Versicherungswechsel

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  1. Avatar von Vadim89
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    Standard Versicherungswechsel

    Hallo Leute,

    mir ist leider ein sehr dummer Fehler beim Versicherungswechsel unterlaufen. Ich habe meine alte Versicherung gekündigt und eine neue abgeschlossen die aber über meinen Vater läuft.

    Ich bin Halter des Fahrzeugs im Vertrag und mein Vater ist Hauptversicherungsnehmer + Kind mitversichert.

    Nun war ich leider sehr unaufmerksam und mir ist nicht aufgefallen, dass meine bisherige Versicherung noch ein Jahr weiterläuft und sie erst zum 1.11.16 gekündigt worden ist. Ich bin dem Irrglauben unterlaufen, dass ich meine Versicherung noch bis zum 30.11 kündigen könnte und war mir nicht bewusst, dass der Zeitpunkt der Hauptfälligkeit gilt. Der Fehler ist leider extrem dumm und daher kann ich verstehen wenn hier einige nur schreiben werden um das zu unterstreichen.

    Wie dem auch sei, ich wollte nun mein Auto abmelden um so aus dem alten Versicherungsvertrag herauszukommen und den Wagen danach (am gleichen Tag) auf meinen Vater (mit gleichem Kennzeichen) anmelden.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    1. Darf ich das überhaupt und ist es legal?
    2. Muss mein Vater seine neue Versicherung informieren, dass das Fahrzeug nun auf Ihn und nicht auf das "Kind" gemeldet ist?

    Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar. Ich bin leider ein Leihe was diese Thematiken angeht und daher ist mir so ein doofer Fehler unterlaufen.

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Vadim

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Du kannst das Auto abmelden, dein Vater kann es dann auf seinen Namen zulassen und versichern, allerdings sammelst Du dann keine SF-Rabatte mehr. Ob die Kennzeichen übernommen werden können weiß ich nicht.

    Bin mir nicht sicher ob die Kosten für Abmeldung, Anmeldung und ggf. neue Kennzeichen die Versicherungsprämie aufwiegen...

  3. Avatar von Vadim89
    Vadim89 ist offline
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    @Daukind, danke für die Antwort. Die Versicherung über mich war bei ca 1000€ im Jahr. Über meinen Vater sind es nur noch 430€. Du hast recht, die SF Klassen werden bei mir unverändert bleiben, jedoch könnte ich die von meinem Vater übernehmen in vielen Jahren.

    Kannst du mir vielleicht sagen woher du weißt, dass meine vorgeschlagene Lösung realisierbar ist? Ich möchte nur vermeiden, weitere Fehler zu begehen.

    Herzlichen Dank für die Hilfe!

  4. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Der eigentlich gekündigte Vertrag läuft bis 1.1.2016. Bei diesem Vertrag ist Dein Vater Versicherungsnehmer und Du Halter? Oder bist Du in dem alten Vertrag Versicherungsnehmer und Halter, und in dem neuen Dein Vater Versicherungsnehmer und Halter?

    Denn, wenn Dein Vater weiterhin Versicherungsnehmer ist, nützt die Ummeldung überhaupt nichts. Du musst einmal für beide Verträge erklären, wer wann Versicherungsnehmer und wer wann Halter war, bzw. wer was werden soll.

  5. Avatar von Vadim89
    Vadim89 ist offline
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    @Katalog49,

    Der Vertrag (1) welcher auf mich läuft (Versicherung A) läuft am 1.11.2016 aus.
    Ich habe einen neuen Vertrag (2) abgeschlossen (Versicherung B).

    Vertrag 2: Mein Vater ist Versicherungsnehmer und ich bin mitversichert als Kind des Versicherungsnehmers. Der Wagen ist allerdings auf mich gemeldet und nicht auf mein Vater.
    Ich möchte nun, den Wagen abmelden und auf meinen Vater anmelden, damit ich Vertrag (1) kündigen kann und nicht mehr bei Versicherung A versichert bin.

    Vertrag 2 soll wie gehabt weiterlaufen, nur soll der Wagen angemeldet werden auf den Versicherungsnehmer.

    Ich hoffe, dass ich das ganze entwirren konnte.

    Danke!

  6. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Ja, das müsste klappen. Wichtig ist, dass im Verhältnis zu Versicherer A das versicherte Risiko wegfällt. Wenn Du also weiterhin Halter bist, berechtigt das nicht zur Kündigung. Wenn nun eine Zulassung auf Deinen Vater erfolgt, frage ich mich, was mit dem SFR passiert. Der gehört ja Dir.

