Nein, natürlich nicht. Wenn es sich um riestergeförderte Bausparverträge handelt, kann diese Berechnung nur von der Bausparkasse kommen. Guthabenzinsen, Gebühren usw. müssen da eingerechnet werden. Wenn es sich um riestergeförderte Darlehen handelt, ist eine genaue Berechnung nur möglich wenn das Darlehen mit Auslauf der zinsbindung auch komplett getilgt ist.
ist die Gestaltung eines geeigneten Finanzierungskonzeptes nicht anspruchsvoll genug, als dass sie die schwierige Materie Riester auch noch in die Finanzierung einbauen müssen?
Was ist ihrer Meinung nach der Vorteil Riester in eine Finanzierung einzubauen? Was erwarten sie vom Wohnriester? Erläutert dieses ihnen ihr Finanzierungspartner nicht?
Also uns wird das schon erläutert. Aber die Berechnung des Wohnförderkontos ist mit einfach nicht einleuchtend.
Kann jemand mit diesen Daten (siehe Anhang) ein Wohnförderkonto berechnen? Wäre super wenn da einmal jemand helfen könnte.
Unsere Bank kommt auf eine jährliche Belastung mit einem 20%tigen Steuersatz von 550€... ich komme da einfach nicht hin!
Kann jemand mit diesen Daten (siehe Anhang) ein Wohnförderkonto berechnen?
Es fehlen Daten oder da stimmt was nicht. Also, von vorne, wie kommen denn die 94,91 Euro monatliche Sparrate zu Stande ? Gibt es Kinder ? Wie viel Zulage gibt es denn in der Ansparphase ? Bei 38.000 Euro Brutto komme ich, ohne Kinderzulagen, auf einen anderen Mindesteigenbeitrag.
Und wieso ist einmal von 1.45 % und einmal von 2.85 % Sollzins die Rede, letzterer stimmt doch wohl oder ?
Mal ganz generell, Sie wissen schon dass Wohnriester mehr ist, bzw. mehr sein kann als nur Bausparverträge die in der Ansparphase keinen Guthabenzins haben und dafür aber "granatenmäßige" 2.85 % Zinsen garantieren.
Es fehlen Daten oder da stimmt was nicht. Also, von vorne, wie kommen denn die 94,91 Euro monatliche Sparrate zu Stande ? Gibt es Kinder ? Wie viel Zulage gibt es denn in der Ansparphase ? Bei 38.000 Euro Brutto komme ich, ohne Kinderzulagen, auf einen anderen Mindesteigenbeitrag.
Und wieso ist einmal von 1.45 % und einmal von 2.85 % Sollzins die Rede, letzterer stimmt doch wohl oder ?
Mal ganz generell, Sie wissen schon dass Wohnriester mehr ist, bzw. mehr sein kann als nur Bausparverträge die in der Ansparphase keinen Guthabenzins haben und dafür aber "granatenmäßige" 2.85 % Zinsen garantieren.
Also, die Gesamtrate zu beginn beträgt 138€. 94,91€ Sparrate und 42,91 Zinsrate.
Die 138€ sind 4% Brutto plus die 154€ Zulage.
Kinder gibt es noch nicht. Sind aber geplant. Wollen aber erstmal ohne die Kinderzulagen rechnen.
Da ich da eben nicht so viel weiss, bin ich ja hier im Forum ;-)
Generell gefallen uns die Konditionen er Bank. Nur will ich gerne wissen, was bei einem Steuersatz von 20% auf mich zukommt. Und ich bekomme es einfach nicht ausgerechnet.
Also, die Gesamtrate zu beginn beträgt 138€. 94,91€ Sparrate und 42,91 Zinsrate.
Die 138€ sind 4% Brutto plus die 154€ Zulage.
Tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof. Woher kommt denn die Zinsrate in der Ansparphase, von der Vorfinanzierung ? Wenn ja, dann ist diese doch völlig unerheblich für Riester. Die Sparrate für den BSV plus die Zulage (154,- Euro p.a.) muss 4 % Deines Bruttos ergeben, wenn Du die volle Förderung erhalten willst. Bei 38.000 Euro Brutto wären das also 113,83 Euro pro Monat.
Und in der Darlehens- bzw. Tilgungsphase gibt es keinen fixen Tilgungs- oder Zinsanteil, nur eine fixe Monatsrate.
