bei mir stehen 2 Darlehen (1x Bank, 1x KFW) zum Forward an.
Marktwert der Immobilie ist 310.000€. Es ist Volltilgung.
1. Bank Darlehen läuft zum 31.08.2018 aus. Angebot Bank: Zins eff. 2,28%, Restschuld 143.768,92€, Laufzeit 16 Jahre, Rate 892,57 €
2. KfW Darlehen läuft am 31.03.2019 aus. Angebot Bank: Zins eff. 2,21%, Restschuld 73.585,18€, Laufzeit 17 Jahre, Rate 432,31 €
Macht dann eine monatliche Rate von 1.324,88€ bei eff. 2,26% Zinsen.
Es ist dort weder eine Sondertilgung, noch ein Tilgungssatzwechsel mit drin. Mit 5% Sondertilgung und Tilgungssatzwechsel wäre der eff. Zins bei 2,36%, oder ohne Sondertilgung aber mit Tilgungssatzwechsel bei 2,34%.
Das KfW Programm weiß ich gerade nicht. Bin unterwegs.
Die Immobilie steht in 88045 Friedrichshafen und die monatliche Belastung zahle ich ja schon 8 Jahre und ist gewollt und machbar.
was meinen sie mit...es ist Volltilgung? Meinen sie das Forwardardangebot? Schon komisch wenn dass kürzere auslaufende Darlehen mit kürzerer neuer Zinsfestschreibung einen höheren Zinssatz haben soll, als das später auslaufende mit längerer Zinsfestschreibung! Von welcher Bank stammt das Forwardangebot?
Bei einem Mischzins von 2,03 % und einer Rate von 1409 Euro ist der Drops nach 15 Jahren ab Auszahlung der beiden Darlehen erledigt. Sondertilgungen von 5 % sind inklusive und diese dürfen dafür sorgen, dass vor Ablauf der ersten 10 Jahre das Darlehen zurück geführt ist!
was meinen sie mit...es ist Volltilgung? Meinen sie das Forwardardangebot? Schon komisch wenn dass kürzere auslaufende Darlehen mit kürzerer neuer Zinsfestschreibung einen höheren Zinssatz haben soll, als das später auslaufende mit längerer Zinsfestschreibung! Von welcher Bank stammt das Forwardangebot?
Sie sind doch Fachmann - das länger laufende Darlehen ist ein Kfw-Kredit.
Diese sind in der Regel sehr sinnvoll und in den meisten Fällen günstiger als herkömmliche Darlehen.
Die genannten - zukünftigen Forwardkonditionen - haben mit den bestehenden Krediten nichts mehr zu tun. KfW wird abgelöst, entsprechend besteht dieses nicht mehr.
Das später auslaufende Darlehen muss in der Regel (bei gleichen Privilegien Sondertilgung und Tilgungssatzänderungsoptionen) immer die höhere Kondition haben, da ein höherer Zinsaufschlag für das Forward eingerechnet werden muss. Da es auch noch ein Jahr längere Zinsfestschreibungszeit hat erst Recht, denn auch diese Kondition muss aufgrund der längeren Sicherheit (1Jahr) die schlechtere Kondition nach sich ziehen.
In dem genannten Angebot ist - zumal ich auch noch die Bank kenne - ein Fehler drin, bzw. wurden die Konditionen vertauscht!