Objektwechsel

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  1. Avatar von Stromer
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    Standard Objektwechsel

    Guten Abend,
    ich bin neu hier im Forum bisher nur interessierter Leser. Jetzt hoffe ich auf Hilfe durch die Community.
    Folgendes Problem stellt sich uns. Wir haben einen Käufer für unser Haus gefunden die Finanzierung läuft noch bis 2020. Der Plan ist 1 Jahr zur Miete in unserem ehemaligen Haus zu bleiben dann unser zweites Haus ebenfalls zu verkaufen und wenn mein Mann in Rente geht einen Altersruhesitz zu erwerben.
    Würde eine Bank auch einen Objektwechsel zustimmen wenn zwischen Verkauf und Neuerwerb etwa 1 Jahr liegt.B.z.w. das neue Objekt günstiger ist. Oder hat jemand eine bessere Idee?
    Danke im vorraus an alle Mitglieder
    stromer

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Objektwechsel

    Hallo Stromer, wenn verkauft wird, muss das Grundbuch lastenfrei sein. Somit kann der Darlehensvaluta keine Grundschuld mehr als Sicherheit entgegen gestellt werden.

    Für deinen Fall würde ich dem Käufer sagen er kann rein, muss ein Jahr Miete zahlen und dann kann erst der Kaufpreis fliessen, gleichzeitig - solange muss dass so laufen - kauft ihr euer Objekt und die Schuld die aus Verkaufserlös und Kaufpreis neues Objekt übrig bleibt, geht dann auf das neue Objekt als Pfandtausch mit Neueintragung GS über.

  3. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Objektwechsel

    Wenn Ihr ein Jahr in Eurem aktuellen Haus drin wohnen bleiben wollt dann macht das doch einfach. In der Regel wird der neue Käufer seine Finanzierung auch nur zur Eigennutzung und nicht zur Kapitalanlage erhalten. Deswegen macht es doch ganz einfach und sucht einen Käufer wo der Kaufpreis auch erst in einem Jahr fließt. Dann habt Ihr jetzt die Sicherheit die Immobilie verkauft zu haben und wisst in 1 Jahr kommt der Kaufpreis. Dies kann man ohne Probleme mit Bereitstellungszinsfreier Zeit so steuern dass der Käufer keine Bereitstellungszinsen für 1 Jahr zahlt.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Objektwechsel

    Geht leider etwas an der Frage vorbei, denn sie wollen oder können ja aus dem Haus raus.

    Verkaufen, Kaufpreis fließt in einem Jahr, Käufet geht rein und zahlt euch ein Jahr lang Miete. Zins-, und Tilgungsrate hätte er ja wahrscheinlich auch, die spart er dann 1 Jahr ja ein. Ist dann halt seine Miete.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Objektwechsel

    Das sehe ich nicht so dass meine Antwort an der Frage vorbei. Aber zum Glück gibt es immer mehrer Möglichkeiten wie man ein Problem löst.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Objektwechsel

    Zitat Zitat von Stromer
    Der Plan ist 1 Jahr zur Miete in unserem ehemaligen Haus zu bleiben dann unser zweites Haus ebenfalls zu verkaufen und wenn mein Mann in Rente geht einen Altersruhesitz zu erwerben.
    Würde eine Bank auch einen Objektwechsel zustimmen wenn zwischen Verkauf und Neuerwerb etwa 1 Jahr liegt.
    Sie schreiben, wenn sie ein Jahr in ihrem Haus wohnen bleiben wollen....nein, das wollen sie nicht! Glaube also schon, dass Lösungen die auf ...wenn sie da wohnen bleiben wollen....aufbauen an der Ausgangslage vorbei gehen, vor allem sich die Probleme dann ja nicht stellen würden, dann würde man in einem Jahr verkaufen, denn das Geld benötigt Stromer ja jetzt nicht, dass ist ja deren Problem. Wohl eher die Sicherheit, einen beurkundeten Kaufvertrag zu haben!

  7. Avatar von Stromer
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    Standard AW: Objektwechsel

    Hallo,
    danke für die Antworten aber ich habe mich wohl unklar ausgedrückt. Die Käufer wollen jetzt kaufen selber einziehen aber erst in 1 Jahr. Wir würden dann 1 Jahr mieten da mein Mannn auch noch ein Jahr ortsgebunden ist und in dieser Zeit könnten wir in Ruhe das neue Objekt suchen.
    Der Kaufpreis würde bei der Bank natürlich hinterlegt damit die Grundschuld gelöscht werden kann die Frage ist ob ein Objektwechsel, mit neuer Grundschuldeintragung, dann möglich ist, also 2017 um die Vorfälligkeit zu umgehen.
    Gruß Stromer

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Objektwechsel

    Hallo Stromer,

    ok, dann wird es deutlicher, mit altem Objekt meinen sie ihr derzeitiges Objekt.

    Wenn der Käufer den Kaufpreis belegt, dann ist es nicht üblich, dass der Kaufpreis an die Bank geht, diese das Geld dann hält. Es müsste ja auch nur die Darlehensvaluta dort hin gehen. Eben diese soll dann ja weiter laufen und auf dem dann neuen Objekt besichert werden.

    Welche Bank ist die derzeit finanzierende Bank? Evtl. kann man das mit einem Notaranderkonto regeln, sie müssen dann ja aber die Miete und die derzeitige Zins-, und Tilgungsbelastung tragen.

    Von wann ist denn ihr Darlehensvertrag? Evtl. fällt ja keine Vorfälligkeitsentschädigung an!

  9. Avatar von Stromer
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    Standard AW: Objektwechsel

    Hallo,
    gemeint war na klar die Restschuld zu hinterlegen Notaranderkonto b.z.w auf Konto der Ing Diba. Vertrag ist von 2010 und läuft bis 2020. Zins und tilgung dürften in diesem Jahr nicht anfallen da das geschuldete Geld ja hinterlegt ist so das nur die Miete zu zahlen wäre. Bei Neuerwerb soll der Darlehensvertrag dann wieder aufleben. Frage ist ob die ING da flexibel genug ist Objekttausch Zug um Zug wäre kein Problem aber wir brauchen einfach diese Zeitspanne vo einem Jahr und der Kaufinteressent will jetzt kaufen und nicht ersst 2017

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Objektwechsel

    Zins-, und Tilgungsrate sind sehr wohl fällig, der Vertrag läuft ja regulär weiter. Ein Darlehensvertrag können sie ja nicht "einfrieren/stillegen", mind. die Zinsen müssen sie erbringen, die Tilgung ganz sicher aber auch, selbst dann, wenn die Ing.DiBa das Geld in ihrem Besitz halten würde.

    Ob die Ing.DiBa das Geld entgegen nimmt und anlegt wage ich zu bezweifeln.

    Der Grund ist mir klar, macht dann so auch Sinn. Bietet ihnen Sicherheit, zu dem steht ihnen die Differenz zur Valuta spofort zur Verfügung. Später muss dann nur die Grundschuld rechtzeitig (Zeit gibt es genug) bestellt werden, dann gibt die Bank das Geld für die Belegung des Restkaufpreises (Differenz zahlen sie ja aus den Mitteln die sie noch liegen haben vom Verkauf) frei und überweist den Betrag.

    Objekttausch Zug um Zug kann ich jetzt nicht nachvollziehen was sie damit meinen, wenn sie kaufen gibt es ja nur noch ein Beleihungsobjket, das was sie kaufen.

    Warum will der Käufer denn jetzt schon belegen? Er kann doch jetzt kaufen und in einem Jahr belegen, dann wenn er rein geht.

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