Widerruf Darlehen - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld weiter möglich?
Hallo,
ich habe schon viel danach gesucht aber leider bisher nur einen diesbezüglichen Beschluss wegen Prozesskostenhilfe eines Gerichts gefunden.
Folgender Fall:
Darlehen (Schrottimmobilie) kann nicht mehr bedient werden. Kündigung durch die Bank, (unzulässige) Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung, Zwangsversteigerung. Es verbleibt eine erhebliche Restschuld. Bank vollstreckt einen Teilbetrag aus der Grundschuld bzw. Unterwerfungsklausel in das persönliche Vermögen des Darlehensnehmers.
Nun erfolgt der Widerruf des Darlehens durch den Darlehensnehmer.
Nachdem ich das Internet nächtelang durchforstet habe, meine ich jetzt folgendes verstanden zu haben.
Aufgrund eines (gültigen) Widerrufs wird der Darlehensvertrag unwirksam und damit auch der Rückzahlungsanspruch der Bank aus dem Vertrag.
Dieser wandelt sich zwar in einen gegenseitigen Rückgewähranspruch. Dieser müsste aber erst tituliert werden damit dieser vollstreckbar wird.
Voraussetzung dazu wäre das die die Bank den Widerruf anerkennt und die gegenseitigen Ansprüche neu berechnet um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Gegen die Vollstreckung aus der Grundschuld kann sich der Darlehensnehmer mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehren.
In dem nachfolgenden Beschluss über Prozesskostenhilfe geht das OLG Hamm davon aus, dass aufgrund des Widerrufs der Darlehensvertrag unwirksam wurde und damit auch die Möglichkeit aus der Grundschuld zu vollstrecken. Der Darlehensnehmer kann sogar die Herausgabe der Urkunde fordern.
AW: Widerruf Darlehen - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld weiter möglich?
Stimmt. Die SCHUFA kann eigentlich nur noch besser werden.
Aber Du bringst mich auf was. Eventuell wird die schnell wieder sauber.
Eventuell könnte man dagegen vorgehen, wenn die SCHUFA Daten eines unwirksamen Darlehensvertrages speichert.
Zumindest eine Auskunftssperre sollte man da recht schnell durchsetzen können.
Die Bank hat auf den Widerruf des DN natürlich das übliche geantwortet. Verjährt, entspricht Muster, kleine Änderungen sind unschädlich bla bla
AW: Widerruf Darlehen - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld weiter möglich?
Glaube ich nicht dass die Bank hier während einer laufenden Widerrufsprüfung die Schufa sauber setzt. Das geschieht bei einer Kündigung eigentlich automatisch dass es die Meldung an die Schufa gibt.
AW: Widerruf Darlehen - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld weiter möglich?
Grundsätzlich müsste die Bank nach erfolgreichem Widerruf die Folgen daraus bereinigen. Widerruf macht aber so oder so Sinn. Ich denke aber das die Titulierung nach Kündigung ein Hinderungsgrund sein wird, aber Glauben heisst nicht Wissen.
Wenn sie sich an mich wenden, können wir gerne eine Lösung andenken.
AW: Widerruf Darlehen - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld weiter möglich?
@ Bankkaufmann
Die Bank eher nicht aber die SCHUFA gibt bei ungeklärten Widersprüchen gegen Einträge relativ schnell einen Sperrvermerk für diese Auskunft ein,
wenn man es nachdrücklich fordert. Ein durch Widerspruch nichtiger Vertrag darf in meinen Augen dort nicht mehr auftauchen.
Da die SCHUFA nicht darüber streiten will, geht sie den einfachen Weg und sperrt die Auskunft. Der Eintrag ist dann aber noch nicht gelöscht.
AW: Widerruf Darlehen - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld weiter möglich?
Noch nicht gelöscht heisst aber auch nicht, dass sich der Scorewert der durch den Eintrag schlecht sein wird verbessert und eine Bank muss nicht lesen warum ein Wert schlecht ist, denen reicht für die Bewertung deiner Bonität aus dass er schlecht ist.