Zitat von Scratchi
Generell gefallen uns die Konditionen er Bank. Nur will ich gerne wissen, was bei einem Steuersatz von 20% auf mich zukommt. Und ich bekomme es einfach nicht ausgerechnet.
Tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof. Woher kommt denn die Zinsrate in der Ansparphase, von der Vorfinanzierung ? Wenn ja, dann ist diese doch völlig unerheblich für Riester. Die Sparrate für den BSV plus die Zulage (154,- Euro p.a.) muss 4 % Deines Bruttos ergeben, wenn Du die volle Förderung erhalten willst. Bei 38.000 Euro Brutto wären das also 113,83 Euro pro Monat.
Bist Du sicher, dass der Zins nicht berücksichtigt wird?
Zitat von uwehaensch
Und in der Darlehens- bzw. Tilgungsphase gibt es keinen fixen Tilgungs- oder Zinsanteil, nur eine fixe Monatsrate.
Hier wird er nämlich berücksichtigt.
Zitat von uwehaensch
Woher nimmst Du den Steuersatz von 20 Prozent ?
Das ist vermutlich der im Rentenalter unterstellte Steuersatz.
Ja, natürlich. Das Darlehen (ohne Tilgung) für eine eventuelle Vorfinanzierung hat doch überhaupt nichts mit Riester zu tun.
In der Rate schon aber nicht für das Wohnförderkonto. Hier zählen nur die Tilgungsanteile inkl. Zulagen die in die Tilgung fliessen.
OK, das scheint so zu sein. Damit hatte ich mich noch nicht befasst.
Zitat von uwehaensch
Ach nee. Schon klar, die Frage ist, wie wurde er bestimmt.
Er wurde ganz einfach geschätzt oder unterstellt. Niemand kann voraussagen wie hoch sein Steuersatz in ca. 30 Jahren sein wird, deshalb unterstellt man hier einen Wert, der in etwa dem eines Durchschnittsrentners entspricht und demzufolge niedriger ist, als der eines Arbeitnehmers. Als Versicherungsmakler rechnest Du doch ständig mit unterstellten Steuersätzen.
Zitat von noelmaxim
Mich würde auch mal der Zinssatz der Bank ( aus dem Genoverbund vermutlich) interessieren, ebenso die Ausgangslage.
Den hat der TS doch angegeben. Für die Vorfinanzierung 1,45 % und nach der Zuteilung 2,85 %. Die Ausgangslage ist mittlerweile auch bekannt.
Ja? Glauben sie dass Scratchi mit 76.000 Euro das EFH finanziert? Mich interessiert der Vorfinanzieungszins nicht, mich interessieren alle Bausteine und die Ausgangslage der Finanzierung in Bezug auf Kosten, Beleihungswert, Gesamtfinanzierungsbedarf kann ich nirgends erlesen.
Uwe Haensch hat völlig Recht, natürlich interessiert der Vorfinanzierungszins nicht für die 4 % des Bruttos bzw. wird dieser nicht zu Grunde gelegt, um die optimale Förderung auszunutzen und nach den erforderlichen Einzahlungen für die maximale Förderung richtet sich schlussendlich auch die Bausparsumme.
Fast 50% Anspargrad nach 13 Jahren für einen Zins von 2,85 % ist ein schlechtes Angebot, da gibt es deutlich bessere Wohnriester, eben deswegen habe ich nach der Gesamtfinanzierung, bzw. den Zinssatz der Bank gefragt. Die 1,45 % kommen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall! Der Baustein ist schlecht, also bin ich neugierig, wie gut denn nun der Hauptzins ist, diese beiden schlechten Bausteine in Erwägung zu ziehen.
Ja? Glauben sie dass Scratchi mit 76.000 Euro das EFH finanziert? Mich interessiert der Vorfinanzieungszins nicht, mich interessieren alle Bausteine und die Ausgangslage der Finanzierung in Bezug auf Kosten, Beleihungswert, Gesamtfinanzierungsbedarf kann ich nirgends erlesen.
Und Scratchi interessiert sich dafür, wie der Stand des Wohnförderkonto bis zu seinem Rentenbeginn errechnet wird.
