Errechnung des Wohnförderkontos!

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  1. Avatar von Scratchi
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    Standard Errechnung des Wohnförderkontos!

    Hallo erstmal.

    Also wir planen gerade die Finanzierung unseres EFH im Münsterland.

    Eine Rolle könnte auch der Wohn-Riester spielen. Aber wir bekommen es nicht hin das Wohnförderkonto zu berechnen. Kann hier jemand helfen?

    Also:

    Er (30J) 38.000€ Brutto 35.000€ Darlehen 138€ Rate (4% und Zulage) Sollzins 1.450%
    Sie (28J) 38.000€ Brutto 35.000€ Darlehen 138€ Rate (4% und Zulage) Sollzins 1.450%

    Reichen die Angaben schon um die jeweiligen Wohnförderkonten zum Rentenbeginn von 67 Jahren zu berechnen?

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Hallo,

    die Zinsen für das Vorausdarlehen fließen nicht in den Beitrag.

    Sie haben 38.000 Euro Brutto und müßten dann 4% einzahlen, sprich 1520 Euro p.a. - 154 Euro Zulage = 113,83 mtl.
    Einzahlen tun Sie aber nur 94,91 Euro d.h. ihre Zulage ist nur 128,40 Euro. Sprich 1267,32 Euro werden berücksichtigt.

    1267,32 x die Sparphase ergibt ca. 17.000 Euro
    In der Darlehensphase haben Sie 138 Euro mtl. + 154 Euro = 1810 Euro
    diese 1810 x die Darlehensphase ergibt ca. 22.000 Euro

    d.h. Sie sind 30J alt und die Sparphase geht ca. 13 Jahre.
    (1,02)^ 13 = 1,29 als Faktor (2% Hochzinsung)
    1267,32 x 1,29 = 1.634,84 Euro
    (1.634,84 + 1267,32) / 2 = 1.451,08 als Mittelwert

    1.451,08 x die Sparpahse von 13 Jahren = 18.864 Euro für die Sparphase im Wohnföderkonto

    In der Darlehenspahse haben Sie eine Laufzeit von ca. 12 Jahren
    d.h. (1,02)^12 = 1,27 als Faktor
    1.810 x 1,27 = 2295,52 Euro
    (2295,52 + 1810) / 2 = 2.052,76 als Mittelwert

    2.052,76 x die Darlehenslaufzeit von ca. 12 Jahren = ca. 25.000 Euro für die Darlehensphase

    ca. 19.000 Euro für die Sparhase und ca. 25.000 Euro für die Darlehenspahse
    ergibt einen Wert von ca. 44.000 Euro in 2041.
    In 2041 sind Sie 55 Jahre alt und haben noch 12 Jahre bis zur Rente

    (1,02) ^ 12 = 1,27
    1,27 x 44.000 = 55.800 Euro

    Ihr Wohnförderkonto wäre bei ca. 55.800 Euro mit 67.
    Nun haben Sie 2 Optionen

    a. 30% Rabatt und Sofortbesteuerung
    d.h. sie haben in einem Jahr auf dem Papier 39.000 Euro mehr verdient.

    b. laufende Besteuerung auf 20J
    d.h. 55.800 : 20J : 12M = 232,50 Euro mtl.

    Sie hätten jetzt fiktiv 232,50 Euro mehr an Rente und gehen
    damit in die Steuer, zu dem Steuersatz, der dann für Sie relevant ist.

  3. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Hallo,
    b. laufende Besteuerung auf 20J
    d.h. 55.800 : 20J : 12M = 232,50 Euro mtl.

    Sie hätten jetzt fiktiv 232,50 Euro mehr an Rente und gehen
    damit in die Steuer, zu dem Steuersatz, der dann für Sie relevant ist.
    Versteuerung bis zum 85. LJ oder ? D.h. 18 Jahre wenn er mit 67 in Rente geht.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von C. Andreas
    d.h. Sie sind 30J alt und die Sparphase geht ca. 13 Jahre.
    (1,02)^ 13 = 1,29 als Faktor (2% Hochzinsung)
    1267,32 x 1,29 = 1.634,84 Euro
    (1.634,84 + 1267,32) / 2 = 1.451,08 als Mittelwert

    1.451,08 x die Sparpahse von 13 Jahren = 18.864 Euro für die Sparphase im Wohnföderkonto
    In der Sparphase ist das Kapital dem Vertrag noch nicht entnommen und wird nicht mit 2 % verzinst.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    In der Darlehenspahse haben Sie eine Laufzeit von ca. 12 Jahren
    d.h. (1,02)^12 = 1,27 als Faktor
    1.810 x 1,27 = 2295,52 Euro
    (2295,52 + 1810) / 2 = 2.052,76 als Mittelwert

    2.052,76 x die Darlehenslaufzeit von ca. 12 Jahren = ca. 25.000 Euro für die Darlehensphase
    Auch in der Darlehensphase wird der Zins nicht berücksichtigt und der Tilgungsanteil der Rate vergrößert sich infolge ersparter Zinsen. Daher ist dieses Rechnung auch falsch. Ansonsten ein guter Versuch, aber besser wäre mein Vorschlag mit der Unterstellung der Zahlen aus den Finanzierungsplänen.