  7. Avatar von Vadim89
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    @Katalog

    Zunächst vielen Dank für die Antwort. Mein Vater ist der Versicherungsnehmer für das Auto meiner Mutter, während Sie die Halterin ist. Mein jetziger Wagen wird als Zweitwagen versichert bzw. wurde da die Versicherung seit 02.01.16 aktiv ist. Die SFKs von meinem Vater wurden übernommen von einer alten Versicherung die 2009 ausgelaufen ist. Denn das war das letzte Mal das mein Vater einen Zweitwagen versichert hatte. Mein Vater hatte 7-8 Jahre 2 Autos auf seinen Namen laufen und das bei einer anderen Versicherung als die, auf die der Wagen meiner Mutter versichert ist. Die damaligen SFKs wurden bereits übernommen (zur Info: SFKs verfallen nach 7 Jahren normalerweise).

    Das Einzige was ich jetzt ändern will ist Folgendes. Ich möchte, dasy mein Vater bei der neuen Versicherung angibt, dass nun er und nicht ich Halter des Fahrzeugs ist. Da er aber Hauptversicherungsnehmer ist, weiß ich gar nicht ob das effektiv viel ändert.

    LG

  8. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Ist das nicht Versicherungsbetrug, wenn man ein Auto doppelt versichert?
    (Schaden -> doppelt kassieren?)

  9. Avatar von Vadim89
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    @Xlarge

    Ich möchte nicht für einen Schaden "doppelt kassieren", ich wüsste auch nicht wie das möglich wäre. Ich möchte lediglich meine Versicherung wechseln, um höhere Beiträge zu vermeiden. Momentan habe ich aber das Problem, dass ich aufgrund meiner Dummheit zweifach Zahle. Es wird eher bei mir "doppelt abkassiert".

    Es geht hier lediglich darum, dass ich nicht mehr Halter des Fahrzeugs sein möchte um so aus meiner bisherigen Versicherung frühzeitig auszutreten. Der Wagen wird danach auf meinen Vater angemeldet, auf den ja bereits die neue Versicherung für das gleiche Fahrzeug läuft.

  10. Avatar von patrice999
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Zitat Zitat von Vadim89
    @Katalog

    Zunächst vielen Dank für die Antwort. Mein Vater ist der Versicherungsnehmer für das Auto meiner Mutter, während Sie die Halterin ist. Mein jetziger Wagen wird als Zweitwagen versichert bzw. wurde da die Versicherung seit 02.01.16 aktiv ist. Die SFKs von meinem Vater wurden übernommen von einer alten Versicherung die 2009 ausgelaufen ist. Denn das war das letzte Mal das mein Vater einen Zweitwagen versichert hatte. Mein Vater hatte 7-8 Jahre 2 Autos auf seinen Namen laufen und das bei einer anderen Versicherung als die, auf die der Wagen meiner Mutter versichert ist. Die damaligen SFKs wurden bereits übernommen (zur Info: SFKs verfallen nach 7 Jahren normalerweise).

    Das Einzige was ich jetzt ändern will ist Folgendes. Ich möchte, dasy mein Vater bei der neuen Versicherung angibt, dass nun er und nicht ich Halter des Fahrzeugs ist. Da er aber Hauptversicherungsnehmer ist, weiß ich gar nicht ob das effektiv viel ändert.

    LG
    Durch die Ummeldung mit einer eVB des aktueller ERST-KFZ Versicherers deines Vaters wird dieser ja auch der Halter des KFZ.
    Bei der Antragstellung sind dann VN + Halter = gleiche Person, jedoch muss der Fahrerkreis noch auf Dich mit erweitert werden!
    Beitragsmäßig ist es bei vielen Gesellschaften schon von Vorteil wenn VN + Halter = gleiche Person (Ehe- und Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft mal ausser Acht gelassen).

    Bei deiner aktuellen Versicherung sollte üblicherweise auch ein Zuschlag (da nicht Ehe- und Lebenspartner) für den abweichenden Fahrzeughalter mit berechnet werden.

    Wichtig ist auch, dass dein "voreilig" abgeschlossener Antrag zum Versicherungswechsel widerrufst da jetzt ja noch dein aktueller Versicherer das Vertragsrecht hat. Diesen musst du auch solange bezahlen bis die Ummeldung erfolgt ist und du dann je nach Abrechnung (bei deiner hinterlegten Zahlungsweise) die Differenz wieder erstattet bekommst. Auch musst du deinen aktuellen Versicherer um eine erneute Übermittlung einer eVB bitten, da wohl aktuell die eVB des anderen Versicherer dort vorliegt!

    Bedenke aber auch, dass du durch die Ummeldung einen Halter mehr auf dem Fahrzeug hast, was bei einem späteren Verkauf deines KFZ negativ angesehen wird!

  11. Avatar von Vadim89
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    @ Patrice999

    Vielen Dank für diese sehr ausführliche und auch hilfreiche Antwort.

