alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Hallo,
es flattern immer wieder Schreiben von Banken ins Haus, in denen Änderungen der AGBs angekündigt werden. Darin wird man auch immer auf ein besonderes Kündigungsrecht hingewiesen.
Wenn man den Problemen mit dem üblichen Widerrufsjoker aus dem Weg gehen möchte, wäre es IMO eine Alternative, den Kreditvertrag über diesen Weg zu kündigen.
Hat das schon mal jemand gemacht, oder funktioniert das vielleicht gar nicht so einfach, wie ich es mir gerade vorstelle?
AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Zitat von noelmaxim
@fomega
Warum widerrufst du den AGB's?
@Seegurke
Was willst oder wolltest du mit einer Kündigung des Darlehens bezwecken?
Sorry, dass ich erst jetzt antworte. Ich habe eine Woche mit Fieber flach gelegen und damit den Faden verloren.
Wir wollen den bestehenden Darlehensvertrag kündigen, um von den in der Zwischenzeit deutlich gesunkenen Zinsen zu profitieren. Bei gleicher monatlicher Rate wäre das Darlehen einige Jahre früher getilgt.
@fomega
Hat die Bank zwischenzeitlich auf deinen Widerspruch reagiert?
Den Weg, einfach die Raten nicht mehr zu zahlen und auf die Kündigung der Bank zu warten, halte ich wie noelmaxim für keine gute Idee. Im Gegensatz zum Widerrufsjoker oder dem Widerspruch der AGBs wirst du damit vertragsbrüchig. Das hätte wahrscheinlich ein extrem schlechtes Schufarating zur Folge und du könntest die nächsten Jahre nicht mal mehr einen Telefonvertrag abschließen.
AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Wenn du nicht mehr zahlst, wird die Bank dir den Kredit kündigen und einen Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beläuft sich wohl auf 2,5 Prozent über dem Basiszins. Da musst du dir überlegen ob es das wirklich wert ist bzw. ob du nicht doch lieber deinen Kredit behältst wie er ist.
Hier kannst du das mit dem Schadensersatz nachlesen: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/vorfaelligkeitsentschaedigung.
AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Erstaunlich, er geht hier um "zigtausende" von Euro, die man sparen KÖNNTE, wenn man aussteigen KÖNNTE ... aber 300 Euro und eine Stunde bei einem Fachanwalt investieren geht nicht, da bedient man sich lieber irgendwelchen Aussagen (natürlich ausschließlich von zugelassenen Rechtsanwälten, die auch eine Rechtsberatung durchführen dürfen, z. B. bei Gutefrage) oder lesen Antworten auf nicht wirklich zutreffende Fragestellungen und biegen die dann so lange, bis die auf den eigenen Fall passen könnten.
Meine Einschätzung, die nur meine MEINUNG ist, deswegen erst recht keine Rechtsberatung ist, die Banken werden Euch ungerne aus den Darlehnsverträgen herauslassen und den entstandenen Schaden in Form der VFE berechnen.
Die Änderung der AGB ist was völlig anderes als eine fehlerhafte WRB.
AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Wie viel Geld man sparen könnte, muss nicht mit der Menge Geld korrelieren, welche man für eine Kurzinfo von einem Anwalt investieren kann.
Meine Erfahrung ist, dass es nicht leicht ist, einen guten Anwalt zu finden. Ich war leider schon ein paar Mal gezwungen, mir einen Anwalt zu suchen und habe haarsträubende Typen kennengelernt.
Selbst wenn man einen passablen oder guten Anwalt hat, ist es von Vorteil, wenn man sich vorab informiert hat und wenn man zuarbeiten und Ideen einwerfen kann. Wenn man juristisch nicht geschult ist, bieten Foren eine sehr gute Möglichkeit, um die eigenen Chancen zu verbessern.
Dass die Änderung der AGB eine andere Sache als eine fehlerhafte WRB ist, ist hier wahrscheinlich jedem klar. Die Frage war, ob man damit das gleiche Ziel vielleicht erreichen kann. Das halte ich im Moment eher für unwahrscheinlich.
AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Die Bank hat mir mittgeteilt, dass sie meinen AGB Widerspruch nicht akzeptiert, da die neuen Regelungen für alle Kunden gleich gelten und sie Ausnahmen nicht zulassen würden.
Die Bank hat mir nunmehr eine Frist für meine Zustimmung der AGB Änderung gesetzt.
Diese werde ich auslaufen lassen und weiter berichten.
AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB
Da du der AGB-Änderung widersprochen hast, wird die Änderung nach meinem Verständnis nicht wirksam, denn die können dich nicht einseitig zu einer nachträglichen Vertragsänderung zwingen. Da du die Frist, die dir die Bank gesetzt hat, verstrichen ist, liegt es nun an der Bank, weitere Schritte zu unternehmen, wenn sie für dich keine Ausnahmen zulassen wollen.
Ich vermute, dass die Banken etwas anderes zu tun haben, als sich um solche Sachen zu kümmern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die AGB-Änderungen Auswirkungen haben, ist sehr gering. Daher nehme ich an, dass sie es auf sich beruhen lassen.