Hallo,
von einer Bank liegt seit Jahren die Löschungsbewilligung (Urkunde) für ein Grundpfandrecht vor, das vom Eigentümer noch nicht gelöscht wurde. FRAGE:
Ist es aus aktueller Sicht ratsam, den Eintrag sofort löschen zu lassen?
Vorsorgliche Überlegung war vor längerer Zeit, die freie Grundschuld ggf. anderweitig zu nutzen, um Notar-/Gerichtskosten zu sparen (z. B. auch bei einem Objektverkauf).
Heute erscheint mir die sofortige Löschung ratsamer.
@Bankkaufmann: Sie reden am Kern der Sache vorbei. Es geht mir ausschließlich um die zuletzt gegenüber @noelmaxim präzisierten strikt formalrechtlichen Fragen.
Ob das nach Ihrer Meinung gängige Bankpraxis ist oder nicht, tut hierbei nichts zur Sache.
Wäre eine rechtsmißbräuchliche Bankhandhabung unter den von mir bezeichneten Voraussetzungen formalrechtlich grundsätzlich möglich - ja oder nein? Nur darum geht es.
Beim Löschen nein, Ding wäre dann durch! Bei Erhalt der Grundschuld kann die Bank Dinge machen die sie aber nicht macht, sie hat dazu werder rechtlich noch inhaltlich eine Handhabe!