Kosten von Hausbau irgendwie in Steuererklärung verwenden?
Hallo,
ich habe in 2015 mit dem Hausbau (inkl. Kredit) begonnen.
Das Haus ist mein erstes und ich will es selbst bewohnen.
Kann ich da irgendwas irgendwie in der Steuererklärung berücksichtigen?
- Handwerkerkosten?
- Zinsen vom Kredit in Anlage KAP?
- Irgendwas anderes irgendwo sonst? ;-)
AW: Kosten von Hausbau irgendwie in Steuererklärung verwenden?
Nur Handwerkerleistungen nach dem Bau, die den Kriterien von haushaltsnahen Dienstleistungen genügen, dürfen abgesetzt werden: Der Höchstbetrag der Rechnungen hierfür liegt bei 6000 Euro. Abgesetzt werden dürfen 20 Prozent – also maximal 1200 Euro. Möchte man das Haus vermieten, darf man alle Ausgaben absetzen, die für die Errichtung notwendig waren. Es handelt sich um Werbungskosten.
AW: Kosten von Hausbau irgendwie in Steuererklärung verwenden?
Und was wäre in diesem Fall nach Bau?
Heißt nach Bau, dass man das Haus bewohnen muss oder reicht es aus, dass der Rohbau steht und somit Verputzer, Fließenleger und co. abgesetzt werden können. Oder was ist mit dem Außenanstrich, den kann man ja noch erledigen, nach Einzug.
Eine etwas ausführlichere Antwort wäre ganz gut.
Der zweite Punkt kommt vermutlich für den Ersteller nicht in Frage.
Aber Herstellungskosten sind keine Werbungskosten. Sie können damit jedes Jahr nur zu 2% abgesetzt werden.