Diese Frage hat wurde ihm leider noch nicht beantwortet. Deshalb will ich ihm nachfolgend ein Rezept schreiben:
Das gefördertes Kapital wird, sobald es für eine selbstgenutzte Immobilie entnommen (oder verwendet) wird, fiktiv im Wohnförderkonto verbucht. Im Beispiel Scratchi wird mit der Bausparzuteilung am 30.08.2029 das gefördert angesparte Bausparguthaben über 16.546,16 € zur Schuldentilgung (Teilablösung der Bausparvorfinanzierung) entnommen und parallel im Wohnförderkonto vermerkt. Ab dem 1.09.2029 werden dort auch die monatlichen Tilgungsraten und die ausgezahlten Riesterzulagen vermerkt. Die fiktive Verzinsung mit jährlich 2 % wird - unabhängig vom unterjährigen Zeitpunkt der Verbuchung auf dem Wohnförderkonto - nur zum Jahresende durchgeführt und beginnt demzufolge am 31.12.2029. Zu jedem Jahresende bis zur Tilgung des Darlehens wird der um die jährlichen Tilgungsraten, Zulagen und Fiktivzins fortgeschriebene Kontostand erneut mit 2 % verzinst fortgeschreiben. Vom ersten Jahr nach Tilungsende am 30.11.2041 also ab 31.12.2042 bis zum Jahresende vor dem Rentenbeginn wird der dann ansonsten unveränderliche Kontostand weiterhin um 2 % erhöht.
Sehr gut berechnen läßt sich dies über eine Exeltabelle. Die dazu notwendigen Tilungsraten des Bausparvertrages stehen sicher im Tilungsplan.
Alles in allem würde ich an Scratchis Stelle vorerst auf Riester verzichten. Einen Bausparvertrag würde ich derzeit auch nicht abschließen. Die Riesterförderung wird dann interessant, wenn er bzw. seine Frau mit wenig Einzahlungen viel Zulagen bekommt. Das wird vermutlich erst im Jahr nach der Elternzeit beginnen. Dann tut es aber auch ein kostengünstiger Banksparplan. Das damit angesparte Förderkapital kann dann Zug um Zug zur Schuldentilung entnommen werden.
Und Scratchi interessiert sich dafür, wie der Stand des Wohnförderkonto bis zu seinem Rentenbeginn errechnet wird.
Diese Frage hat wurde ihm leider noch nicht beantwortet. Deshalb will ich ihm nachfolgend ein Rezept schreiben:
Das gefördertes Kapital wird, sobald es für eine selbstgenutzte Immobilie entnommen (oder verwendet) wird, fiktiv im Wohnförderkonto verbucht. Im Beispiel Scratchi wird mit der Bausparzuteilung am 30.08.2029 das gefördert angesparte Bausparguthaben über 16.546,16 € zur Schuldentilgung (Teilablösung der Bausparvorfinanzierung) entnommen und parallel im Wohnförderkonto vermerkt. Ab dem 1.09.2029 werden dort auch die monatlichen Tilgungsraten und die ausgezahlten Riesterzulagen vermerkt. Die fiktive Verzinsung mit jährlich 2 % wird - unabhängig vom unterjährigen Zeitpunkt der Verbuchung auf dem Wohnförderkonto - nur zum Jahresende durchgeführt und beginnt demzufolge am 31.12.2029. Zu jedem Jahresende bis zur Tilgung des Darlehens wird der um die jährlichen Tilgungsraten, Zulagen und Fiktivzins fortgeschriebene Kontostand erneut mit 2 % verzinst fortgeschreiben. Vom ersten Jahr nach Tilungsende am 30.11.2041 also ab 31.12.2042 bis zum Jahresende vor dem Rentenbeginn wird der dann ansonsten unveränderliche Kontostand weiterhin um 2 % erhöht.
Sehr gut berechnen läßt sich dies über eine Exeltabelle. Die dazu notwendigen Tilungsraten des Bausparvertrages stehen sicher im Tilungsplan.
Alles in allem würde ich an Scratchis Stelle vorerst auf Riester verzichten. Einen Bausparvertrag würde ich derzeit auch nicht abschließen. Die Riesterförderung wird dann interessant, wenn er bzw. seine Frau mit wenig Einzahlungen viel Zulagen bekommt. Das wird vermutlich erst im Jahr nach der Elternzeit beginnen. Dann tut es aber auch ein kostengünstiger Banksparplan. Das damit angesparte Förderkapital kann dann Zug um Zug zur Schuldentilung entnommen werden.
Sehr gut abgeschrieben, und völlig nutzlos. Diese Theoroe hätte jeder abliefern können. Aber - mit den Angaben (die auch z.T. keinen Sinn machen) kann man das eben nicht ausrechnen, und jemand hier im Forum schon gleich gar nicht. Sie haben seine Frage damit noch nicht mal im Ansatz beantwortet.
