ich habe vor 3 Jahren eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.
Die gründe dafür, es klang sinnvoll für mich, der Berater hat gute Arbeit gemacht.
Seit einiger Zeit machen mich aber verschiedene Themen etwas unsicher.
Ich habe folgende Aussagen bekommen:
Da ich durch die Entgeldumwandlung jetzt weniger Brutto versteuere, vermindern sich die Einzahlung in die Rentenversicherung.
Mir wurde gesagt, dass das angesparte Kapital, diese Lücke oft nicht schließt und ich somit ein Minusgeschäft machen würde, da ich ja zudem das ganze noch versteuern muss.
Habe ich eine Möglichkeit das zu berechnen, ob dies bei mir wirklich der Fall ist?
Habe ich mich davon bleden lassen, dass ich 100€ einzahle, die mich effektiv netto nur 50€ kosten?
Die 50€ die ich aktuell dadurch Netto weniger habe, bringen mich jetzt nicht um. Aber ich stehe vor der Entscheidung, den Sparbetrag zu erhöhen.
Wenn ich dadurch ein Minusgeschäft mache, kann ich den Betrag ja bald besser ruhen lassen und alles Verfügbare in die Tilgung stecken.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Tja, das ganze hängt von den Gesetzen ab, die zu deinem Rentenbeginn gelten.
Wenn diese "refugeeswelcome" Regierung beschließt, die Rente noch weiter zu senken, ist dem eben so. Schließlich besteht 1/3 der ausgezahlten Rente aus Steuermitteln und nicht aus geleisteten Beiträgen für Arbeitseinkommen!!!
Wenn der Anlageerfolg Deines Anbieters bei 1% minus Kosten (von 3%) liegt, kann es auch schlecht ausgehen...
Würde mein Geld in erster Linie in die Tilgung stecken, denn da hast Du eine gesicherte Rendite in Höhe des Darlehenszinssatzes.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Die größte Frage die ich mir aktuell stelle lautet: Was mache ich mit der BAV?
Ich habe sorge hier ein Minusgeschäft zu machen. Ich glaube nicht, dass der Versicherungsvertreter mir das ehrlich vorrechnet.
Mein Arbeitgeber zahlt nichts dazu, und laut allen Berichten die ich gefunden habe, macht das dann keinen sinn.
Kündigen kann man solche Verträge wohl nicht, daher macht es vielleicht mehr sinn, den Vertrag Beitragsfrei zu machen und das angesammelte Geld dann mit 62 auszahlen zu lassen.!?
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Das wirst du erst wenn du mal in Rente gehst wissen. Bis dahin könnte auch alles irgendwie über den Haufen geworfen werden. Gesetze sind ja mittlerweile recht schnell geändert... Auch wenn man privat in der dritten Schicht vorsorgt. Auch hier könnte der Staat dafür sorgen dass das ein Minus Geschäft wird.
Somit bleibt es einem selber überlassen wo er sich wohl fühlt.
Natürlich ist es schade wenn der Arbeitgeber nichts hinzuzahlt. Da muss dann aus heutiger Sicht der Vertrag selber ein sehr guter sein.
Am besten wäre es natürlich mehrere Angebote erst einmal einzuholen, nachrechnen zu lassen und dann zu entscheiden. Ich würde mich aber sicher nicht nur für eine Sache bei der AV entscheiden...
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von roadrun87
Kündigen kann man solche Verträge wohl nicht, daher macht es vielleicht mehr sinn, den Vertrag Beitragsfrei zu machen und das angesammelte Geld dann mit 62 auszahlen zu lassen.!?
Einen Riestervertag kann man angeblich auch nicht kündigen, er ist sogar Hartz4-sicher. Dennoch hat mein Sohn einen solchen Vertrag mit gutem Gewinn gekündigt. Obwohl er die Steuerersparnisse und Zulagen zurückzahlen musste, blieb der verbleibende Gewinn von 88 % mangels weiterer Einkünfte steuerfrei.
Warum soll man eine durch reine Entgeltumwandlung finanzierte Direktversicherung nicht kündigen können? Sicherlich muss man dann die ersparten Steuern nachzahlen, dafür zahlt man im Alter auf die Rente keine Steuern (indiviueller Steuersatz) und keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 17 %).
