Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Sache:
es gibt die Kredite a und b.
Mit dem Kredit a wurde das Haus finanziert, mit b ein weiterer Kredit.
Der Hauskredit zu a wurde jeden Monat beglichen, leider reichte es des öfteren nicht für den Kredit b.
Dann hat die Bank b aufgrund der rückständigen Raten die Zwangsversteigerung für das Haus beantragt.
Dann konnte eine Vereinbarung erzielt und das Haus durch uns verkauft werden.
Mit dem Erlös wurde die Bank b vollständig bedient, bei der Bank a wurden die Kredite teilweise abgetragen, die restlichen Kredite bei der Bank a wurden alsdann weiter mtl.bezahlt.
Die Bank a verlangte erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen die die verbliebenen Immobilienkredite natürlich drastisch in die Höhe trieben.
Die Bank a hatte die Immobilienkredite nicht gekündigt.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Wenn der Kredit nicht gekündigt wurde wie sie sagen und sowohl weiter lief als auch bedient wurde, dürfen Vorfälligkeitszinsen nicht berechnet werden. Wie auch, der Vertrag wurde ja gar nicht abgerechnet.
Ich vermute er wurde gekündigt, abgrechnet und aus einem anderen Topf intern umgeschuldet - den sie dann weiter mtl. bedienen, nur so lässt sich eine VFE rechtfertigen.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Wenn Sie a und b schreiben und aist für den Kauf der Immobilie aufgenommen worden dann sollten man auch die Rangfolge im Grundbuch wissen.
Hierbei müsste doch a auch vor b im Grundbuch sein oder?
Dann verstehe ich nicht wie b abgeräumt ist und a noch offene Forderungen bestehen. Das geht doch nicht. Wie wurde denn da der Kaufpreis festgelegt durch den neuen Käufer?
Sehr komisch.
Und wenn Sie b weiter bedienen, dann die Frage warum es überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung gab.
Ohne Unterlagen zur Prüfung kann man nicht viel sagen.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
B bedinet er ja nicht weiter, sondern a!
Trotzdem bleibt zurecht die Frage wie b bezahlt sein kann aber a nicht, wenn das Haus verkauft wurde, denn a muss ja die größte und erste Hand drauf haben.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Es ist ziemlich verzwickt daher gehe ich nun etwas mehr ins Detail:
meine Frau und ich wollten unserem Sohn beim Aufbau einer gewerblichen Existenz helfen und haben für ihn bei der Bank B gebürgt.
Wir haben mit einem Anwalt und mit dem Notar gesprochen, beide sagten uns, da könne uns nichts passieren schließlich sei die Bank B nur nachrangig eingetragen.
Später konnte unser Sohn die Raten nicht mehr zahlen, dann hat sich die Bank an uns gewandt, wir haben dies auf Dauer auch nicht zusätzlich geschafft.
Nun war nicht mehr die Rede davon, es könne uns nichts passieren, als wir die Rate der Bank B nicht mehr zahlen konnten beantragte diese sofort die Zwangsversteigerung.
Die Bank A - an 1.Stelle im Grundbuch - war natürlich über die Zwangsversteigerung informiert.
Die Forderung der Bank a wurde stets beglichen, es gab keinen Zahlungsrückstand.
Die Bank A hat auch im Rahmen der Zwangsversteigerung nicht gekündigt.
Dann konnten wir Gott sei Dank in Gesprächen mit der Bank B erreichen dass wir während des laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens das Haus selbst verkaufen.
Auch hierüber war die Bank a informiert.
Leider konnten wir unter dem Druck der Zwangsversteigerung nur einen Teil des lt.Gutachten vorgegebenen Wertes erhalten.
Die Bank B hat sofort vom Notar die gesamte Forderung erhalten,
dann kam die Bank B an die Reihe, die dort vorhandenen Kredite wurden nun nur teilweise abgelöst, der Rest blieb bestehen und wird noch heute abgetragen.
Die Bank B verlangte erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
über die Problematik der Vorfälligkeitsentschädigungen trotz laufendem Zwangsversteigerungsverfahren hatte ich berichtet.
Aufgrund der erheblichen Vorfälligkeitsentschädigungen wollte ich natürlich alles versuchen, evtl.Geld zurück zu bekommen.
Ich habe dann gehört dass 80 bis 90% der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind.
