zwangshypoothek

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard zwangshypoothek

    angenommen man hat bei einer bank ein baukredit, die bank steht daher im grundbuch im 1sten rang.
    später kommt ein anderer gläubiger und belastet das grundbuch wegen ein kleines schuldbetrags mit zwangshypothek.
    frage:
    wird das grundbuchamt der bank über diese zwangshypothek mitteilen ?
    was wird die bank dann gegen den grundbuchinhaber/kreditnehmer tun ? (die zwangshypothek beeinträchtigt sie doch nicht )

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: zwangshypoothek

    Der Gläubiger trägt sich da ja nicht zum Spaß ein. Er wird -wenn der Betrag ausreicht- die Zwangsversteigerung betreiben. Dann wird in jedem Falle die Bank gefragt, ob sie mitbetreibt.

    Ggf. wird er die Geschichte auch aussitzen, gerade wenn der Betrag klein ist.

    Die Abnahme der EV (mit Haftbefehl) oder ein Insolvenzverfahren (wo denn so ein Inso.-Anwalt aus seinem Loch gekrochen kommt) könnte ich mir auch noch vorstellen.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: zwangshypoothek

    @viktor, Selbstverständlich könnte der Nachranggläubiger sogar die Zwansversteigerung anstoßen, betreiben. Wenn es der Erstrangläubiger mitbekommt wird dieser in der Regel nicht darüber sehr erfreut sein. Wie ist denn die Zahlungsmoral bislang beim dem Erstranggläubiger?

  4. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: zwangshypoothek

    Wie ist denn die Zahlungsmoral bislang beim dem Erstranggläubiger?
    Ich würde vermuten: Gut!