  5. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Das stimmt nicht was Sie da schreiben. Jede Ein- und Auszahlung bis max. 2.100 Euro wird fiktiv auf dem Wohnförderkonto festgehalten und mit 2% auf das Rentenalter hochgezinst.
    Der Zins in der Darlehensphase ist unerheblich.

  6. Avatar von brainy
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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Danke für die ausführliche Berechnung der "Black-Box" Wohnförderkonto.

    Im Ergebnis zahlt man (oder die Erben) alle erhaltenden Zulagen wieder zurück. Bleibt der Stundungseffekt bei meist schlechteren Konditionen als ein normales Darlehen.

    Wird das Wohnförderkonto eigentlich im Grundbuch besichert?

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Man zahlt es zurück , aber mit einem anderen Steuersatz!

    Im Übrigen, zeigt das nicht wunderbar auf, wie komplex und schwierig diese Thematik ist, aber auch, dass es die Förderung nicht umsonst gibt? Berücksichtigt man nun noch dass man bei evtl. Verkauf aus wlechen Gründen auch immer, bei der Vermietung und beim vererben geknebelt ist, gebunden ist, vom Staat etwas reglementiert und eingeschränktist, kann schnell ersichtlich werden, dass man Riester aus der Immobilienfinanzierung raus lassen sollte. Da nützen auch die ganzen Ausweichmöglichkeiten wenig, um die Versteuerung der Zulagen zu umgehen, damit wird dann alles noch komplizierter, noch abhängiger (ein Wechsel oder Einzahlung in eine andere Riesteranlageform zwingt einem dann zum weitermachen, mindestens aber die Anlage halten zu müssen bis zum Rentenalter), noch verworrener.

    Vergessen wir dabei auch nicht, dass in Verbindung mit dem Wohnriester häufig diese teuren Vor-, und Zwischenfinanzierungsdarlehen insbesondere von den Sparkassen (LBS) und den Volksbanken (Schwäbisch Hall) verkauft werden. Schon alleine bei dieser endfälligen Darlehensform sind die meisten schon überfordert, häufig genug höre ich dann nach 1-2 Jahren wenn festgestellt wird dass die Schuld noch die gleiche ist die Kritik, dass haben wir so nicht gewusst/verstanden, das wurde uns so nicht gesagt. Kommt jetzt noch der Wohnriester hinzu, herzlichen Glückwunsch!!!!!! Wirklich, herzlichen Glückwunsch!!!!

    Und wenn ich all diese Unwegbarkeiten, Gängelungen und Eventualitäten in Kauf nehmen möchte, dann muss ich auch einen Profi wie Herrn Christian Andreas an meiner Seite haben, jemanden der mir das verdeutlicht, der mir das berechnet, der mir fair aufzeigt, wo bei Wohnrister die Ecken und Kannten sind. Nicht aber irgendso einen Bankangestellten der von der Materie wenn überhaupt eine Grundahnung hat, teilweise aber die einfachsten Fragen gar nicht beantworten kann, von dem ein oder anderen freien Makler der da so rumkrepelt will ich gar nicht erst reden.

    Da wird mal eben was verteilt, gibt ja Förderung, oh, Förderung, das hört sich gut an! Zinsen des Darlehens sind ja auch günstig und eine Absicherung auf diesen Baustein habe ich ja auch. Jo, astrein, das war dann die gute Immobilienfinanzierung. Richtig klasse wird es dann, wenn ich die Statistik der Bausparkassen und Versicherer lese, wo ersichtlich wird, dass 39 % (mittlerweile nur noch muss man sagen, das war mal noch viel mehr) der Förderungen überhaupt gar nicht beantragt werden!

  8. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Das stimmt nicht was Sie da schreiben.
    Wenn es nicht stimmen würde, hätte uwehänsch schon längst triumpiert, aber hat es nicht einmal bemerkt und schweigt deshalb verlegen.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Jede Ein- und Auszahlung bis max. 2.100 Euro wird fiktiv auf dem Wohnförderkonto festgehalten und mit 2% auf das Rentenalter hochgezinst.
    Selbst Du als Betriebswirt und Finanzmakler hast den Riester noch nicht durchschaut.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Der Zins in der Darlehensphase ist unerheblich.
    Ja, was denn jetzt. Entweder ist er mit jeder Ein- und Auszahlung dabei oder er ist nicht dabei. Aber ich glaube Du meinst, dass der sich verringernde Zins unerheblich ist.