Ich habe die Bank a angeschrieben, diese teilte mir mit dass in 1997 noch keine Widerrufsbelehrung in Bausparverträgen verwandt wurde da dieselbe vom Gesetzgeber noch nicht verlangt wurde.
Ich habe dann trotzdem den Ombudsmann angeschrieben, dieser bestätigte die Angabe der Bank, damals wurde keine Widerrufsbelehrung verwandt und lehnte mein Ersuchen ab.
Inzwischen tauchen von Bank a in anderer Sache auch aus 1997 Widerrufsbelehrungen auf,
ich habe den Ombudsmann über die Ungereimtheit informiert gehe aber davon aus, die Sache ist leider für mich chancenlos.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
vielen Dank für die bisherigen Statements.
Ich habe bereits vor Monaten den Widerruf erklärt.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, darum wollte ich zunächst versuchen, die Sache über den Ombudsmann abzuwickeln.
Der Bausparvertrag wurde - wie erwähnt - von der Bausparkasse im Rahmen des laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens --nicht-- gekündigt.
Die Raten wurden weiter bezahlt.
Als der Notar dann nach dem Hausverkauf abgerechnet hat bediente er als erstes die Bank die nachrangig im Grundbuch hinter der Bausparkasse stand, jedoch die Zwangsversteigerung betrieben hat.
Die Bausparkasse hat gegen die Zwangsversteigerung nichts unternommen obschon sie im Gundbuch davor stand.
Die Bausparkasse erhielt das übrig bleibende Geld und zog dies von den Darlehen ab.
Während die Forderung der Bank B vollständig bedient wurde blieb von der Bausparkasse noch ein erheblicher Betrag bestehen.
Die Bausparkasse verlangte nun eine hohe Vofälligkeitsentschädigung.
Ich zweifle nun ob dies rechtens war.
Allerdings geschah das Ganze bereits 2009, ist da überhaupt noch etwas zu machen?
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Zitat von glamau
Die Bank B hat sofort vom Notar die gesamte Forderung erhalten,
dann kam die Bank B an die Reihe, die dort vorhandenen Kredite wurden nun nur teilweise abgelöst, der Rest blieb bestehen und wird noch heute abgetragen.
Die Bank B verlangte erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen.
Leider passt da auch schon wieder was nicht, können sie das noch mal überlesen und korrigieren? Es ist echt schwierig die Chronologie anchzuvollziehen, wenn Bank a mit Bank b durcheinander gebracht wird. Es muss doch erst Bank a das Geld aus dem Erlos bekommen haben und Bank b ist auf etwas sitzen geblieben?!?
Warum haben sie sich damals nicht über das Forum an die Allgemeinheit gewendet? Das hätte man definitv anders lösen können, egal ist nicht mehr zu ändern.
Wenn sie den Sachverhalt noch mal korrigiert haben werde ich mich zu der Situation noch mal äussern.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
danke für die weitere Nachricht.
Wir waren damals (2008/2009) aufgrund der Zwangsversteigerung am Boden zerstört, mit den Nerven am Ende.
Da haben wir nicht nachgedacht ob nun alles korrekt war oder ob wir uns irgendwie wehren könnten.
Wie ich bereits darlegte
bevor wir die Bürgschaft unterschrieben haben sprachen wir einen Anwalt an, dieser versicherte, da kann nichts passieren denn die Bank a (Bausparkasse) stand an 1.Stelle im Grundbuch;
gleiches der Notar.
Und da haben wir unterschrieben...........!!!!!!!!!!!
Die Bank B (Bürgschaft und Kredit- nachrangig im Grundbuch) hat später die Zwangsversteigerung eingeleitet;
die Bank B hat dann A angeschrieben (Schreiben liegt mir allerdings nicht vor), daraufhin hat die Bausparkasse (A) der B u.a.folgendes mitgeteilt:
" wir haben Ihre Ansprüche notiert. Rechte Dritter sind uns nicht bekannt. Nach unserer Kenntnis sind die Ansprüche anderweitig nicht abgetreten, verpfändet oder gepfändet.
Dann hat die Bausparkasse (A) der B die Höhe ihrer Forderungen mitgeteilt. "
Wir konnten dann in einem Gespräch mit der Bank B das Zugeständnis zum freihändigen Hausverkauf innerhalb der nächsten 6 Monate erhalten.
