Hallo Finanz-Experten,
vor einigen Tagen habe ich den Jahreskontoauszug zu meinem Bausparvertrag erhalten, den ich im November 2009 abgeschlossen habe. Ich bin immer davon ausgegangen, das die Sperrfrist somit im November 2016 endet, denn so war es auch immer auf dem Nachweisformular für Vermögenswirksame Leistungen angegeben, welches ich zusammen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich an das Finanzamt geschickt habe. Der Vertrag ist im Februar 2015 zuteilungsreif geworden.
Nun ist mir aber aufgefallen, das auf dem aktuellen Formular zur VL die Sperrfrist auf den Februar 2015 vorgerückt ist. Die Sperrfrist somit abgelaufen ist. Auch kann ich erkennen, das die Arbeitnehmersparzulage, die ich wärend der Sparphase genehmigt bekommen habe, dem Vertragskonto gutgeschrieben wurde. Da ich kein Darlehen benötige, und der Betrag auch nicht zum Wohnungsbau oder Erwerb oder sonstwie wohnwirtschaftlich verwendet werden soll, frage ich mich jetzt ob ich nun verlustfrei über den angesparten Betrag verfügen kann (ohne Abzug der Arbeitnehmersparzulage oder sonstigem), oder dies erst ab November diesen Jahres möglich ist.
Hebt also die Zuteilung eines BSV die Sperrfrist auf, oder muss ich die AN-Sparzulage dann zurückzahlen?
Kann mir das jemand beantworten?