Zumindest sollte man das Ding stilllegen. Nicht nur, dass der ArbG nichts dazuzahlt, er spart sich auch noch Rentenversicherungsbeiträge.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von Hanomag
Einen Riestervertag kann man angeblich auch nicht kündigen,
Warum soll man eine durch reine Entgeltumwandlung finanzierte Direktversicherung nicht kündigen können? Sicherlich muss man dann die ersparten Steuern nachzahlen, dafür zahlt man im Alter auf die Rente keine Steuern (indiviueller Steuersatz) und keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 17 %).
Zumindest sollte man das Ding stilllegen. Nicht nur, dass der ArbG nichts dazuzahlt, er spart sich auch noch Rentenversicherungsbeiträge.
Wenn Sie nicht viel Ahnung haben, halten Sie sich doch mit solchem Unsinn zurück.
Wer sagt, man einen Riester nicht kündigen ?
Natürlich kann man auch eine BAV (Entgeltumwandlung) theoretisch kündigen, aber ganz so problemlos wie Sie es darstellen, ist das nicht.
Überlegen Sie mal wer kündigen müsste (wem gehört der Vertrag ?), weiterhin müssten nicht nur die ersparten Steuern sondern auch alle ersparten Sozialabgaben zurück gezahlt werden. Ach so, der Arbeitgeber hat ja auch Sozialabgaben gespart, Hmmnn !?
Und Ihre "Rechnung" (mal einfach Steuer nachzahlen, dann später Steuern & KV-Beiträge sparen) ist eine extrem amateurhafte und oberflächliche Milchmädchenrechnung.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Lässt sich denn berechnen, wie viel Rente ich bei angenommen gleichbleibenden gehalt verliere, durch das reduzierte Bruttoeinkommen?
Aktuell läuft der Vertrag erst zwei Jahre. Ich könnte ihn ja problemlos ab jetzt ruhen lassen.
Es geht nichtmal um die 50€ für die Eigenheimtilgung. Sonder eher, ob ich die 50€ nicht lieber in ein anderes Produkt stecken sollte, wenn mir der Vertrag eher verluste bringt.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Das muss der Berater der die BAV gemacht hat vorrechnen. Du kannst ihn ja drauf ansprechen und dann entscheiden. Wie viel du jetzt bei der gesetzlichen verlierst und wie viel du als Ausgleich aus der BAV bekommen wirst.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von roadrun87
Lässt sich denn berechnen, wie viel Rente ich bei angenommen gleichbleibenden gehalt verliere, durch das reduzierte Bruttoeinkommen?
Ja,und zwar anhand der Rentenformel.Angenommen,dein Einkommen beträgt genau den Durchschnitt von 34999 € (Stand 2015).Das gibt einen Entgeltpunkt.Dieser wird multipliziert mit dem Zugangsfaktor,Rentenwertfaktor und aktuellem Rentenwert.Wenn wir nun davon ausgehen würden,dass Rentenwertfaktor und Zugangsfaktor 1 betragen,hättest du nach angenommenen 40 Beitragsjahren einen Rentenanspruch von ca. 1144 € (40*1*1*28,61).
Wandelst du nun 1200 € im Jahr in eine bAv um,so sieht die Rechnung wie folgt aus:38,6285*1*1*28,61=1105 €.Durch die Entgeltumwandlung vermindert sich dein Rentenanspruch also voraussichtlich um knappe 40 €.Ist natürlich nur näherungsweise,da sich dein Gehalt mutmaßlich ebenso ändert wie das Durchschnittsgehalt und damit die erhaltenen Entgeltpunkte.Was sich der Gesetzgeber darüber hinaus in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an Änderungen einfallen lässt,steht ebenfalls in den Sternen.
Aber eine grundsätzliche Betrachtung ist durchaus möglich.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von uwehaensch
Wenn Sie nicht viel Ahnung haben, halten Sie sich doch mit solchem Unsinn zurück.
Immerhin hast Du über mich nicht - wie in der Vergangenheit - keine Ahnung geschrieben. Dennoch ist Deine Ausdrucksweise unschön. Selber empörst Du Dich über weniger beleidigende Ausführungen anderer und scheltest diese als flegelhaft. Also immer schön anständig bleiben. Zumal Du mit Deiner größeren Ahnung, gelegentlich auch Unsinn erzählst.
Zitat von uwehaensch
Wer sagt, man einen Riester nicht kündigen ?