    Egal, beides ist nicht korrekt.

  9. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Man zahlt es zurück , aber mit einem anderen Steuersatz!
    Und - das ist der Vorteil - man zahlt vermutlich einiges weniger viel später zurück.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Im Übrigen, zeigt das nicht wunderbar auf, wie komplex und schwierig diese Thematik ist, aber auch, dass es die Förderung nicht umsonst gibt? Berücksichtigt man nun noch dass man bei evtl. Verkauf aus wlechen Gründen auch immer, bei der Vermietung und beim vererben geknebelt ist, gebunden ist, vom Staat etwas reglementiert und eingeschränktist, kann schnell ersichtlich werden, dass man Riester aus der Immobilienfinanzierung raus lassen sollte. Da nützen auch die ganzen Ausweichmöglichkeiten wenig, um die Versteuerung der Zulagen zu umgehen, damit wird dann alles noch komplizierter, noch abhängiger (ein Wechsel oder Einzahlung in eine andere Riesteranlageform zwingt einem dann zum weitermachen, mindestens aber die Anlage halten zu müssen bis zum Rentenalter), noch verworrener.

    Vergessen wir dabei auch nicht, dass in Verbindung mit dem Wohnriester häufig diese teuren Vor-, und Zwischenfinanzierungsdarlehen insbesondere von den Sparkassen (LBS) und den Volksbanken (Schwäbisch Hall) verkauft werden. Schon alleine bei dieser endfälligen Darlehensform sind die meisten schon überfordert, häufig genug höre ich dann nach 1-2 Jahren wenn festgestellt wird dass die Schuld noch die gleiche ist die Kritik, dass haben wir so nicht gewusst/verstanden, das wurde uns so nicht gesagt. Kommt jetzt noch der Wohnriester hinzu, herzlichen Glückwunsch!!!!!! Wirklich, herzlichen Glückwunsch!!!!

    Und wenn ich all diese Unwegbarkeiten, Gängelungen und Eventualitäten in Kauf nehmen möchte, dann muss ich auch einen Profi wie Herrn Christian Andreas an meiner Seite haben, jemanden der mir das verdeutlicht, der mir das berechnet, der mir fair aufzeigt, wo bei Wohnrister die Ecken und Kannten sind. Nicht aber irgendso einen Bankangestellten der von der Materie wenn überhaupt eine Grundahnung hat, teilweise aber die einfachsten Fragen gar nicht beantworten kann, von dem ein oder anderen freien Makler der da so rumkrepelt will ich gar nicht erst reden.

    Da wird mal eben was verteilt, gibt ja Förderung, oh, Förderung, das hört sich gut an! Zinsen des Darlehens sind ja auch günstig und eine Absicherung auf diesen Baustein habe ich ja auch. Jo, astrein, das war dann die gute Immobilienfinanzierung. Richtig klasse wird es dann, wenn ich die Statistik der Bausparkassen und Versicherer lese, wo ersichtlich wird, dass 39 % (mittlerweile nur noch muss man sagen, das war mal noch viel mehr) der Förderungen überhaupt gar nicht beantragt werden!
    Ganz gut Deine Aussage, aber mit dem von dir bevorzugten Profi würdest Du auf die Schnauze fallen.

  10. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wenn es nicht stimmen würde, hätte uwehänsch schon längst triumpiert, aber hat es nicht einmal bemerkt und schweigt deshalb verlegen.
    Ich habe noch etwas Anderes während des Tages zu tun als mich andauernd mit Ihren tendenziell vogelperspektivischen Bemerkungen herum zu ärgern.

    Allerdings bin ich auch überrascht was C. Andreas als selbsternannter Spezialist hier kund tut. Sie haben Recht, in der Ansparphase spielen die 2 % keine Rolle. Sie haben m.E. ebenfalls Recht mir Ihren Ausführungen bez. der Darlehensphase, deshalb kann man das eben nicht so einfach berechnen. Dazu muss man die Tilgungsleistungen kennen, deshalb ist wiederum Ihr Hinweis richtig.

    Zum Schluss, im Detail Alles Gut, Ihre allgemeinen Ausführungen zeugen trotzdem von fehlenden Rundblick und Übersicht.