So lange wurde die Zwangsversteigerung gestoppt.
Schließlich fanden wir kurz vor Ende der Frist einen Käufer, der allerdings da er von der Zwangsversteigerung wußte weit unter dem Verkehrswert blieb.
Der Käufer hat sich dann einen Notar ausgesucht.
Dieser hat die Sache dann abgewickelt, wir hatten keinen Einfluss darauf, an wen nun wie viel gezahlt würde.
Die Bank B hat trotz nachrangiger Eintragung ihre gesamte Forderung erhalten,
der verbliebene Teil wurde von der Bausparkasse auf die Bausparkonten aufgeteilt so dass auch nach dem Hausverkauf noch erhebliche Forderungen der Bausparkasse A verblieben.
Die Bausparkasse A hat im Rahmen der Teilrückzahlungen durch den Notar erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen geltend gemacht, die die weiter abzuzahlenden Forderungen entsprechend erhöhten.
Somit hat die Bausparkasse in 2009 nicht gekündigt, hatte ja auch eigentlich keinen Grund denn sie hat ja jeden Monat ihr Geld erhalten.
Auf der anderen Seite, damals haben wir uns aufgrund der gesundheitlichen Probleme durch die Zwangsversteigerung keine weiteren Gedanken gemacht,
heute muss ich Ihnen recht geben, da kann doch etwas nicht stimmen.
Die nachrangige Bank hat ihre gesamte Forderung erhalten, die erstrangige nur einen Teil.............
Aber ich denke, es gibt vermutlich heute keine Möglichkeit mehr, die damaligen Abwicklungen noch einmal aufzugreifen.
Für uns war daher die Frage, waren die Vorfälligkeitsentschädigungen berechtigt, können wir Geld zurückfordern vorrangig.
Wir haben dann auch den Widerruf erklärt und den Ombudsmann eingeschaltet, zunächst ging es darum, evtl.Vorfälligkeitsentschädigungen zurück zu erhalten wegen fehlender Widerrufsbelehrung.
Der Ombudsmann lehnte ab da in 1997 noch keine gesetzlich vorgeschrieben war.
Und nun soll es in einem anderen Zweig der A auch bereits in 1997 Widerrufsbelehrungen gegeben haben.
Auf die Ungereimtheit habe ich den Ombudsmann hingewiesen, ohne Erfolg.
Ich habe den Ombudsmann auch darauf hingewiesen dass die Vorfälligkeitsentschädigungen in 2009 für einen Verbraucher nicht nachprüfbar seien, dass zudem verschiedene Parameter, so auch zu evtl.Sondertilgungen, fehlten.
Ich bin der Ansicht, wenn jemand eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt muss diese für der Betroffenen auch nachprüfbar sein.
Ich habe alles versucht, die Foderung nachzurechnen, es ist mir nicht gelungen.
Die Sache hat uns fast in den Ruin gebracht.
Ich wäre glücklich wenn es eine Möglichkeit gäbe doch noch Vorfälligkeitsentschädigungen (auch aus 2009?) zurückzufordern.
Vielen,vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
ich habe soeben noch ein Schreiben der Bausparkasse A aus 2009 im Rahmen der Zwangsversteigerung gefunden, in diesem Schreiben teilt die Bausparkasse der Bank B u.a.folgendes mit:
" wie tel.bereits besprochen stimmen wir der Freigabe des Objektes unter der Voraussetzung zu dass die nachfolgenden Beträge an uns überwiesen werden und Sie uns die geforderten Unterlagen einreichen".
Zur Teilablösung der Darlehen sind zu zahlen........
Es folgt der Teilrückzahlungsbetrag plus Vorfälligkeitsentschädigung plus Notargebühren und Kosten für Pfandfreigabe.......
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
1.
Oh je! 2009 ?!?
Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre (zum Jahresende), d.h. 2013 war es ggf. schon zu spät ... Und jetzt ist 2016.
Selbst da wo der Anspruch - wie bei einem wirksamen Widerruf, der z.B. 2015 erklärt wird - erst 2015 entsteht (also grds. Ende 2018 verjährt), orientieren sich viele Gerichte für die Frage, ob das Widerrufsrecht verwirkt sein könnte, an den 3 Jahren, würden also ggf. ein Widerrufsrecht bei einem 2009 abgelösten Vertrag ab Anfang 2013 als verwirkt ansehen.