Ich habe nur geschreiben, was allgemein vermutet wird. Dies habe ich sogar mit dem Wörtchen angeblich relativiert. Das tat ich, weil viele - wie nachfolgend auch roandrun - Falsches vermuten:
Zitat von roadrun87
Kündigen kann man solche Verträge wohl nicht, daher macht es vielleicht mehr sinn, den Vertrag Beitragsfrei zu machen und das angesammelte Geld dann mit 62 auszahlen zu lassen.!?
Zitat von uwehaensch
Natürlich kann man auch eine BAV (Entgeltumwandlung) theoretisch kündigen, aber ganz so problemlos wie Sie es darstellen, ist das nicht.
Eine Kündigung (auch über den Arbeitgeber) ist vermutlich problemlos möglich, sie erscheint mir sogar als sinnvoll, weil der Vertrag gerade mal drei Jahre lief.
Zitat von uwehaensch
Überlegen Sie mal wer kündigen müsste (wem gehört der Vertrag ?), weiterhin müssten nicht nur die ersparten Steuern sondern auch alle ersparten Sozialabgaben zurück gezahlt werden. Ach so, der Arbeitgeber hat ja auch Sozialabgaben gespart, Hmmnn !?
Und Ihre "Rechnung" (mal einfach Steuer nachzahlen, dann später Steuern & KV-Beiträge sparen) ist eine extrem amateurhafte und oberflächliche Milchmädchenrechnung.
Der Vertrag lief gerade mal drei Jahre, wenn er stillgelegt wird bringt er kaum Rendite. Zum Rentenbeginn würde man die anfallende Kleinstrente am Stück auszahlen. Wer zahlt dann welche Steuern und Sozialabgaben? Wenn Du so viel mehr Ahnung hast, dann könntest Du uns hier beispielhaft vorrechnen, wie die Altersversorgung von roandrum im Falle der Kündigung abgewickelt wird. Da er nur drei Jahre eingezahlt hat, dürfte es für Dich eine leichte Übung sein.
Aber vermutlich kannst Du das nicht, die vom TE erfragte Rentenberechnung hast Du auch nicht geliefert. Das hat Mattew für Dich erledigt.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von Hanomag
Immerhin hast Du über mich nicht - wie in der Vergangenheit - keine Ahnung geschrieben. Dennoch ist Deine Ausdrucksweise unschön. Selber empörst Du Dich über weniger beleidigende Ausführungen anderer und scheltest diese als flegelhaft. Also immer schön anständig bleiben. Zumal Du mit Deiner größeren Ahnung, gelegentlich auch Unsinn erzählst.
Ich habe nur geschreiben, was allgemein vermutet wird. Dies habe ich sogar mit dem Wörtchen angeblich relativiert. Das tat ich, weil viele - wie nachfolgend auch roandrun - Falsches vermuten:
Eine Kündigung (auch über den Arbeitgeber) ist vermutlich problemlos möglich, sie erscheint mir sogar als sinnvoll, weil der Vertrag gerade mal drei Jahre lief.Der Vertrag lief gerade mal drei Jahre, wenn er stillgelegt wird bringt er kaum Rendite. Zum Rentenbeginn würde man die anfallende Kleinstrente am Stück auszahlen. Wer zahlt dann welche Steuern und Sozialabgaben? Wenn Du so viel mehr Ahnung hast, dann könntest Du uns hier beispielhaft vorrechnen, wie die Altersversorgung von roandrum im Falle der Kündigung abgewickelt wird. Da er nur drei Jahre eingezahlt hat, dürfte es für Dich eine leichte Übung sein.
Aber vermutlich kannst Du das nicht, die vom TE erfragte Rentenberechnung hast Du auch nicht geliefert. Das hat Mattew für Dich erledigt.
Moin,
jetzt mal ohne Flachs und Ärgernis:Wer ist denn dieser "Allgemein",der behauptet,dass ein Riestervertrag nicht kündbar wäre?Mir wäre das neu,dass "allgemein" dieser Eindruck herrschen würde...
Zur bAv: Nun ja,vermutlich ist so einiges theoretisch möglich...Wir wollen aber nicht vergessen,dass in aller Regel der AG der Versicherungsnehmer ist und der AN "nur" versicherte Person.Eine Kündigung ist daher auch zumeist nur mit Zustimmung des AG möglich.Abgesehen davon,ob das nun sinnvoll erscheinen mag oder nicht:Auch geringe Anwartschaften können mitunter nicht einfach so abgefunden werden.Betriebliche Altersvorsorge ist kompliziert,und im Rahmen des Forums sind solche Fälle nicht einfach zu klären.
