ich habe einen Schuldner welcher bei mir mit ca 3500€ in den miesen steht. Dies ist natürlich alles schriftlich festgehalten mit untereschriften und auflistung aller Parteien. Nun ist es so das der Schuldner immer neue ausreden hat nicht zu zahlen, kein Geld, Überweisung ging zurück und naja der Fantasie sind natürlich keiner grenzen gesetzt. Der Schuldner bietet mit eine Ratenzahlung von sage und schreibe 50€ an das heißt die rückzahlung würde ca 6 Jahre dauern und darauf hab ich natürlich keine Lust, eine höhrere Rate ist nicht möglich angeblich. Zu meinem Vorteil besteht Eingentum.
Gibt es Empfehlungen oder Richtlinien wann eine Ratenzahlung sinn macht? Weil derzeit wäre mit der weg über den Mahnbescheid und dann den Vollstreckungsbescheid am effektivsten.
Sie wissen dass der Schuldner Eigentum hat? Wissen Sie wieviel Schulden auf dem Eigentum belastet sind?
Der Weg des Mahnbescheides wäre doch für Sie der gängige Weg wenn er nicht zahlt oder?
GGfalls Sicherungshypothek im Grundbuch und dann je nach Grundbuchlage ggfalls Zwangsversteigerung.
Hierzu sollten Sie aber wenn möglich einen Anwalt bei der Seite haben.
Der Schuldner hat eigentum, scheinbar sind keine oder nur geringe SChulden auf dem Eigentumbelastet, ist es denn überhaupt möglich bei so einer geringen Summe eine Zwangsvollstreckung durchhzuführen?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Bankkaufmann
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AW: Darlehnsvertrag kurz vor Mahnbescheid
Selbstverständlich. Ich habe schön genügend Sicherungshypotheken im unteren TEUR Bereich gesehen. Klar, bequem ist zu warten dass der Schuldner zahlt. Doch wenn er Eigentum hat und Sie dies nachweislich anhand eines Grundbuchauszuges belegen können würde ich hier weitermachen