    1. Das Auto ist nicht viel Wert (max 2T €), an einem späteren Verkauf bin ich nicht interessiert, ich werde es eher an Freunde/Familie verschenken da mein Herz dran hängt . Du hast aber natürlich recht und dieser Tipp ist sehr gut!
    2. Der Fahrer Kreis ist bereits im neuen Vertrag, der seit 02.01.2016 bereits parallel läuft, auf mich erweitert. Momentan ist die Lage VN + Halter= Vater + Kind und nun wird es ändern wir es vertraglich gesehen Rückwirkend zu "VN+Halter=gleiche Person". Momentan habe ich zwei aktuelle Versicherungen. Versicherung A = Nur ich versichert, Versicherung B= Mein Vater (Versicherungsnehmer)+Kind (Halter).
    3. Den bisherigen Vertrag der das "Vertragsrecht" hat, habe ich bereits im November bezahlt. Ich möchte nun mein Wagen abmelden damit ich den Vertrag mit Versicherung A (=nur ich versichert) terminiert wird. Vertrag B sollte ja ungehindert weiterlaufen, weil mein Vater Versicherungsnehmer ist, aber der Wagen sowieso nicht auf ihn angemeldet ist. Diesen Donnerstag möchte ich nun mich abmelden und meinen Vater anmelden.
    4. Die eVB des aktuellen Versicherers ist glaube ich nicht notwendig, da mein Vater mein altes Fahrzeug als "Zweitwagen" versichert hat. Damit gilt die eVB von der Versicherung bei dem mein Vater das letzte mal einen Zweitwagen versichert hatte und diese stamm von 2009.


    Frage:

    Brauche ich einen ADAC Standard-Kaufvertrag um den Wagen auf meinen Vater anzumelden, oder gibt es auch ein Formular zum einfach "Ummelden/Übertragen"?

    Herzlichen Dank und beste Grüße,
    Vadim

  12. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Zitat Zitat von patrice999
    Durch die Ummeldung mit einer eVB des aktueller ERST-KFZ Versicherers deines Vaters wird dieser ja auch der Halter des KFZ.

    Wichtig ist auch, dass dein "voreilig" abgeschlossener Antrag zum Versicherungswechsel widerrufst da jetzt ja noch dein aktueller Versicherer das Vertragsrecht hat. Diesen musst du auch solange bezahlen bis die Ummeldung erfolgt ist und du dann je nach Abrechnung (bei deiner hinterlegten Zahlungsweise) die Differenz wieder erstattet bekommst. Auch musst du deinen aktuellen Versicherer um eine erneute Übermittlung einer eVB bitten, da wohl aktuell die eVB des anderen Versicherer dort vorliegt!
    Den Vertrag kann er nicht widerrufen. Es gibt kein Widerrufsrecht in der KH-Versicherung, wenn die EVB einmal bei der Zulassungsstelle vorliegt. Der erste Versicherer macht die älteren Vertragsrechte geltend (wenn er denn will), der zweite Versicherer hebt seinen Vertrag auf und überweist den gezahlten Beitrag an den ersten Versicherer. Dieser verrechnet, entweder mit Guthaben oder mit zusätzlichen Beitrag.

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Zitat Zitat von Vadim89
    @ Patrice999

    Vielen Dank für diese sehr ausführliche und auch hilfreiche Antwort.
    Dann mach es doch so, wie er Dir geraten hat.
    Zitat Zitat von Vadim89
    4. Die eVB des aktuellen Versicherers ist glaube ich nicht notwendig, da mein Vater mein altes Fahrzeug als "Zweitwagen" versichert hat. Damit gilt die eVB von der Versicherung bei dem mein Vater das letzte mal einen Zweitwagen versichert hatte und diese stamm von 2009.


    Frage:

    Brauche ich einen ADAC Standard-Kaufvertrag um den Wagen auf meinen Vater anzumelden, oder gibt es auch ein Formular zum einfach "Ummelden/Übertragen"?
    Der bereits abgeschlossene Vertrag Deines Vaters kam nicht zu Stande, weil Dein Altvertrag nicht beendet wurde. Deshalb braucht Dein Vater eine neue eVB zum Umschreiben des Fahrzeugs. Seinen alten SFR bekommt trotzdem, in der Regel verfällt der Rabatt nicht mehr nach 7 Jahren.

  14. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Seinen alten SFR bekommt trotzdem, in der Regel verfällt der Rabatt nicht mehr nach 7 Jahren.
    Das ist noch immer die Ausnahme. " Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht." ist immer noch die häufigste Regelung in den AKB.

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    Zitat Zitat von katalog49
    Das ist noch immer die Ausnahme. " Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht." ist immer noch die häufigste Regelung in den AKB.
    Der VN muss das vorher abklären. Dazu ist es notwendig, dass er seine Möglichkeiten kennt.

  16. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Versicherungswechsel

    Ich bin Halter des Fahrzeugs im Vertrag und mein Vater ist Hauptversicherungsnehmer + Kind mitversichert.
    Aus dem Satz hätte ich jetzt schließen wollen, dass er noch versichert ist und die 7-Jahresfrist überhaupt keine Rolle spielt.

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