwischen steigenden Zinssätzen entstehen. Diesen Schaden müsste die Bank dann ggf. ersetzen. Aber dazu muss man eben nachweisen können, wie hoch der persönliche Zinssatz in etwa(!) gewesen wäre (wie gesagt: unverbindlich). So betrachtet macht ein unverbindliches Angebot durchaus Sinn.
Wenn ich noelmaxim richtig verstanden habe (bitte korrigiere mich ggf.), hätte man im Gegensatz dazu die Möglichkeit, mit einem Forward-Darlehen etwas Verbindliches in der Hand zu haben? Allerdings wird man doch bei noch gebundenen Sicherheiten keine verbindlichen Angebote für ein FW-Darlehen bekommen - warum sollte das da anders sein, oder irre ich mich?
Schließlich stellt sich bei einer Anschlussfinanzierung sowohl beim "normalen" DV als auch beim FW-DV die Frage der Höhe des neuen Darlehens (s.o.): Man weiß nicht exakt, wieviel Geld man zum Zeitpunkt x (kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen u.U. Jahre später liegen) tatsächlich benötigt. Urteilt das Gericht mit 2.5% über Basiszinssatz als Nutzungen der Bank, wird die Restschuld nach Aufrechnung weniger stark verringert als bei 5% über dem Basiszinssatz. Da die Rückabwicklung noch einige weitere Unwägbarkeiten/Variablen beinhaltet, sind hier durchaus relevante Differenzen zu erwarten. Mit etwas "Luft" meinte ich zuvor, dass man schon zur Sicherheit auch ein Darlehen oder FW-Darlehen (Freigabe der Grundschuld muss gewährleistet sein, klar) in Höhe der auf dem Kontoauszügen stehenden Restschuld abschließen kann (also ohne Berücksichtigung der Rückabwicklung). Ggf. gegen es die DV-Konditionen dann her, dass man den Überschuss in eine Sondertilgung steckt (noelmaxim weiß sicherlich mehr dazu) oder anderweitig sinnvoll einsetzt.
Sorry, falls mein Beitrag ggf. am Thema vorbei gegangen ist. Dieser Thread ist ja noch recht neu, und ich wollte mal verstehen, worauf Ihr Beiden (aikido und noelmaxim) hinaus wolltet.