Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

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  1. Avatar von glamau
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu folgender Sache:

    es gibt die Kredite a und b.

    Mit dem Kredit a wurde das Haus finanziert, mit b ein weiterer Kredit.

    Der Hauskredit zu a wurde jeden Monat beglichen, leider reichte es des öfteren nicht für den Kredit b.

    Dann hat die Bank b aufgrund der rückständigen Raten die Zwangsversteigerung für das Haus beantragt.

    Dann konnte eine Vereinbarung erzielt und das Haus durch uns verkauft werden.

    Mit dem Erlös wurde die Bank b vollständig bedient, bei der Bank a wurden die Kredite teilweise abgetragen, die restlichen Kredite bei der Bank a wurden alsdann weiter mtl.bezahlt.

    Die Bank a verlangte erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen die die verbliebenen Immobilienkredite natürlich drastisch in die Höhe trieben.

    Die Bank a hatte die Immobilienkredite nicht gekündigt.

    War die Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt?

    Kann mir jemand hierzu einen Rat geben?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

    Egal, noch nie gehört dass der Erstranggläubiger sagt, nimm du im zweiten Rang erst mal.

    Ein Verkauf ist nur lastenfrei möglich und diesem wird nur zugestimmt, wenn die Erlöse aus dem Verkauf die Grundschuldgläubiger befriedigen. Natürlich kann die Bank dem trotzdem zustimmen, aber der Erstranggläubiger wird sein Geld haben wollen, der Zweitranggläubiger den Rest, sollte es diesen geben. Auch wenn eine Bank nicht alles bekommt, kann sie zustimmen, aber noch mal, der Ersttranggläubiger wird darauf sicher nicht verzichten und wenn doch, dann muss er sich das teuer bezahlen lassen, denn seine Sicherheit ist nicht mehr vorhanden, entsprechend wird sie das Darlehen aufkündigen.

    Wenn das bei ihnen anders gelaufen ist, dann kann ich das anhand der Informationen die sie hier geben nicht nachvollziehen, entweder fehlen da Informationen oder sie haben die damaligen Handlungen fehlinterprtiert oder nicht gedeutet.

  3. Avatar von glamau
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

    Hallo,
    danke für die Mitteilung.

    Ich habe das schon richtig verstanden, leider ist das in 2009 anders gelaufen.

    An 1.Stelle im Grundbuch stand die Bausparkasse A.

    an 2.Stelle die Bank B; als diese nicht mehr ihre mtl. Rate erhielt hat sie -nach vorheriger Mahnung - beim AG die Zwangsversteigerung beantragt.
    Das AG hat dem zugestimmt, das Verfahren lief...

    dann konnten wir erreichen dass wir das Haus selbst verkaufen;
    das Zwangsversteigerungsverfahren wurde auf Betreiben der Bank B so lange ausgesetzt.

    Die Bank B und die Bausparkasse haben dem eigenen Verkauf zugestimmt.

    Gott sei Dank konnten wir dann einen Käufer finden, dieser hat jedoch weit unter Verkehrswert gezahlt.

    Der Käufer hat sich dann einen Notar gesucht, dieser hat dann die Bank B - die die Zwangsversteigerung betrieben hatte und nachrangig stand in voller Höhe abgefunden.
    Damit war die Zwangsversteigerung erledigt, die Forderung der Bank B ebenso.

    Nach Abfinden der Bank B stand noch eine größere Summe zur Verfügung, Diese hat der Notar aufgrund vorheriger schriftlicher Mitteilung der Bausparkasse A ----als Teilrückzahlung---- überwiesen.

    Die estlichen Darlehen der Bausparkasse wurden weiter abbezahlt.

    Die Bausparkasse hat alsdann erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen geltend gemacht.

    Als ich nun Eure Nachrichten gelesen habe habe ich auch darüber nachgedacht, an und für sich war diese Teilrückzahlung doch einer Sondertilgung gleichzusetzen - und auch dann wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung vermutlich auch nicht rechtens gewesen.

    Hätte der Notar damals die an 1.Stelle im Grundbuch stehende Bausparkasse bedient so wäre für B, die das Zwangsversteigerungsverfahren angestrengt hat, kaum noch etwas übrig geblieben, da hätte Bo doch, wenn ich das richtig sehe, für den Rest weiterhin die Zwangsversteigerung betreiben können.

    Aber vermutlich ist ohnehin, jedenfalls aus 2009, Verjährung eingetreten; es sei denn, es gibt ein Urteil mit dem die 10-jährige Verjährung greifen könnte.

    Vielen Dank für Eure Hilfe,

  4. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

    Hallo,
    ich habe Eure Antworten schon richtig verstanden - allerdings ist es 2009 anders gelaufen.

    A (an 1.Stelle im Gundbuch) hat nicht gekündigt.

    B (betrieb die Zwangsversteigerung) hat vom Notar die gesamte Forderung (trotz nachrangiger Grundbucheintragung) erhalten,

    A bekam den Rest, teilte diesen auf mehrere Darlehen auf und verlangte hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.

    Da war wohl einiges nicht rechtens, aber wir waren damals froh als die Zwangsversteigerung "vom Tisch " war.
    Heute sagen wir, wir wurden vermutlich "übers Ohr" gehauen.
    Leider wird wohl nichts mehr zu machen sein da Verjährung eingetreten ist - oder?

    Vielleicht ist aber noch was zu machen bei den Vorfälligkeitsentschädigungen .
    Heute habe ich gelesen dass Vorfälligkeitsentschädigungen erst anfallen wenn das Darlehen vollständig bezahlt ist, hier verlangte die Bausparkasse Vorfälligkeitsentschädigungen für Teiltilgungen (ich könnte auch sagen Sondertilgungen).
    Zu recht?

    Aber auch hier stellt sich für die Beträge aus 2009 die Frage, verjährt --- oder wäre noch etwas über die 10-jährige Verjährungsfrist zu machen? Wer kann mir hietzu einen Rat geben?

    Vielen Dank.

  5. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

    In Kürze dürfte das BGH-Urteil XI ZR 103/15 vom 19.01.16 veröffentlicht werden. Möglicherweise wird sich der BGH auch zur Verjährung äußern. Wenn man auf eine verbraucherfreundliche Entscheidung analog zu den Bearbeitungsgebühren hofft, könnte die absolute Verjährung von 10 Jahren zur Anwendung kommen.

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