Bedenke:Eine Anwartschaft kann auch sofort unverfallbar sein,dann gelten auch für die Abfindung einer Kleinstbetragsrente andere Spielregeln.Und dann gibt es diesbezüglich zwischen West und Ost (wo kam der TO doch gleich her?Stimmt,wissen wir Stand jetzt nicht...) verschiedene Grenzen...und so weiter,und so fort...Also,ruhig Blut
Eingedenk unserer Vorgeschichte: nachdenklich-kritische,aber durchaus höfliche Grüße
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von Matthew Pryor
Wer ist denn dieser "Allgemein",der behauptet,dass ein Riestervertrag nicht kündbar wäre?Mir wäre das neu,dass "allgemein" dieser Eindruck herrschen würde...
Ich habe das Beispiel des TE erwähnt. Dann muss ich zugeben, dass ich dies bis vor einem halben Jahr auch noch glaubte, einfach deshalb, weil Riester Hartz4-Sicher ist und weil er beim BAFög nicht als Vermögen angerechnet wird. Eltern und Großeltern finanzieren dem Nachwuchs häufig einen Bausparvertrag. Wenn der Nachwuchs dann studiert und gemessen am Elterneinkommen BAföG-berechtigt wäre, dann muss er erst einmal das zuviel an Bausparvermögen aufbrauchen. Der Riestersparer kassiert BAföG und löst zum Ende des Studiums seinen Rieservertrag auf. Eigentlich der ideale Spartopf für Jugendliche, die über den zweiten Bildungsweg zum Studium kommen.
Zitat von Matthew Pryor
Zur bAv: Nun ja,vermutlich ist so einiges theoretisch möglich...Wir wollen aber nicht vergessen,dass in aller Regel der AG der Versicherungsnehmer ist und der AN "nur" versicherte Person.Eine Kündigung ist daher auch zumeist nur mit Zustimmung des AG möglich.Abgesehen davon,ob das nun sinnvoll erscheinen mag oder nicht:Auch geringe Anwartschaften können mitunter nicht einfach so abgefunden werden.Betriebliche Altersvorsorge ist kompliziert,und im Rahmen des Forums sind solche Fälle nicht einfach zu klären.
Bedenke:Eine Anwartschaft kann auch sofort unverfallbar sein,dann gelten auch für die Abfindung einer Kleinstbetragsrente andere Spielregeln.
Das Thema ist ohne Zweifel komplex, doch kann man Deine Bedenken vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um einen drei Jahre alten Vertrag handelt, der ausschließlich durch Entgeltumwandlung gespeist wird, sicherlich vernachlässigen.
Mich würde freuen, wenn uwehaensch vorrechnen würde, wie eine solche Auflösung abläuft. Ich habe hier tatsächlich nicht den vollen Durchblick. Lerne aber sehr gerne dazu.
AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Tilgung Eigenheim
Zitat von Hanomag
Mich würde freuen, wenn uwehaensch vorrechnen würde, wie eine solche Auflösung abläuft. Ich habe hier tatsächlich nicht den vollen Durchblick. Lerne aber sehr gerne dazu.
Das ist hier kein Weiterbildungsseminar und eine genaue Berechnung ist hier natürlich nicht möglich und auch nicht opportun.
In Kürze: Grundvoraussetzung ist dass sich AN und AG einigen (ich setzte einen Vertrag nach 3.63 EStG voraus) und das die Abfindungsgrenzen gem. § 3 BetrAVG nicht überschritten werden, also bei Kapital 3.486 Euro "im Westen" (3.024 Ost) und bei Rente 29,05 Euro West bzw. 25,20 Euro Ost (kann man im § 3 BetrAVG genau nachlesen). Dann stellt sich natürlich die Frage der steuerlichen und der sozialversicherungstechnischen Behandlung.
Das ist komplex um es im Einzelnen auszuführen, noch dazu weil wir Manches in diesem Fall gar nicht wissen, wie MP schon bemerkte.
Einigermaßen verständlich und nachvollziehbar kann man es hier nachlesen (ist zwar ein etwas älterer Link, stimmt aber grundsätzlich auch heute noch): https://www.iww.de/lgp/archiv/lohnste...ersorgung-f523