Muss die Vorfälligkeitsentschädigung für den Verbraucher nachprüfbar sein?
Hallo,
ich habe erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei meiner Hausfinanzierung gezahlt.
Bereits vor einiger Zeit habe ich die Bausparkasse um eine detaillierte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gebeten und ein paar Daten erhalten (Zins des Vertrages, Restlaufzeit, Zinsschaden, Berechnungsgebühr und eine Zinsstrukturkurve) die es mir nicht möglich machten, den Zinsschaden zu errechnen.
Nun stellt sich mir die Frage,
habe ich einen Anspruch auf eine detaillierte, für einen Laien nachprüfbare Berechnung des Zinsschadens/Vorfälligkeitsentschädigung?
Gibt es Urteile hierzu?
Und weiter,
wenn festgestellt wird, die Bausparkasse hat nicht ausreichend beraten, es fehlen Fakten (wie Sondertilgung), was würde dies für mich bedeuten, was resultiert hieraus für mich?
Das wird vermutlich nichts an der Vorfälligkeitsentschädigung ändern.