meinem Opa wurde mit 84 Jahren ein Bausparvertrag als Sparprodukt verkauft. Dieser wird mit 1% Basiszins +2,5% Bonuszins verzinst.
Der Vertrag läuft erst 2017 aus und das Guthaben steht bei 90% der Bausparsumme. Das Sonderzinsguthaben steht bei ca. 8% der Bausparsumme.
Nun wurde der Vertrag beitragsfrei gestellt.
Falls das Sonderzinsguthaben addiert wird, dann wird das Guthaben in diesem Jahr die Bausparsumme übersteigen. Ohne dieses Guthaben bleibt die Gesamtsumme unter der Bausparsumme.
Da beim Abschluss 3,5% Zins versprochen wurden muss natürlich eine Übersparung vermieden werden.
Kann mir jemand sagen, ob das Sonderzinsguthaben auch herangezogen werden muss?
Wie könnte man sich gegen eine Kündigung seitens der Bausparkasse wehren?
Die genauen Vertrag findet man hier: https://www.deutsche-bank-bauspar.de...Tarif_Flex.pdf
Warum? Solange sie den Darlehensverzicht nicht ausgesprochen haben, steht ihnen der Bonuszins gar nicht zu und in der Jahreskontoauszügen findet der entsprechend auch keine Berücksichtigung im Guthaben. Dieser wird erst bei Zuteilung mit Erklärung auf das Bauspardarlehen zu verzichten ihnen zu.
Auf verschiedenen Finanzplattformen wurde jedoch schon darauf hingewiesen, dass Bausparkassen den Bonus zur Erhöhung des Guthabens und damit zur vorzeitigen Kündigung herangezogen haben.
Und wie soll das gehen? Steht dem Bausparer doch überhaupt noch nicht zu. Rechtlich gibt es dafür gar keine Handhabe, zu dem, was Bausparkassen wollen und ihnen zu steht sind derzeit 2 paar Schuhe.
Selbst wenn, das wäre dann ihre Frage? Was wäre an der Willkür, ausser sich dem rechtlich zu stellen, jetzt zu tun, zu ändern? Nichts. Liegen lassen, verzinsen lassen und gut, bespart wird er ja eh nicht mehr, beeinflussend eingreifen können Sie nicht mehr, nur noch die Bausparkasse und dem können Sie - mit einem weiter gut verzinsten BSV - gelassen entgegen sehen.
Übrigens, bei einer Übersparung würde der aufgelaufene Sonderzins und der bereits gebuchte Grundzins ja nicht verloren gehen, wenn überhaupt lediglich der laufende Bonuszins gestrichen werden, das möglichweise aber auch nur auf den Anteil der die Bausparsumme übersteigt.