Von der ETW ins EFH - nur über selbe Bank möglich?
Hallo,
wir haben vor 3 Jahren eine ETW gekauft, Finanzierung läuft noch über gesplittete Darlehen (groß und klein). Nun haben wir wegen Wohnortwechsel ein EFH in Aussicht, wofür wir ein weiteres Darlehen benötigen. Unsere Hausbank, über die wir auch die Wohnung finanziert haben, hat uns den Vorgang wie folgt erklärt: Das Haus wird von der Bank zwischenfinanziert bis die Wohnung verkauft ist, anschließend wird die Zwischenfinanzierung von den beiden vorhandenen Darlehen und einem neuen dritten Darlehen abgelöst zzgl. Zinsen der Zwischenfinanzierung.
Kann mir jemand sagen, ob ich dabei nun auf meine Hausbank angewiesen bin wegen der Zwischenfinanzierung oder ob ich mir für das neue Darlehen auch Angebote von anderen Banken holen kann? Wie stehen die Chancen das unsere Hausbank auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet wenn wir ein weiteres Darlehen bei ihr aufnehmen? Würde es Sinn machen mit dem neuen Darlehen eine gebührenfreie Sondertilgung in eines der alten Darlehen vorzunehmen da der Zins aktuell etwas besser ist?
AW: Von der ETW ins EFH - nur über selbe Bank möglich?
Hallo BurningIce82,
eine Bank muss ihnen eine Zusage ja nicht gewähren, entsprechend können die die Musik vorgeben die gespielt wird. Ich wüsste was ich von deratrigen Knebelgeschäften ( Erpressungen) halten würde, denn über wem sie die ETW verkaufen, dürfte auf das Kreditvotum keinen Einfluss haben.
Eine Rechtschutzversicherung wird den Vertrag eher nicht prüfen können, da müssen sie in der Tat schon einen Fachanwalt einschalten. Ich denke aber auch dass der Vertrag aus 2013 die entscheidenden Fehler nicht mehr haben wird.
Wenn sie es wünschen können sie mir den Vertrag gerne (auch geschwärzt) mal zukommen lassen, ich kann den sehr schnell prüfen lassen.
AW: Von der ETW ins EFH - nur über selbe Bank möglich?
@ noelmaxim:
Die Verträge wurden durch einen Anwalt der DEURAG geprüft, dieser hatte uns jedoch empfohlen dass wir uns an eine Kanzlei die auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, wenden, da erst selbst die früheren, groben Fehler nicht in den Verträgen entdecken konnte.
Welche Vorgehensweise gegenüber der Bank würden Sie vorschlagen?
@ Driveshaft:
Habe auf diese Masche erst einmal mit der kompletten Schließung meiner Konten/Girokonten reagiert.
AW: Von der ETW ins EFH - nur über selbe Bank möglich?
Man müsste sich die Finanzierung im Einzelnen anschauen, denn es ist ja die Frage wie sind sie da aufgestellt. Der Übernahme des Darlehens steht die Ablösung gegen Zahlung einer VFE entgegen. Natürlich ist entscheidend welche Verhandlungsposition sie haben diese nicht zahlen zu müssen, dafür ist die WRB entscheidend.
Ich kann Ihnen nur anbieten mir die Darlehensverträge diskret zukommen zu lassen, dann kann ich im Detail dazu mehr sagen und eine Empfehlung aussprechen.