Zwangszuteilung Bauspardarlehen mit Vorfinanzierung
Ich hatte einen Bausparvertrag kombiniert mit Vorfinazierungsdarlehen abgeschlossen. Der Bausparvertrag wurde zuteilungsreif, auf das Bausparddarlehen habe ich aber verzichtet und zum Zuteilungstag die Vorfinanzierung getilgt.Rechte aus dem Bausparvertrag waren nach AGB "zur" Darlehenssicherung abgetreten. Trotz werstellungsgleicher Tilgung hat die BANK/kasse das Darlehen zuteilen lassen und es wurde mit gleichem Tag getilgt. Dafür wurde eine Gebühr berechnet obwohl das Bauspardarlehen effektiv nicht einen Tag bestand. Dagegen klage ich jetzt weil ich die AGB die diesen Fall der derzeit vermutlich viele betrifft für ungültig halte, als Mensch und Verbraucher. Zur Darlehenssicherung war das Vorgehen m.E. nicht gerechtfertigt und dieser typische Fall ist in der Vorschrift nicht klar geregelt. Sobald ich ein Urteil hab melde ich mich wieder.
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Zum Ombudsmann Verfahren: nach mehr als 8 Wochen (nach Hiweus, bitte Geduld, derzeit überlastet) kam folgende Antwort. Da dieser Fall noch nicht höchstrichterlich entschieden sei, erklärt sich der Ombudsmann für nicht zuständig. Warum die Banken dann mit dem Verfahren ohne Hinweis auf diese Einschränkung werben, frag ich mich hinsichtlich wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten auch.
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Meines Wissens steht aber im Vertrag dass das Bausparguthaben zur Sicherung des Vorfinanzierungsdarlehens abgetreten ist. Ferner wird im Vertrag auf die Bauspardarlehensgebühr hingewiesen.
Erst ab Zuteilung ergibt sich ja das Bauspardarlehen und darauf hin die Bauspardarlehensgebühr auf die im Vertrag hingewiesen wird (nehme ich mal an).
Die Frage ist klar, warum fällt eine Bauspardarlehensgebühr an wenn das Bauspardarlehen nur 1 Tag bestand. Ich bin mir gar nicht sicher ob die AGB hierbei sondern eher der Vertrag an sich entscheidend ist. Denn im Vertrag steht es ja drin den Sie unterschrieben haben oder?
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Hallo tholex99,
senden die mir mal die Widerrufsbelehrung beider Verträge - Bausparvertrag und Vorfinanzierungsvertrag - zu. Das Thema erledigt sich doch ganz schnell und darüber hinaus können sie sich ggf. die Nutzung ihrer Zins-, und Tilgungsraten - die evtl. dann nicht rechtens war - mit höchstricherlicher Rechtssprechung mit 5 % über Basiszins vom ersten Tag an vergüten lassen.