Hallo zusammen.
kurze Info:
finanzierung einer wohnung 293000€
mit Freundin und Sohn 1,5 Jahre alt.
Freundin ist noch bis September in Elternzeit.
wir würden folgende Förderung theoretisch erhalten laut Wohnraumförderstelle:
Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen Z15: 50700€
Direktzuschuss: 17100€
Ergänzungsdarlehen 223400€
die rechnung selbst ist ist mir nicht ganz klar gewesen, ergibt sich aber irgendwie aus der Eigenleistung.
Geplant war eigentlich, die Zusatzkosten (Makler usw...) über die Eigenleistung abzudecken und die Immobilie selbst zu 100% zu finanzieren. Dies waren ca 9%. Die fehlenden 6% zu den min. 15% wurden daher in einen Direktzuschuss umgewandelt.
Die gute Frau hat daraus diese maximal möglichen Zahlen errechnet.
nun meine Fragen, bevor ich das ganze an die L-Bank weiter gebe:
1. würde die L-Bank auch im 2. Rang mit Finanzieren, wenn ich das Ergänzungsdarlehen bei einer anderen Bank nehme, welche auf jeden Fall dann im 1. Rang stehen will?
2. dieser Direkt Zuschuss; wie habe ich den zu verstehen und muss ich den zurück zahlen oder ist das einfach ein staatlicher Zuschuss zur finanzierung?
3. und die wichtigste Frage: wir sind knapp unter der max Einkommensgrenze durch mein alleiniges Einkommen. Daher haben wir folgende Bestätigung mit abgegeben:
"Die Elternzeit, die ich annlässlich der Geburt unseres Sohnes xxx in Anspruch genommen habe, endet zunächst am xx.09.2016.
Ich trage mich mit dem Gedanken, die Elternzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern oder ev auch eine Fortbildungsmaßnahme anzutreten, um eine höhere Qualifikation in meinem zuletzt ausgeübten Beruf zu erreichen.
Ich versichere, dass ich aktuell nicht die Absicht habe, nach dem xx.09.2016 eine entgeltliche Erwärbstätigkeit aufzunehmen.
gez. xxxxxxx "
Angenommen, wir erhalten die Förderung in diesem maße und ich bekomme im Laufe der kommenden 12 Monate eine Gehaltserhöhung oder meine Freundin beschließt nun doch wieder zu arbeiten, weil der kommende Kita Platz ja auch Geld kostet...
muss dann die Förderung zurück gezahlt werden, bzw muss ich nach 12 Monaten erneut einen Nachweis bringen, das ich die Grenze nicht überschritten habe?
wir wollen uns, nur wegen der Förderung nicht auf Teufel komm raus wegen unseren Berufsplänen fest binden müssen.
hat hierzu schon einer mal Erfahrung mit der L-Bank gemacht? So direkt nachfragen wollte ich deshalb nicht, da dies ev dann gleich als Vorsatz gewertet werden könnte.
sind nun sehr unsicher diesbezüglich, wollen aber auch die Förderung erhalten, wenn möglich.