Grundsätzlich ist die Aussage,dass einfacher Diebstahl von Handys über die Hausratversicherung abgedeckt wäre,gerade für einen Vermittler sehr gewagt.Die Hausratversicherung kennt den Einbruchsdiebstahl,darunter fällt aber eben nicht der einfache Diebstahl.Viele Versicherer ersetzen durch einfachen Diebstahl entwendete Gartenmöbel, Kinderwagen und Anderes.Handys fallen aber regelmäßig nicht unter diese Erweiterung.
Grundsätzlich ist die Aussage,dass einfacher Diebstahl von Handys über die Hausratversicherung abgedeckt wäre,gerade für einen Vermittler sehr gewagt.
Habe ich auch so nicht geschrieben, Matthew.
Falls sie eine Hausratversicherung haben, dogfight76, dann empfehle ich ihnen, mit dem Vermittler oder dem Versicherer Kontakt aufzunehmen, um ihre Frage zu klären.
Muss dazu etwas bestimmtes in der Hausratversicherung stehen, oder deckt sowas jede HR-Versicherung ab ?
Gruß
Dazu müsste in der Hausratpolice bzw. der Leistungsbeschreibung schon ein Passus wie z.B. "einfacher Diebstahl von versicherten Sachen ...." stehen.
Alternativ sind solche Schäden auch im Bereich einer Allgefahren/unbenannte Gefahren Deckung innerhalb der Hausratpolice enthalten.
Hierzu am Besten mal die eigene Police prüfen ob eventuell schon enthalten bzw. beim aktuellen Versicherer entsprechend erweiterbar.
Einige Hausratversicherer am Markt sind schon dazu übergegangen die max. Leistung aller Hausratversicherer am dt. Markt zu garantieren. Diese Leistungserweiterung alternativ auch überprüfen lassen, falls enthalten bzw. Einschluss dieser "maximal Leistungsgarantie" möglich, dann würde ich dein o.g. IP6s anhand der AXA Boxplus Extra bzw. AXA BoxFlex inkl. Unterwegsbaustein regulieren lassen. Dort ist einfacher Diebstahl von versicherten Sachen bis 1500 Euro mitversichert ;-)
Alternativ sind solche Schäden auch im Bereich einer Allgefahren/unbenannte Gefahren Deckung innerhalb der Hausratpolice enthalten.
Hierzu am Besten mal die eigene Police prüfen ob eventuell schon enthalten bzw. beim aktuellen Versicherer entsprechend erweiterbar.
Einige Hausratversicherer am Markt sind schon dazu übergegangen die max. Leistung aller Hausratversicherer am dt. Markt zu garantieren. Diese Leistungserweiterung alternativ auch überprüfen lassen, falls enthalten bzw. Einschluss dieser "maximal Leistungsgarantie" möglich, dann würde ich dein o.g. IP6s anhand der AXA Boxplus Extra bzw. AXA BoxFlex inkl. Unterwegsbaustein regulieren lassen. Dort ist einfacher Diebstahl von versicherten Sachen bis 1500 Euro mitversichert ;-)
Zum ersten Teil: Konzept&Marketing bspw. sieht das anders,auch trotz "Allgefahrendeckung".Ausschlüsse gelten natürlich dennoch,werden zwar wie der einfache Diebstahl teilweise wieder eingeklauselt,nicht aber der hier beschriebene Fall.
Zum zweiten Teil: Den Passus hätte ich gerne einmal gesehen.Im Bedingungswerk der AXA steht klipp und klar,dass "der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen jederzeit direkten Zugriff auf diese Sachen haben" muss.Und dann bedenken wir,dass der Nachweis für den Eintritt eines versicherten Schadens nach wie vor beim VN liegt...