Abtretungserklärung vom Haushersteller

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  1. Avatar von Staccato84
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    Standard Abtretungserklärung vom Haushersteller

    Bereits am Anfang der Planungsphase unseres Hausbaus wurden wir von unserer Hausbaufirma darauf hingewiesen, dass diese eine Abtretungserklärung in Höhe der Hausbausumme vor Baubeginn durch uns und die finanzierende "Deutsche" Bank unterzeichnet haben möchte. Im entsprechenden Vordruck steht sinngemäß, dass die benannte Summe an die Hausbaufirma abgetreten wird und nur für den Zweck des Hausbau verwendet werden kann. Zudem steht, dass die jeweiligen Abschläge nur nach Abnahme und Unterzeichnung durch uns als Bauherren von der Bank an den Haushersteller transferiert werden können.

    Leider weigert sich die Bank nun diese Erklärung zu unterzeichnen, obwohl sie, lt. Beleg vom Haushersteller, solche Erklärung in der Vergangenheit bereits unterzeichnet hat! Alternativ können Sie uns nur eine Bankbürgschaft (Aval) anbieten, welche uns einige Tausend Euro kosten wird.

    Gibt es Erfahrungen zu diesem Thema und wenn ja, wie wurde das Problem gelöst?

    Vielen Dank für die Rückmeldung(en).

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Abtretungserklärung vom Haushersteller

    Wenn Sie schon einen verbindlichen Darlehensvertrag unterschrieben haben und die 14 tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist gibt es nur einen Weg nach vorne zu schauen.
    Meines Wissens ist die Bank nicht verpflichtet die Abretungserklärung zu unterschreiben bei einem Neubauprojekt wie hier. Aus meiner Zeit aus dem Innendienst bei der Bank weiß ich noch dass man damals auch mit Aval gearbeitet hat.

  3. Avatar von Staccato84
    Staccato84 ist offline
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    Standard AW: Abtretungserklärung vom Haushersteller

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Aber welchen Grund hat die Bank, die Erklärung nicht zu unterzeichnen? Außer dass man mit dem Aval viel Geld verdienen kann?!

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Abtretungserklärung vom Haushersteller

    Weil man auch so argumentieren kann dass die Abtretungserklärung auch nicht zwingend notwendig ist. Eine normale Auszahlung entsprechend dem Fortschritt der Bauarbeiten ist doch auch ganz normal. Und nicht bei jedem Neubau gibt es ein Aval oder Abtretungserklärung Das ist seitens der Hausfirma auch kein Muss.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Abtretungserklärung vom Haushersteller

    ???? Die Hausbaufirma will und muss damit gewährleisten, dass sie ihre Gelder bekommt, sprich dass diese u.a. nicht dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, dieser aber die Gelder aufgrund von Mängel zurück hält. Auch kann das bei einigen Baufirmen Sicherheit bedeuten, in Vorleistung treten zu können. Müsste sie das selbst finanzieren, würde diese Abtretung wiederum eine Sicherheit ihrer Bank gegenüber darstellen, möglicherweise verlangt das die Bank der Baufirma. Unter Umständen kann das nicht unbedingt gesund sein, was ich aber nicht unterstellen möchte.

    Was ich nicht verstehe, diese Abtretung ist doch Bestandteil des Bauwerkvertrages, mindestens aber wurde das doch in den Bauplanungsgesprächen besprochen. Warum hat man das den Finanzierungsbeantragungsunterlagen nicht beigelegt? Das ist doch elementar wichtig? War da ein Vermittler zwischengesachaltet?

    Man muss sich ja aber auch darüber im Klaren sein, dass sich eine Bank ganz sicher nicht vorschreiben lässt, was mit den Darlehensmitteln zu erfolgen hat. Was ist wenn sie nicht auszahlen kann/will/soll? Dann klagt die Baufirma auf Herausgabe der Darlehensmittel, weil die Leistungen - wie auch immer ausgeführt - ausgeführt sind?
    Rechtlich ein heisses Eisen, da spielen nicht alle Banken mit, vor allem weil die Abtretungsinhalte die Baufirma vorgibt und da wird der Bank einiges nicht passen.

    Zudem, eine Bank die das mal gemacht hat, ist nicht gleichzusetzen damit, dass die namentlich gleiche Bank das wieder macht. Das kann von einer zur anderen Filiale schon wieder ganz anders gehandhabt werden, zu dem können die Voraussetzungen des Darlehensnehmers in Bezug auf Bonität und/oder Beleihungsauslauf ganz andere sein, als bei einem anderen.