alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

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  1. Avatar von Seegurke
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    Standard alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Hallo,

    es flattern immer wieder Schreiben von Banken ins Haus, in denen Änderungen der AGBs angekündigt werden. Darin wird man auch immer auf ein besonderes Kündigungsrecht hingewiesen.

    Wenn man den Problemen mit dem üblichen Widerrufsjoker aus dem Weg gehen möchte, wäre es IMO eine Alternative, den Kreditvertrag über diesen Weg zu kündigen.

    Hat das schon mal jemand gemacht, oder funktioniert das vielleicht gar nicht so einfach, wie ich es mir gerade vorstelle?

  2. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Dieses Thema birgt eine hohe Brisanz.


    Ich denke, die Bank könnte nach dem Widerspruch zur geplanten AGB-Änderung das Darlehenskonto kündigen und eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

    Nur, wäre dieses Verlangen rechtlich zu beanstanden?

  3. Avatar von Seegurke
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Ich habe nach längerer Internetrecherche inzwischen mehrere Aussagen von Anwälten gefunden, gemäß derer es nicht so funktioniert, wie ich es mir anfangs vorgestellt hatte. Das Kündigungsrecht bezieht sich demnach idR. nur auf den "Zahlungsdiensterahmenvertrag". Dieser schließt das Darlehen nicht mit ein. Die AGB die dem Darlehen zugrunde liegen, dürften daher nicht von Änderungen betroffen sein.

  4. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Steht da nicht: "Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung zur Änderung der AGB-Sparkassen für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt,..."?

  5. Avatar von Jehan
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Hmm, vielleicht bis du da ber wirklich etwas auf der Spur. Vielleicht sollte man bei der Bank mal "auf dumm" nachfragen, wie das jetzt mit den AGB für das Darlehen aussieht... ich bin gespannt und recherchiere auch mal ein bisschen.

    Jehan

  6. Avatar von Seegurke
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Ja, das steht beim Schreiben der SPK bei uns auch drin. Allerdings steht, dort auch, dass man den Zahlungsdiensterahmenvertrag kündigen kann, und nicht, dass man auch ein Darlehen kündigen kann.
    Das widerspricht sich meiner Meinung nach, denn wenn man die AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung ändert, dann auch für das Darlehen. Und wenn man das macht, dann müsste dem Kunden auch eine Kündigungsrecht zustehen.

    Unser Darlehen haben wir allerdings nicht bei der SPK, sondern bei der PSD-Bank.

    Bei der PSD-Bank fehlt diese Passage. Allerdings betrifft eine Änderung "Verbraucherdarlehensverträge" und somit auch unseren Immobiliendarlehen. Wenn unser Vertrag von den AGB-Änderungen betroffen ist, müsste uns auch ein Kündigungsrecht zustehen, meine ich.


    Ich habe dazu allerdings das gefunden:

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Vorzeitige-Kuendigung-eines-Baudarlehens-wegen-AGB-Aenderung---f278371.html

    und das hier:

    https://www.gutefrage.net/frage/frist...derung#answers

    darin enthalten:

    Kommentar von hphin , 20.05.2015

    Verfolgt noch jemand diesen Thread???
    Also, der Anwalt sagt, die Commerzbank hat Recht - keine Aussicht auf Erfolg.
    " Bei den Zahlungsdiensten geht es um das Ausführen von Zahlungsvorgängen zwischen einem Zahler und einem Zahlungsempfänger, insbesondere Überweisungen, Lastschriften, Gutschriften, Kartenzahlungen, Auszahlungen an Geldautomaten, sowie die gesamte Kontoführung eines Girokontos oder eines sonstigen Kontos, das der Ausführung von Zahlungsvorgängen dient (vg. Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 675 f Rdnr. 7, 22-60).
    Hingegen zählt ein Immobilienkredit nicht zu diesen Zahlungsdiensten. Das Auszahlen einer Darlehenssumme an Sie und das Zurückzahlen von Tilgungsraten nebst Zinsen an die Bank ist von der Definition der Zahlungsdienste nicht umfasst. Vielmehr handelt es sich bei dem Kreditvertrag um ein gesondertes Vertragsverhältnis nach § 488 BGB zwischen Ihnen und der Commerzbank. Hierfür gelten besondere Bestimmungen, etwa in § 503 BGB und § 490 BGB. Deshalb können Sie Ihr Darlehen hier nicht fristlos kündigen. Ihre Kündigungserklärung vom 26.01.2015 beendet nur den Zahlungsdiensterahmenvertrag, falls Sie einen solchen überhaupt abgeschlossen haben, z.B. bei Eröffnung eines Girokontos.
    Im Ergebnis bestätige ich die Einschätzung, die Ihnen von der Commerzbank mitgeteilt worden ist. Für ein gerichtliches Vorgehen zur Durchsetzung der Kündigung des Immobilienkredits sehe ich auf der Grundlage des hier mitgeteilten Sachverhalts keine Aussicht auf Erfolg.
    "
    Schade, wäre zu schön gewesen die Zinsen für die nächsten 5 Jahre zu sparen ;-(