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Ich habe noch etwas Anderes während des Tages zu tun als mich andauernd mit Ihren tendenziell vogelperspektivischen Bemerkungen herum zu ärgern.
    Du hattest bereits vor mir geantwortet aber nur - und das zu recht - auf die falsche Jahresangabe hingewiesen.
    Zitat Zitat von uwehaensch
    Allerdings bin ich auch überrascht was C. Andreas als selbsternannter Spezialist hier kund tut. Sie haben Recht, in der Ansparphase spielen die 2 % keine Rolle. Sie haben m.E. ebenfalls Recht mir Ihren Ausführungen bez. der Darlehensphase, deshalb kann man das eben nicht so einfach berechnen. Dazu muss man die Tilgungsleistungen kennen, deshalb ist wiederum Ihr Hinweis richtig.
    Dieses Zugeständnis überrascht mich.
    Zitat Zitat von uwehaensch
    Zum Schluss, im Detail Alles Gut, Ihre allgemeinen Ausführungen zeugen trotzdem von fehlenden Rundblick und Übersicht.
    Diesen kleinen Seitenhieb konntest du Dir wohl nicht verkneifen.

  12. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von brainy
    Danke für die ausführliche Berechnung der "Black-Box" Wohnförderkonto.

    Im Ergebnis zahlt man (oder die Erben) alle erhaltenden Zulagen wieder zurück. Bleibt der Stundungseffekt bei meist schlechteren Konditionen als ein normales Darlehen.

    Wird das Wohnförderkonto eigentlich im Grundbuch besichert?
    Das Wohnföderkonto ist fiktiv und wird nicht im Grundbuch gesichert. Es wird ab Rentenbeginn wieder abgetragen. Stirbt jetzt der Eigentümer mit z.B. 75 Jahren
    dann hat er noch ein offenes Wohnförderkonto stehen. Dieses wird dann mit dem offenen Restbetrag sofort besteuert für den Erben der Immobilie. Also
    mit dem Erbe geht dann auch die Steuerschuld überein zum Erbe.

  13. Avatar von brainy
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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Schade, daß das Wohnförderkonto mit der Immobilie verstrickt ist. Ob es eines Tages passende Testamente dafür gibt?

    Übrigens: So groß ist der Steuervorteil im Alter nicht, da Alterrenten brutto voll versteuert werden.

    Es ist jeweils die obere Linie der Wikipediagrafik.

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  14. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von pinky
    Übrigens: So groß ist der Steuervorteil im Alter nicht, da Alterrenten brutto voll versteuert werden.
    Übrigens:Blödsinn.Es gibt einen Freibetrag,und erst ab 2040 ist die Altersrente voll steuerpflichtig.Soviel zum Thema heiße Luft.

  15. Avatar von brainy
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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Richtig.

    Es gibt einen Freibetrag von 102 EUR im Jahr pro Person. §9a Nr. 3 EStG.

    Aber der geht schon mit der gesetzlichen Rente drauf.

    Dieser Freibetrag ist m.E. lächerlich und zu vernachlässigen.

    Als Blödsinn würde ich meine Betrachtung nun nicht bezeichnen.

  16. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Errechnung des Wohnförderkontos!

    Zitat Zitat von brainy
    Es gibt einen Freibetrag von 102 EUR im Jahr pro Person. §9a Nr. 3 EStG.
    Die Werbungskostenpauschale für Alterseinkünfte ist tatsächlich lächerlich, aber sie war nicht gemeint.


    Aber Du hast doch sicher schon vom Alterseinkünftegesetz gehört. Dieses trat 2005 in Kraft und regelt seitdem die Besteuerung der Renten. Bestandsrentner und Rentner die 2005 in Rente gehen bekommen auf ihre Rente einen Rentenfreibetrag von 50 %. Dieser Freibetrag verringert sich bis 2020 für jeden neu hinzukommende Rentner jährlich um 2 % auf dann nur noch 20 %, danach bis 2040 um jeweils 1 % auf 0 %. Die erstmalig in 2005 oder zum späteren Rentenbeginn festgesetzten Freibeträge bleiben in aller Regel bis zum Ende des Rentenbezugs erhalten.

    Im Netz gibt es dazu genügend Infos, z. B. hier oder dort.

    Zitat Zitat von brainy
    Als Blödsinn würde ich meine Betrachtung nun nicht bezeichnen.
    Das musst Du Dir schon gefallen lassen. Es gibt bis 2040 die besagten Freibeträge, das Alterseinkommen ist geringer als das Erwerbseinkommen und zusätzlich haben alte Leute häufig auch Behindertenfreibeträge. Daraus ergibt sich, dass die Rente mit einen wesentlich geringeren Steuersatz besteuert wird. Sie erreicht häufig nicht mal die Progressionstufen der Steuertabelle. Unabhängig davon ist auch bei Rentnern das Existenzminimum steuerfrei.

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