Es gibt zwar Gerichte, die auch 5 Jahre (oder mehr) nach Ablösung noch keine Verwirkung annehmen. Aber zuwarten ist meistens keine gute Idee, und irgendwann tritt meist Rechtsverlust ein.
2.
Wenn irgendetwas von all dem im Rahmen eines sog. Haustürgeschäfts abgeschlossen wurde, ist ggf. noch etwas zu machen. Das kann Ihnen aber wohl nur jemand sagen, der sich in Ruhe die Unterlagen anschaut. Ein Anwalt wird Ihnen dafür vermutlich etliche Stunden in Rechnung stellen.
Widerrufsrechte gab es auch vor 2002 (daher gab es ggf. zu Recht Widerrufsbelehrungen in Verträgen). Widerrufsrechte aus vor 2002 geschlossenen Verträgen können aber grds. wegen Zeitablaufs heute nicht mehr geltend gemacht werden - Ausnahmen gelten ggf. bei Haustürgeschäften.
3.
Ganz grundsätzlich sollte man wissen, dass Bürgschaften und Mithafterklärungen unter nahestehenden Personen oft nach den Grundsätzen sittenwidriger Bürgschaft angreifbar sind. Wir haben da schon in vielen Fällen helfen können (ausführlichere Infos sind z.B. auf unserer Website zu finden). Wichtig ist: Gleich zum Anwalt, bevor Sie irgendetwas rechtlich Relevantes tun oder gar unterschreiben.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Allgemeine Ausführungen können nie eine individuelle Beratung ersetzen. Alle Hinweise ohne Gewähr!
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hat die Bank den Kredit wo sie die VFE gezahlt haben denn nun offiziell gekündigt oder nicht?
Was ist denn mit Teilzahlung gemeint? Bank b als Vollstreckungsbetreiber hat doch den Steigpreis nicht erhalten und auf a (dem Erstranggläubiger) aufgeteilt. Bank a hat sein Geld doch von dem Amtsgericht/Ersteigerer bekommen.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
vielen Dank für die weiteren Informationen.
Ich gehe auch davon aus, bei der Sache aus 2009 ist vermutlich leider nichts mehr zu machen da Verjährung eingetreten ist.
Vielleicht wäre ja noch eine Möglichkeit gegeben wenn BGH oder OLG hierzu in letzter Zeit eine grundlegende Entscheidung getroffen hätten.
Dies wäre vielleicht auch wichtig im Hinblick auf die meiner Ansicht nach unzureichende, für einen Verbraucher, Laien nicht nachprüfbare Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, wichtige Parameter wie z.B. Sondertilgungen etc.fehlten.
Der Ombudsmann hat abgelehnt da lt.Bausparkasse 1997 angeblich noch keine Widerrufsbelehrung verwandt wurde.
Lt.Ombusmann bestand damals für Realkredite kein Widerrufsrecht.
Ich habe zuletzt den Ombudsmann auf die unzureichenden Berechungen hingewiesen, Entscheidung steht noch aus - wird wohl auch wieder abgelehnt werden........
Wie ich bereits erwähnte hat die Bausparkasse aufgrund der Zwangsversteigerung die Darlehen nicht gekündigt.
Der Notar hat das Geld aus dem Hausverkauf aufgeteilt;
die Bank B die die Zwangsversteigerung betrieben hat und nachrangig im Grundbuch stand wurde vollständig bedient,
die Bausparkasse bekam den Rest und teilte diesen auf mehrere Darlehen auf
- die somit teilweise abgetragen, reduziert wurden.
Hierzu verlangte die Bausparkasse Vorfälligkeitsentschädigungen, die natürlich die verbleibenen Kredite entsprechend erhöhten.
Allerdings ging die Sache dann weiter
die Raten waren -natürlich auch durch die Vorfälligkeitsentschädigungen - erheblich, ich bat die Bausparkasse um eine neue Zinsfestschreibung, diese lehnte ab.
Dann konnte ich in 2013 mit Zustimmung der Bausparkasse eine Umschuldung auf eine andere Bank zu einem nun sehr günstigen Zins erreichen, allerdings verlangte die Bausparkasse natürlich abermals erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen.
