Kaufvertrag, Grundbucheinträge ...Fragen die sich nach dem Tod des Verkäufers stellen
Guten Abend!
Es geht um ein Grundstück auf dem zwei Immobilien stehen: 1 Einfamilienhaus (A) und 1 Mehrfamilienhaus (B). Ursprünglich gehörte alles dem Eigentümer und Bewohner von A, nennen wir ihn EA. In B wohnen dessen Schwiegertochter (S) und sowie ein Pärchen (P). Beide zahlen Miete an EA. Alle Wohneinheiten sowie der Hofraum und die Verkehrsfläche (Bürgersteig/Hofeinfahrt) haben aufgrund einer Teilungserklärung ein eigenes Grundbuchblatt.
Im Juli 2000 schließen P und EA einen Kaufvertrag über Immobilie B ab und P wird im Oktober 2000 in die Grundbuchblätter eingetragen. Kaufpreis 150.000 €, monatliche Rate 1.000 €. Im Vertrag wird geregelt, dass EA den Kaufpreis an S abtritt. Außerdem heißt es: Der Besitz, die Lasten ect. gehen mit Zahlung der ersten Rate an P über. Diese ist zu zahlen am 01. des Monats welcher auf den Todestag von EA folgt. Zur dinglichen Sicherung des Kaufpreises wird eine Buchgrundschuld in Höhe von 150.000 € zu Gunsten von S eingetragen.
EA stirbt im April 2006. Daraufhin zieht S in Immobilie A ein. Diese wurde zu Lebzeiten von EA an dessen Enkel verkauft, aber S besitzt ein lebenslanges Wohnrecht. S ist zwar alleinige Erbin von EA, wurde aber nie in die Grundbücher der Immobilie B eingetragen. Im Mai zahlt P seine erste Rate an S, womit der Besitz ect. auf ihn übergeht.
Nun verstirbt im August 2007 auch S. Als Erben wurden 4 gemeinnützige Vereine eingesetzt, welche von da an auch die weiteren Raten von P erhalten haben. Diese Vereine wurden ebenfalls nie in die Gründbücher der Immobilie B eingetragen mit Ausnahme des Grundbuches der Verkehrsfläche.
Es stellt sich nun die Frage ob es überhaupt rechtens war, dass P nach dem Tod von S seine Raten weiterhin an die Erbengemeinschaft gezahlt hat (da diese ja nirgendwo als Eigentümer der Immobilie B eingetragen wurden) oder ob die Restschuld zum Kaufpreis durch das Ableben von S quasi getilgt ist? Eine Regelung was mit der Zahlung nach dem Tod von S geschiet wurde im Kaufvertrag nicht getroffen.
Nun bin ich sehr gespannt was die Experten zu dieser Konstellation zu sagen haben!
AW: Kaufvertrag, Grundbucheinträge ...Fragen die sich nach dem Tod des Verkäufers ste
Kaufpreis EUR 150.000
monatliche Rate EUR 1.000
Bedeutet für mich, dass der Käufer nach Zahlung von 150 Raten ala EUR 1.000 im Grundbuch Eigentümer wird.
Zahlt der Käufer die 150 Raten nicht dann wird er auch nicht Eigentümer.
Rechtliches hierzu sollte dann der beteiligte Notar regeln.
Frage wäre noch interessant ob durch den Kauf nur eine Auflassungsvormerkung eingetragen worden ist - wie normal - oder schon gleich im Bestandsverzeichnis in Abteilung 1 auf den Käufer das Eigentum von Anfang an umgeschrieben worden ist.
AW: Kaufvertrag, Grundbucheinträge ...Fragen die sich nach dem Tod des Verkäufers ste
Der Auflassungsvermerk für P wurde in Abteilung I eingetragen im Juli 2000. Und im Oktober 2000 wurde P als Eigentümer in Abteilung I eingetragen.
Somit ist P doch schon Eigentümer und zwar unabhängig davon ob alle Raten gezahlt wurden!?
Es gibt auch keinen Vermerk im Kaufvertrag wo z.B. steht das P erst nach vollständiger Zahlung von 150 Raten Eigentümer wird. Daher ja die Frage was im Todesfall zutrifft.