    In beiden Fällen stellen die Anwälte darauf ab, dass ein Darlehen nicht zu den Zahlungsdiensterahmenverträgen gehört.
    Die Frage, ob ein Kündigungsrecht für ein Darlehen besteht, wenn die AGB dazu geändert werden, wird nicht erörtert.

  7. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Also, einfach der Änderung der AGB`s widersprechen und abwarten wie die Bank dann reagiert.

    Ich denke, wenns schlecht läuft kann man den Widerspruch zurücknehmen.

  8. Avatar von Seegurke
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Wenn man Widerspruch einlegt, wird die Bank von sich aus vermutlich nur den Zahlungsdiensterahmenvertrag kündigen, aber nicht den Darlehensvertrag.

    So einfach erreicht man das Ziel mMn. nicht.

  9. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Habe nur das Darlehen bei der Bank und jetzt mal der AGB Änderung widersprochen.

  10. Avatar von Seegurke
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Wir haben auch nur ein Darlehen bei der betreffenden Bank, aber die richten einem vermutlich auch ein Verrechnungskonto und anderen Kram ein.
    Egal, ich bin gespannt, wie die bei dir reagieren.

  11. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Wenn die Bank durch den AGB Widerspruch nicht mehr die monatliche Darlehensrate über ein Verrechnungskonto einziehen kann/will, dann bekommen die einfach jeden Monat einen Scheck.

    Alternativ bring ich denen das Geld in bar vorbei. (Noch gibt es ja Bargeld).

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    @fomega

    Warum widerrufst du den AGB's?

    @Seegurke

    Was willst oder wolltest du mit einer Kündigung des Darlehens bezwecken?

  13. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    @noelmaxim

    Ich widerrufe die AGB`s nicht, ich widerspreche einer bevorstehenden Änderung, weil ich damit nicht einverstanden bin.

    Mal sehen was passiert.

    Wenn der Bank meine Zustimmung zur Änderung so wichtig ist, können sie mir gerne ein Angebot für meine Zustimmung unterbreiten.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Womit bist du denn konkret nicht einverstanden?

  15. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Bank als AGB-Verwender, ihre Interessen einseitig auf Kosten der Kunden verfolgt, indem sie deren wirtschaftliche oder intellektuelle Unterlegenheit ausnutzt.


    Die Banken verwendeten seinerzeit auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, lassen sich aber nur vor Gericht von dieser Fehlerhaftigkeit überzeugen. (Wird Zeit, dass ich meine Belehrung auch mal prüfe).


    Auch deshalb bin ich als Kunde mit der Geltung der geänderten AGB`s grundlegend nicht einverstanden.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Ok, aber dann würde ich vorrangig aber die WRB prüfen lassen, denn die nimmt mittelbar Einfluss auf ihre Geschäftsverbindung, sollten sie bei der Bank lediglich dass Darlehen gezeichnet haben.

    Sie müssten andernfalls schon u.a. mit den Leistungen aus dem Zahlungsverkehr, z. B. wenn sie dort ein Girokonto unterhalten, unzufrieden sein, aber dann können sie sich auch eine andere Bank aussuchen und das Konto kündigen. Nur werden die ihre AGB's auch anpassen.

    Naja und wenn sie schreiben könnten dann wissen sie ja eigentlich gar nicht warum sie widersprechen.

    Diese Energien würde ich aber lieber in die Prüfung der WRB einsetzen.

  17. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Könnte das nicht auch eine Alternative sein, um aus einem unliebsames Darlehen auszusteigen?

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/kei...gs_077598.html

    Also einfach nicht mehr zahlen.

    Nicht billig, aber immerhin.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Mit so einem Ding bekommst du gar keine Anschlussfinanzierung mehr.

  19. Avatar von fomega
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    ... um aus einem unliebsames Darlehen auszusteigen?

    Aussteigen, sich nicht wieder in die Hände der "Halsabschneider" begeben. Manch einer hat ja plötzlich Geld, Lotto, Erbschaft etc....

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: alternativer Widerrufsjoker bei Änderungen der AGB

    Da gibt es andere Mittel und Wege, als sich damit alles zu verbauen und als man das Darlehen mal zugesagt bekommen hat war man doch sehr erleichtert und zufrieden.

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