Und Ihr letzter Abschnitt beweist wieder einmal dass Sie bei Riester den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennen können und grundsätzlich nur pauschale, häufig falsche oder zumindest stark undiffenrenzierte und i.d.R. unbegründete "ratschläge" gegen.
Weder abgeschrieben, noch nutzlos. Offensichtlich fehlt Dir hier ein Stück Urteilsfähigkeit.
Zitat von uwehaensch
Diese Theoroe hätte jeder abliefern können. Aber - mit den Angaben (die auch z.T. keinen Sinn machen) kann man das eben nicht ausrechnen, und jemand hier im Forum schon gleich gar nicht.
Das ist aber sehr widersprüchliche Theoroe: Zum einen hätte jeder so eine Theorie aufstellen, zum anderen hätte es hier aus dem Forum keiner berechnen können.
Alles in allem sinn- und nutzlos, was Du da schreibst.
Zitat von uwehaensch
Sie haben seine Frage damit noch nicht mal im Ansatz beantwortet.
Auf Grundlage der vorliegenden Angaben, habe ich sehr gut beantwortet.
Zitat von uwehaensch
Und Ihr letzter Abschnitt beweist wieder einmal dass Sie bei Riester den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennen können und grundsätzlich nur pauschale, häufig falsche oder zumindest stark undiffenrenzierte und i.d.R. unbegründete "ratschläge" gegen.
Der letzte Abschnitt geht gezielt auf die Zweifel des TS ein. Er möchte nämlich wissen, in welcher Relation das bisschen Zulage, das er in in jungen Jahren erhält, zum Steueraufwand im Alter steht.
Leider hast Du das nicht begriffen. Statt dessen versuchst Du meine Informationen schlecht zu machen. Dass Deine Wortwahl stark ins Superlative abgleitet, zeugt von Geltungssucht.
Meine Bitte: Ich lasse mich gerne korrigieren, wenn ich mal daneben liege. Ich lerne auch gerne dazu. Aber von Wichtigtuern - wie Du einer bist - lasse ich mich nicht für dumm verkaufen. Deshalb bitte eventuelle Fehler anderer sachlich korrigieren. Nur so kann den Informationssuchenden dieses Forums geholfen werden.
Der letzte Abschnitt geht gezielt auf die Zweifel des TS ein. Er möchte nämlich wissen, in welcher Relation das bisschen Zulage, das er in in jungen Jahren erhält, zum Steueraufwand im Alter steht.
Zwischenzeitlich hatte ich das Gefühl (auf Grund einiger Beiträge Ihrerseits) das Sie nun endlich das Gesamtspektrum Riester verstanden haben. Der o.g. Satz bestätigt leider nur das Gegenteil, da fehlt es denn doch offenbar immer noch an den "basics", schade.
Zwischenzeitlich hatte ich das Gefühl (auf Grund einiger Beiträge Ihrerseits) das Sie nun endlich das Gesamtspektrum Riester verstanden haben. Der o.g. Satz bestätigt leider nur das Gegenteil, da fehlt es denn doch offenbar immer noch an den "basics", schade.
Und weiter geht es mit den Widersprüchen: Zum einen war die Vermutung da, dass die Thematik verstanden wurde, zum anderen kommen Aussagen wie: Sehr gut abgeschrieben, und völlig nutzlos. Diese Theoroe hätte jeder abliefern können. Aber - mit den Angaben (die auch z.T. keinen Sinn machen) kann man das eben nicht ausrechnen, und jemand hier im Forum schon gleich gar nicht. Sie haben seine Frage damit noch nicht mal im Ansatz beantwortet.
Und Ihr letzter Abschnitt beweist wieder einmal dass Sie bei Riester den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennen können und grundsätzlich nur pauschale, häufig falsche oder zumindest stark undiffenrenzierte und i.d.R. unbegründete "ratschläge" gegen.
Im Gegensatz zu Dir kenne ich meine Schwächen und Stärken. Obwohl ich bei entsprechendem Zeiteinsatz jederzeit in der Lage bin, Deine Beiträge auseinanderzunehmen, erscheint es mir sinnlos die meist im Superlative geschriebenen Unterstellungen geradezubiegen.
Nochmal der Hinweis von mir: Bleib sachlich und argumentier fachlich, sonst kannst Du von Deinem Maklergeschäft nicht leben.