Hypothekendarlehen ohne Widerrufs- Mustervorlage Zeitraum Juni - Juli 2010
Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Vertrag und ob jemand schon das gleiche Problem hatte.
Wir haben einen Darlehensvertrag am 15.06.2010 bei einer Bank abgeschlossen. Das scheint genau in der Zeit zu liegen, in der es keine Mustervorlage des Gesetzgebers gab. (11.06.2010 - 29.07.2010.
Wenn ich meinem Darlehensvertrag nun widerrufe, kann ich mich dann überhaupt auf etwas fehlerhaftes berufen, da es ja keine Mustervorlage für den Darlehensgeber gab. Die Bank hat das neue Muster benutzt. Bei mir ist z.B. Klammertext verändert worden und noch dazu eine falsche Person eingetragen (Aufsichtsbehörde des "Darlehensnehmers).
"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst nachdem Sie alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angabe zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten haben."
Die Aufsichtsbehörde scheint ja keine Pflichtangabe zu sein, noch dazu wird diese auch im restlichen Vertrag gar nicht erwähnt. Woher soll ich nun wissen, was die Aufsichtsbehörde ist. und dann soll diese auch noch für mich (Darlehensnehmer) zuständig sein. Da fällt mir nur meine Frau ein.
Oder spielt es mir sogar in die Karten, dass die Bank ohne Mustervorlage einen Widerruf niedergeschrieben hat, der von Grund auf keine Gültigkeit hat. nach welcher Vorlage hätten Sie denn einen Widerruf erstellen dürfen, nach dem abgelaufenen Muster bis 11.06. oder Nach dem noch nicht in Kraft getretenen zum 30.07.
Viele Dank im Voraus, für die große Unterstützung!!!