Nov 08
So ist es mit den Rankings Posted by RA Kai Behrens
Kürzlich lobhudelte der xxxx über manch Anwälte und überreichte dann auch gleichzeitig eine Bestenliste. Wie die zu Stande gekommen ist, ist mir nicht klar. Ich kenne keinen Anwaltskollegen, der zuvor hinsichtlich dieser Auswahl gefragt wurde.
Allerdings kenne ich Anwälte, die auf der Bestenliste stehen.
Zunächst dachte man ja: „Das ist ja ein toller uneigennütziger Service von xxxx.“
Denkste!
Die Gewinner bekamen dann prompt nach der Veröffentlichung folgendes Angebot von xxxxx:
„Exklusives Angebot – Siegel
Herzlichen Glückwunsch! Sie zählen zu Deutschlands Top-Privatanwälten und haben es auf die
xxxxx-SPEZIAL Anwaltsliste 2013 geschafft. Alle Privatanwälte, die den deutschlandweiten xxxxx-Vergleich erfolgreich bestanden haben, erhalten je nach Kategorie die Auszeichnung
TOP Rechtsanwalt „Fachbereich”.*
Unser Angebot für Sie: Nutzen Sie
das xxxxx-Sieger* für Ihre Kommunikation, z. B. für den Einsatz auf Werbemitteln oder Geschäftspapieren, und kommunizieren Sie so Ihren Erfolg deutlich nach außen. Sie heben sich damit klar vom Wettbewerb ab und schaffen Vertrauen und Sicherheit.”
Das xxxxx-Siegel kostet jährlich
nur 7.500 Euro (zzgl. MwSt.).
Ob sich die Wahrscheinlichkeit nach Zahlung der 7500 € zuzüglich Mehrwertsteuer erhöht, beim nächsten Mal wieder gewählt zu werden, verriet der xxxxx in seinem Angebot nicht. Es darf jedoch darüber spekuliert werden.