So wurden für 42.000 Euro bei einer Restlaufzeit von 2,17 Jahren und einem Zins von 4,95% = 4.000 Euro und für 138.000 Euro bei 2,25 Jahren Restlaufzeit und 4,85% Zinsen stolze 5.260 Euro verlangt.
Aber es blieb mir keine Wahl, ich mußte von der Belastung runter.
Diese Vorfälligkeitsentschädigung erhöhen natürlich auch die nun abzutragenden Kredite der neuen Bank C.
Auch diese Vorfälligkeitsentschädigungen waren für einen Laien nicht nachrechenbar, erneut fehlten wichtige Parameter wie zu Sondertilgungen.
Hierzu ist noch keine Verjährung eingetreten, da könnte noch etwas gemacht werden, wenn es sich lohnt und bezahlbar ist.
Wichtig wäre auch zunächst, wie kann ich als Laie wenigstens grob errechnen ob eine der Vorfälligkeitsentschädigungen richtig ist etc.?
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
"So wurden für 42.000 Euro bei einer Restlaufzeit von 2,17 Jahren und einem Zins von 4,95% = 4.000 Euro und für 138.000 Euro bei 2,25 Jahren Restlaufzeit und 4,85% Zinsen stolze 5.260 Euro verlangt"
"Der Notar hat das Geld aus dem Hausverkauf aufgeteilt;
die Bank B die die Zwangsversteigerung betrieben hat und nachrangig im Grundbuch stand wurde vollständig bedient,
die Bausparkasse bekam den Rest und teilte diesen auf mehrere Darlehen auf"
Irgendetwas stimmt doch da nicht, seit wann wird denn der Nachranggläubier zuerst befriedigt?? Warum? Wie kann die Vorfälligkeit bei 42.000 Euro 4.000 Euro und bei 138.000 Euro 5260 Euro bei fast gleichen Zinsen und Restlaufzeiten betragen? Das waren doch nicht nur Vorfälligkeitszinsen.
Welche Bank (C) hat mit dieser Historie eine Umschuldung zugesagt?
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
wir haben uns nie etwas zu Schulden kommen lassen, wollten nur unserem Sohn helfen und hätten bald alles verloren.
Dies wußte natürlich auch unsere Hausbank bei der wir seit über 30 Jahren Kunde sind und hat die Umschuldung angeboten.
Ich denke auch, in 2009 ist nicht alles korrekt gelaufen, aber wir hatten keine Wahl.
Die Bausparkasse hat die Vorfälligkeitsentschädigung aufgegliedert z.B. in einem Zinsschaden von 3.800 und einer Gebühr für die Berechnung des Schadens von 200 Euro.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
Hallo,
wie ich bereits berichtete hat die Bausparkasse (A) damals nicht gekündigt.
Die Bausparkasse hat vom Notar Gelder aus dem Hausverkauf erhalten und damit Teile der Darlehen getilgt.
Könnte man diese Teiltilgung nicht mit Sondertilgung während der Laufzeit des Vertrages vergleichen, dann wäre vermutlich keine Vorfälligkeitsentschädigung zulässig gewesen.
Allerdings war dies schon 2009, vielleicht verjährt oder doch nicht.......
AW: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung
@glamau
Leider verstehst du nicht was wir nicht verstehen. Bank A war der Erstranggläubiger. Bei einer Zwangsversteigerung wird immer erst der Erstranggläubiger befriedigt, so wie du das aber darstellst, hat Bank B sein Geld komplett bekommen und Bank A konnte eine Teiltilgung vornehmen. Das kann so aber nicht sein, warum sollte sich Bank A mit einem Teil zufrieden geben, während Bank B als Nachranggläubiger alles bekommt, warum? Erst bekommt Bank A so viel bis sie befriedigt ist, der Rest geht dann zu Bank B.
Und wenn A nicht gekündigt hat, dann kann sie auch keine Vorfälligkietszinsen in Anspruch nehmen oder fordern. Wie auch, Vorfälligkeitszinsen sind entgangene Zinsen aus der Zukunft, wenn das Darlehen aber noch lief, weil nicht gekündigt, kann sie auch nichts auf einmal einfordern, denn solange das Darlehen noch läuft und bedient wird, bekommt sie diese Zinsen ja.
Allles ungeachtet der Tatsache, dass sie wenn sie das Darlehen gekündigt hat, ihr die Vorfälligkeitszinsen laut einem aktúellen BGH Urteil gar nicht zugestanden hat.